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Hohe Spesen für ein höheres Wesen: Vor allem geschiedene Katholiken ärgern sich.

30.691 Klagen gab es im Jahr 2010: "Leute, die nicht zahlen wollen, sind unsere Problemgruppe."

Schönborn: Offen für Verbesserungen, aber keine Initiative zur Abschaffung des Kirchenbeitrags.

Appel: "Die Behördenmentalität ist grotesk und gegen das Wesen der Kirche. Die Kirchensteuer gehört weg."
Wien - Selbst treue Katholiken fühlen sich von ihrer Kirche bisweilen hart geprüft. "Für die Kirche bin ich ein Sünder", sagt Berndt Grünanger. "Ich laufe mit dem Stempel des Geschiedenen umher", beklagt sich der 52-jährige Selbstständige aus Kärnten. Weil er sich einst von seiner Frau wegen unterschiedlicher Kinderpläne getrennt hatte und später eine andere heiratete, ist er von den Sakramenten ausgeschlossen und darf weder Tauf- noch Firmpate sein. Er merke bloß einmal im Jahr, dass er Mitglied der Kirche ist: beim Einzahlen der Kirchensteuer.
Die katholische Kirche zählt in Österreich noch rund 5,4 Millionen Mitglieder, in Wien sind es 933.000. Laut Erzdiözese Wien spülen die Kirchenbeiträge in der Hauptstadt rund 90 Millionen Euro in die Klingelbeutel. Ergibt pro Gläubigen wenig mehr als 100 Euro.
Trotz dieser relativ kleinen Summe kommen Klagen und Exekutionen immer wieder vor. Im Jahr 2010 reichte die Kirche österreichweit 30.691 Klagen gegen ihre Schäfchen ein. Streitwert: 8,67 Millionen Euro. 12.130 Exekutionsfälle verzeichnete die Kirche im selben Jahr, bei diesen gerichtlichen Pfändungen ging es nicht nur um Kirchenbeiträge, sondern zum Beispiel auch um Miet- und Pachtzinsen. (Für 2011 liegen noch keine Zahlen vor.)
Ärger bei Geschiedenen
"Das ist wie ein Theaterabo, ohne jemals hinzugehen", fragt sich Grünanger, wozu er bezahlt. Er ist immer noch Katholik. Harald Kuhm*, Orthopäde aus Niederösterreich, ging 2002 einen Schritt weiter: Er trat aus der Kirche aus. Wegen der Kirchensteuer. Nach seiner teuren Scheidung sandte ihm die Kirchenbeitragsstelle einfach weiterhin eine gemeinsame und entsprechend hohe Rechnung zu - für ihn und seine Ex-Frau. Kuhm: "Nach der Scheidung war ich eh schon sauer, und dann soll ich noch doppelt fürs Sakrament bezahlen, von dem sie mich ausgeschlossen haben? Du darfst dort einzahlen, bis du tot umfällst, aber sonst nichts."
Dass man auch noch nach der Scheidung aufs gemeinsame Beitragskonto einzahlen soll, könne nur dann passieren, wenn die Kirche nichts von der Scheidung gewusst habe, erklärt sich Maria Puecker von der Wiener Kirchenbeitragsstelle den Fall.
Dass besonders wiederverheiratete Geschiedene sich von der Kirche gekränkt fühlen, sei auch aus seiner Sicht "verständlich", sagt Michael Prüller, Sprecher der Erzdiözese Wien. Doch der Kirchenbeitrag sei in einem größeren Zusammenhang zu sehen: "Die Kirche ist kein Verein, den man für bestimmte Dienstleistungen oder für ein Service bezahlt, sondern eine geistliche Heimat. Wir wollen natürlich, dass auch wiederverheiratete Geschiedene Zuspruch erfahren." Diese seien "nicht Christen zweiter Klasse", sagt Prüller.
