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Vier Studenten müssen sich wegen versuchter Brandstiftung verantworten - der Strafrahmen liegt bei zehn Jahren.
Wien - Die Anklageschrift umfasst viereinhalb Seiten - kurz und bündig im Vergleich zu den Ermittlungen gegen vier Studierende, die sich ab Dienstag in Wien wegen versuchter Brandstiftung verantworten müssen.
Denn nach dem Feuer im Eingangsbereich der Filiale des Arbeitsmarktservice in der Wiener Redergasse am 28. Juni 2010 standen Andreas S., Joanna W., Barbara W. und Ines S. in Verdacht, eine terroristische Vereinigung nach Paragraf 278b gegründet zu haben. Wochenlang saßen sie in Untersuchungshaft. Als der Akt dann monatelang auf dem Weisungsweg von der Staatsanwaltschaft Wien ins Ministerium und zurückging, legte das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz (LVT) nach: Ein Video, auf dem die Kamera ein Polizeiauto mit abzuschiebenden Personen auf dem Weg zum Flughafen verfolgt, sollte den Terrorverdacht bestärken.
"Explosionsartiges Feuer" soll enormen Schaden angerichtet haben
Dem folgte die Staatsanwaltschaft nicht. Daher stehen die vier in der "Uni-brennt"-Bewegung politisierten, als Funktionäre der Österreichischen Hochschülerschaft aktiven 23- bis 28-Jährigen nunmehr allein wegen Entzündung von Abfall in zwei Müllcontainern mithilfe von Brandbeschleunigern vor Richter Gerald Wagner. Laut Anklageschrift soll sich das Feuer "fast explosionsartig" ausgebreitet und einen Schaden von 57.000 Euro angerichtet haben. Zudem hätten die Beschuldigten ein Bekennervideo ins Internet gestellt. Der Strafrahmen sieht bis zu zehn Jahren vor.
Verteidigerin Anja Oberkofler kündigte am Montag an, auf Freispruch zu plädieren. Wegen der LVT-Terrorermittlungen werde sie präzise Fragen stellen: "In den Akten gibt es Hinweise auf Observierungsmaßnahmen in der ,Uni-brennt'-Bewegung durch verdeckte Ermittler - und zwar schon Monate vor dem Brand." Offenbar sei der Verfassungsschutz hier "gegen eine gesellschaftskritische Protestbewegung vorgegangen". (Irene Brickner, DER STANDARD, 13.03.2012)
Livebericht vom Prozess ab Dienstag auf derStandard.at
Mit Freisprüchen endete der Prozess gegen vier politisch linksorientierte Studierende wegen Brandstiftung beim Arbeitsmarktservice. Trotz massiver Ermittlungen des Verfassungsschutzes gab es wenig Faktisches
Die Staatsanwältin hat ihre Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen
Laut Richter gibt es zu wenige Beweise, doch die Staatsanwältin meldet Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig
Kritik an Verfassungsschutz-Ermittlungen beim Brandstiftungsprozess gegen vier "Uni brennt"-Aktivisten
Prozess gegen vier Aktivisten wurde vertagt - Verteidigerin: Nächster Termin "wahrscheinlich nicht vor Juli"
Aktivisten rund um Unibrennt-Prozess verschickten Fake eines Briefs an Anrainer: "Sie wurden abgehört" - Staatsanwältin: "Urkundenfälschung"
Eineinhalb Jahre nach Festnahme und U-Haft können vier Studierende, die zwei Mistkübel vor einer AMS-Filiale angezündet haben sollen, etwas aufatmen: Sie werden doch nicht als "Terroristen" vor Gericht stehen
Tja, das Problem ist, bist du heute allein, oder eben zu 3 oder 4., versucht die Justiz in der Regel mit einem Schlitten zu fahren.
Man siehts ja gerade!
Sind aber plötzlich ein paar 100 oder besser 1000 dahinter oder eine sonstige Lobby, wird man das Gespräch suchen, etc etc .....!
Tja .....
Gottseidank wurde die Anklage nach §278b fallen gelassen, so erspart sich die Republik Österreich eine erneute Blamage.
Jetzt geht's um die Brandstiftung. Und da kann es natürlich gut sein, dass die Angeklagten die Mistkübel tatsächlich engezündet haeben (sie geben ja selbst dazu keine Dementis ab, sondern entschlagen sich auch im Prozess der Aussage). Nur: Wenn LVT, BVT und Konsorten nicht in der Lage sind Beweise vorzulegen, sollte ihre Arbeit noch stärker hinterfragt werden. Mal ganz davon abgesehen, dass gegen Rechtsextreme (Brandstiftung in Floridsdorf!) weit weniger engagiert ermittelt wird: Diese Pfeifen sollen uns im Fall der Fälle vor echten Terroristen beschützen? Na servas....
die Verhängung von U-Haft gegen mutmaßliche Brandstifter läuft offensichtlich sehr willkürlich -
einen verdächtigten Neonazi (der auch Morddrohungen bezichtigt wird) ließ man auf freiem Fuß:
http://derstandard.at/plink/133... 2/25228073
mit solchen überreaktionen des systems, das von der gewaltherrschaft der finanzindustrie für ihre gewinnsucht auf kosten von 99% eingerichtet worden ist, kann die empörung nur wachsen und wirklich zu kurzschlusshandlungen provozieren.
der druckkessel ist am explodieren, das ventil der vernunft muss geöffnet werden. die FI (finanzindustrie) muss ihren lohn-und geldterror aufgeben und in sozialen frieden investieren statt in eskalierende ausbeutung und eskalierenden krieg im osten.
organische wirtschaftsgesundung ist nur durch die stützung der allgemeinen kaufkrfat möglich.
BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN für alle -
demokratie-erneuerung oder welt(bürger)krieg. was ist die wahl der vernunft?
Das Un-Wort hat nie etwas in einem Artikel zu suchen, und da auch nicht.
Entweder ist ein Artikel seriös recherchiert und geschrieben, dann braucht es keine solchen Alibi-Beschwörungsformeln. Oder er ist es nicht, dann nützt es auch nichts, das Un-Wort hinzuschmieren.
Noch dazu, wo offensichtlich eh keiner versteht, worum es geht.
um die Kidlets eine Woche lang den Tante Polly/Tom Sawyer-Gedächtniszaun anmalen zu lassen, während Huckleberry, im Schatten eines Baumes dösend, an seiner Schilfrohrpfeife nuckelt und Sid, Mary und Becky versuchen, Schmetterlinge zu fangen.
Stattdessen machen intellektuell herausgeforderte Staatsanwälte und das braune LVT direkt wieder das große Al Qaeda/RAF/Rote Brigaden/IRA/ETA-Faß auf.
Demnächst werden sie noch die hier anklagen:
http://derstandard.at/133120690... platte-ein
das Feuer selbst gelegt hatten (Agent provocateur) weil sie haben ja auf Grundlage des 278ers ermittelt und nichts gefunden also muß eine Straftat her und wenn die Observierten keine begehen muß man es eben selber machen. (ich erinnere nur an die Ausschreitungen in Genua bei der der Schwarze Block randalierte und es nachweislich Polizisten waren die sich als Schwarzer Block verkleidet war.)
http://www.youtube.com/watch?v=E9H731Xt_04
Also ich habe den Artikel jetzt 2 mal gelesen und ich gebe zu dass ich bis jetzt noch nicht verstanden habe ob die den Mistkübel jetzt angezündet haben oder nicht. Schon bei der Ankündigung der FM4 Sendung am letzten Freitag würde dieses Detail geschickt ausgespart. Geben die das vielleicht sogar zu?
Wenn sie es waren und damit Schaden angerichtet haben, dann gehören sie wie jeder andere bestraft. Mir scheint die Diskussion um den terroristischen Tatbestand wie eine Ablenkung von diesem einfachen Sachverhalt.
Das kommt nicht so richtig raus, soweit ich weiß, wird aber das aber von den Angeklagten bestritten:
""Ganz wichtig zu erwähnen ist, dass die Beweisgrundlage de fakto Null ist." sagt Alex. Tatsächlich geht aus der Anklageschrift nicht hervor, weshalb den Angeklagten die Brandstiftung an den Mülleimern vor der AMS-Zentrale im 5. Bezirk in Wien zur Last gelegt wird."
http://fm4.orf.at/stories/1695646/
gegangen ist und die vielen Experten den Gesetzestext kritisierten und davor warnten dass der § missbräuchlich verwendet werden kannn und die Politik sinngemäß gemeint hat: Nein, nein die Polizei und Justiz halten sich selbstverständlich an die Gesetzte und der § wird nur bei Terroristen und der Mafia angewant. Ähnlich wie die Diskusion jetzt bezgl. den anpassungen zur Schwigepflicht von Anwälten etc.
Auffallend ist dass der 278a bis jetzt nur gegen die Linken bzw. den politischen Gegner der ÖVP (oder deren Sponsoren siehe Kleiderbauer) eingesetzt wurde. Ein Schelm wer böses dabei denkt.
lieb wie hier verharmlost wird... und dann noch einen unsinnigen vergleich dazupacken... und fertig sind die dümmlichen stereotypen.
WAS diese leute angezündet haben, ist vollkommen egal. es ist brandstiftung und dabei ist ein schaden von 57.000 euro entstanden. und ich wage zu bezweifeln, dass da der einsatz der feuerwehr, polizei usw. schon eingerechnet ist.
das sind fakten und nach diesen sind sie zu bestrafen. mag sein, die anwendung von §278a ist misbräuchlich verwendet worden. das heiße ich nicht gut! in diese richtung sollte man ebenfalls ermitteln! nichts desto trotz haben diese leute eine straftat begangen und sind daher auch zu bestrafen. alles andere wäre anarchie.
Falls Sie es nicht mitbekommen haben, der Terrorismus-Vorwurf wurde fallengelassen.
Wenn Sie eine Protestbewegung mit dem Namen "Flüchtlingsheim brennt" gründen, zusammen mit anderen Aktivisten Flüchtlingsheime anzünden und dann Bekennervideos ins Internet stellen, dann wird der Verfassungsschutz vermutlich auch ermitteln.
der verfassungsschutz würde seine leute einschleusen, bei den anschlägen auf flüchtlingsheime mitmachen und nach zehn jahren gäbe es dann bei uns eine ähnliche debatte wie vor kurzem in deutschland anlässlich der jahrelang behördenbekannten, aber nicht von den behörden behelligten nazi-terroristen.
Vielleicht begreifen die Li nken dann endlich mal, dass ihre Lausbubenstreiche auch mal Konsequenzen haben.
Nichts desto trotz ist es demokratiepolitisch äußerst fragwürdig, den Mafiaparagraphen anzuwenden. So könnte ja jede Gruppe in der Öffentlichkeit als kriminelle Organisation gelten. Wenn eine Verurteilung, dann maximal wegen Brandstiftung.
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