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Diplomatenpässe: Künftig sollen diese Dokumente restriktiver vergeben werden.

Foto: APA/Dragan TATIC

Wien - Dem Diplomatenpass geht es derzeit an den Kragen. Das begehrte Dokument soll nur noch tatsächlichen Diplomaten, Regierungsmitgliedern und beispielsweise Höchstgerichts- und Nationalratspräsidenten zur Verfügung stehen. Alle anderen werden aufgefordert, den Diplomatenpass zurückzugeben. Betroffen ist davon eine durchaus nennenswerte Gruppe. Eine parlamentarische Anfrage des BZÖ-Abgeordneten Gerald Grosz hat ergeben, dass laut Außenministerium mit Jahresanfang 3.138 Personen im Besitz eines Diplomatenpasses waren.

Mitarbeiter des Außenministeriums die größte Gruppe

Die größte Gruppe dabei sind mit 1.549 entsprechenden Pässen Mitarbeiter des Außenministeriums sowie deren nähere Angehörige. Immerhin 181 Diplomatenpässe sind im Besitz ehemaliger Spitzenpolitiker bzw. ihrer Ehepartner sowie von Landeshauptleuten und hohen geistlichen Würdenträgern. 35 Diplomatenpässe gehören Parlamentariern, inklusive ehemaliger. Der Rest fällt etwa an ehemalige Beamte des Außenmnisteriums, EU-Abgeordnete sowie Diplomaten, die nicht im Dienst des Außenministeriums international tätig sind.

Die sogenannten Dienstpässe, die eigentlich vor allem Beamten und Politikern das Reisen erleichtern sollen, sind gemeinsam mit den Diplomatenpässen in jüngerer Zeit ebenfalls ein wenig in Verruf gekommen, nachdem bekannt geworden war, dass auch diverse prominente Wirtschaftstreibende über sie verfügen. Von diesen Dokumenten gibt es sogar noch mehr. 7.853 Dienstpässe hat das Innenministerium laut Anfragebeantwortung gezählt. Künftig sollen diese Dokumente restriktiver vergeben werden.

"Inflationärer Umgang"

Diplomatenpässe sind nunmehr nur noch vorgesehen für den Bundespräsidenten, die Präsidenten bzw. Vizepräsidenten von National- und Bundesrat, von Höchstgerichten und Rechnungshof sowie für Minister und Staatssekretäre, Volksanwälte, leitende Mitarbeiter des Außenministeriums, Diplomaten sowie einige weitere im Bereich der Außenpolitik tätige Personen. Ebenfalls vergeben wird der Pass an Ehepartner und Kinder des Bundespräsidenten, der Regierungsmitglieder sowie der Mitarbeiter in Botschaften und internationalen Organisationen. Andere Personen können den Diplomatenpass nur dann erhalten, wenn sie "von der Republik Österreich in diplomatischer oder konsularischer Mission im Ausland eingesetzt werden" - und auch das lediglich befristet.

Diese Zahlen würden "den inflationären Umgang mit Diplomaten- und Dienstpässen" zeigen, sagte Grosz. Es sei daher "absolut wichtig, neben dem Diplomatenpass auch die Dienstpassregelung zu reformieren", verlangte der BZÖ-Justizsprecher. Die derzeitige Diskussion sei schlichtweg "blamabel, sie wird rein über Eitelkeit und nicht über den sachlichen Bedarf geführt". (APA, 13.3.2012)