Kirchenbeitrag häufiger Austrittsgrund
So fühlte sich aber Franz Wanek nach seiner Scheidung: "Nur bei der Kirchensteuer haben sie meine zweite Frau akzeptiert." Sein Austritt liegt zwar schon 20 Jahre zurück, doch bis heute ärgert er sich über das Familienbild der "doppelzüngigen" Kirche: Obwohl er seine heutige Gattin ja nur standesamtlich, nicht kirchlich heiraten durfte, flatterte ihm ein Zahlschein ins Haus, der ihm die gemeinsame Kirchensteuer für ihn und seine - laut Kirche eigentlich nicht existente - Frau vorschrieb. "Ich hab denen die Kirchensteuer von damals knapp 5.000 Schilling hingelegt und bin ausgetreten", erzählt der Wiener Pensionist.
Auch der Kärntner Grünanger wollte die Kirche einmal seine Wut spüren lassen - jahrelang bezahlte er den Kirchenbeitrag nicht. Dann kam die Klage, die Diözese Gurk-Klagenfurt war zum Bezirksgericht gegangen. "Da bist du der Zweite", sagt Grünanger. "Gegen die hast du keine Chance, das ist wie bei der Sozialversicherung." Unter der Drohung, sein Gehalt werde exekutiert, zahlte er schließlich doch.
Rechtsweg nicht ausgeschlossen
Ein eher untypischer Fall ist Christoph Baumgarten. Der überzeugte Atheist ließ es nach seinem Austritt auf eine Klage ankommen und wartete so lange zu, bis die Kirche sein Gehalt "beinhart pfändete", sagt der 33-jährige Wiener. Mindestens zehn Schreiben und mehrere Anrufe der Kirchenbeitragsstelle ignorierte Baumgarten, bis die Kirche ihm dann 474 Euro - drei Jahresbeiträge plus Gerichtskosten - abknöpfte.
Der Christ als Kunde
In der Kirchenbeitragsstelle der Erzdiözese Wien beteuert man, den Mitgliedern weit entgegenzukommen. 933.000 Beitragszahlern in Wien stünden lediglich 1.800 Klagen gegenüber, sagt Josef Weiss, Leiter der Kirchenbeitragsstelle. Das sind 0,2 Prozent. Heute beschäftigt die Erzdiözese auch eine mobile Truppe, die säumige Zahler bei Besuchsterminen nach den Gründen fragt. "Bei Mitgliedern, die nicht zahlen können, finden wir immer eine Lösung. Bei jenen, die nicht zahlen wollen, gibt es aber Probleme. Es ist nicht fair, Mitglied sein zu wollen, aber nicht bezahlen zu wollen", sagt Weiss. Das sei wie bei einem Handyvertrag oder Zeitungsabo, wobei sein Team sich um eine optimale "Kundenbeziehung" bemühe.
Die 30.691 Klagen der Kirche im Jahr 2010 bedeuteten eine Steigerung um 12,7 Prozent zu 2009. Aber: Übers Jahrzehnt gerechnet gingen die Klagen der österreichischen Diözesen deutlich zurück. Trotzdem rät Kurt Appel, Professor an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien, generell davon ab, die Kirche wie eine Behörde oder ein Unternehmen zu führen: "Die Kirche sollte sich nicht staatlicher Gewaltmittel wie Zwangsexekutionen bedienen." Der Theologe sieht in der Kirchensteuer - pikanterweise in der Nazi-Zeit eingeführt und später nie abgeschafft - einen doppelten Konstruktionsfehler: "Diese Behördenmentalität widerspricht dem Wesen der Kirche. Außerdem ist der Hass auf die Kirche in keinem Land so ausgeprägt wie hier, das hängt auch mit der Kirchensteuer zusammen."
Erzdiözese: Arbeit der Kirche kostet Geld
Kurz vor Weihnachten sprach Kardinal Christoph Schönborn vom Umbruch "von einer Volkskirche hin zu einer Entscheidungskirche überzeugter Christen". Heute, da viele Österreicher kaum mehr etwas mit ihrer Pfarre verbindet, scheint schon ein Zahlschein den Glauben erschüttern zu können.
In der Erzdiözese Wien sieht man keinen akuten Änderungsbedarf. "Das Beitragssystem ist unter allen schlechten Systemen noch eines der besten", sagt Sprecher Prüller. "Mit der Kirche kann man reden und sagen 'Heuer schaffe ich etwas weniger'. Am Finanzamt geht das nicht." Außerdem stehe die Kirche "nun einmal in der Welt, und alles, was man in dieser Welt tut, kostet etwas": von der Kirchensanierung bis zum Sozialprojekt.
