Wien - Die Grazer Einkaufsgemeinschaft Lyoness hat am Dienstag eine Niederlage vor Gericht hinnehmen müssen. Das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien gab acht Anlegern, die sich an Lyoness-Werbekampagnen beteiligt hatten, Recht, teilte deren Anwalt Eric Breiteneder am Nachmittag mit. Sie bekommen also ihr Geld zurück. Lyoness habe gegen das Urteil Berufung angemeldet.

Die Kläger hatten laut Breiteneder jeweils 2.400 Euro in Werbekampagnen von Lyoness in Österreich, der Slowakei, Ungarn und einer länderübergreifenden ("Option Premium Ranking Europe") investiert, aber nur 160 Euro pro Person zurückbekommen. Das BGHS habe ihnen nun auch den Rest von insgesamt 17.920 Euro inklusive Zinsen und Kosten zugesprochen. Im Gegenzug müssen sie ihre "Zeichnungsscheine" an Lyoness zurückgeben. Beklagt war die Lyoness Europe AG mit Sitz in der Schweiz.

Rücktrittsrecht geltend gemacht

Das Erstgericht sei der Argumentation der Anlegervertreter gefolgt und habe die Werbekampagnen als prospektpflichtig angesehen. "Wir haben einfach das Rücktrittsrecht geltend gemacht, das Konsumenten zusteht", sagte Breiteneder. Lyoness habe für jede seiner Werbekampagnen ein sogenanntes Zeichnungsangebot gelegt - "es gibt Ausgabepreise, es gibt Stückelungen, es gibt eine Laufzeit und sogar einen Risikohinweis", so der Rechtsvertreter. "Das nennt sich im Rahmen des Kapitalmarktrechts Veranlagung, und die ist prospektpflichtig."

Bei der heutigen Verhandlung, die nur etwas über eine halbe Stunde gedauert habe, sei es lediglich darum gegangen, ob die Kläger als Konsumenten anzusehen sind. Was das Gericht bejaht habe. Breiteneder zufolge waren die Kläger zwar sogenannte Business Partner von Lyoness, aber "keine klassischen Unternehmer". Die Werbekampagnen der Einkaufsgemeinschaft seien von mehreren tausend Personen gezeichnet worden, schätzt der Anwalt. Die Stückelung einer Kampagne habe jeweils 10.000 oder 15.000 Stück betragen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bei der Grazer Anwaltskanzlei Reif und Partner, die Lyoness vertritt, war am Nachmittag vorerst niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

 

Rechtsmittel

Die Einkaufsgemeinschaft Lyoness legt Rechtsmittel gegen ein am Dienstag bekannt gewordenes Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen in Wien ein, teilte das Grazer Unternehmen in den Abendstunden mit. Der zuständige Richter habe in der Verhandlung eine Entscheidung unter Verzicht auf sämtliche Parteien- oder Zeugeneinvernahmen verkündet.

"Die Verhandlung wurde ohne jegliches Beweisverfahren durchgeführt, dabei wurden wesentliche Fakten und Tatsachen nicht berücksichtigt", erklärte ein Lyoness-Unternehmenssprecher. Sobald ein schriftliches Urteil vorliege werde Lyoness die Entscheidung in nächster Instanz bekämpfen. Sämtliche Werbemaßnahmen seien "völlig korrekt" gewesen, "aus unserer Sicht haben wir eindeutig keine kapitalmarktrechtliche Prospektpflicht verletzt." (APA, 13.3.2012)