Klagenfurt/Wien - Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser kann an einer der vielen Fronten, an denen er kämpft, aufatmen. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen des Verdachtes des Missbrauchs der Amtsgewalt in Sachen AvW wurde "aus Beweisgründen eingestellt", gab die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bekannt. Die Finanz- und Bundeswertpapieraufsicht (BWA) hatte die AvW 2000/2001 geprüft, harte Kritik an dortigen Vorgängen geübt, doch die Justiz wurde nicht eingeschaltet.

Der Vorhabenbericht der Kärntner Anklagebehörde lag seit vielen Wochen im Justizministerium. Unklar war allerdings, ob die beiden zuständigen Staatsanwälte Christof Pollak und Thomas Liensberger Grasser überhaupt anklagen wollten. Geprüft wurde jedenfalls die mögliche Unterlassung einer Anzeigenerstattung der BWA an die Staatsanwaltschaft nach ihrer Prüfung von AvW-Gesellschaften.

Das Verfahren wurde mit 7. März eingestellt, was laut Staatsanwaltschaftssprecher Helmut Jamnig "in keinem sachlichen Zusammenhang" mit gegen Grasser geführten Ermittlungsverfahren bei anderen Strafverfolgungsbehörden steht. Auch die Ermittlungen gegen den ehemaligen Direktor der BWA und einen Mitarbeiter der dortigen Rechtsabteilung wurden eingestellt. (APA, 13.3.2011)