Theologe: Kulturbeitrag statt Kirchensteuer
Von einem Kulturbeitrag, den alle Bürger bezahlen, aber dafür über die Verwendung ihrer Gebühr, wie in Italien, mitreden können, hielte Appel viel. Das würde die Situation entkrampfen. Der Theologe warnt die Bewahrer des Kirchenbeitrags: "Wer die Kirche als Unternehmen versteht, versteht sie falsch." (Lukas Kapeller, derStandard.at, 13.3.2012)
* Name von der Redaktion geändert.
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Das Diskriminierungsverbot findet sich ja im Art. 14 EMRK.
Darum darf man auf die Entscheidung des EGMR gespannt sein.
Wird aber noch ein wenig dauern, weil zuerst noch der deutsche BVfGH damit befasst wird.
Was den Richtern offenbar Kopfzerbrechen macht ist, dass dann auch Gäste wegen ihren politischen Anschauungen nicht abgewiesen werden dürfen, jedenfalls solange diese nicht strafbar sind.
Du bist verpflichtet, das Feld auszufüllen, genauso wie etwa auf der Heiratsurkunde etc. Allerdings darfst du nicht gestraft werden, wenn du's nicht tust. Du darfst auch falsche Angaben machen, wenn du damit negative Konsequenzen vermeiden kannst. Z.B. wenn du nur als Katholik einen Mietvertrag kriegen würdest.
Kirchenbeitrag vermeiden zu wollen ist aber kein Grund, eine falsche Angabe zu machen sondern ein Meldevergehen. Außerdem können die jederzeit ein Religionsfeststellungsverfahren machen. Kurz: Sie dürfen die nicht strafen, wenn du nix angibst. Wenn du orB angibst, ohne es zu sein, dürfen sie sehr wohl. Die Kirche ist da leider sehr gut abgesichert.
"Religionsbekenntnis: Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben."
Zu o.B.: Man kann ja auch im Ausland aus der Kirche ausgetreten sein. Dort, wo es keine Kirchensteuer gibt (also in 99,9% der Länder der Welt), dort gibts i.d.R. auch keinen Wisch dafür - das muss die Kirche hierzulande halt schlucken. Es ist noch wie wer wegen eines ähh... "Meldevergehens" wegen der Angabe von "o.B." angeklagt worden, wäre ja auch absurd, auch in Anbetracht dessen, dass dieses Feld nicht einmal ein "Pflichtfeld" am Meldezettel ist.
Sie werden sich schwer tun, zu sagen: Du musst, wenn sie's nicht exekutieren dürfen. Das ist aber auch der einzige Grund. Verpflichtet bist du theoretisch immer noch - und wie gesagt, leider haben die auch andere Methoden, dir beizukommen. Mit einem bloßen Nicht-Ausfüllen entkommst du ihnen nicht.
Auf jeden Fall strafbar ist es leider, falsche Angaben am Meldezettel zu machen. Das gilt ausnahmslos für JEDES Feld. Bei der Religion mit der Ausnahme: Wenn dir aus einem wahrheitsgemäßen Ausfüllen Nachteile entstehen könnten, darfst du lügen. Aber das musst dann auch nachweisen. Natürlich müssen's dir erst draufkommen, was unwahrscheinlich ist. Aber wenn, wird kassiert.
Absurd, ist aber so.
Als öffentlich-rechtliche Körperschaft (die die Kirche leider ist) muss sie eigentlich die Bilanzen offen legen. Als Verein (der sie sein sollte) müsste sie das gegenüber den Mitgliedern auch tun.
Das machen schon die Diözesen kaum. Über deren Grundbesitz erfährst z.B. gar nix, über Firmenbeteiligungen genausowenig.
Ein zusätzliches Problem: Sie wissen's selber nicht. Die rkK ist unglaublich ineffizient organisiert: Jede Pfarre, jedes Kloster ist dort ein eigener Rechtsträger, und die Infos fließen, wenn überhaupt nur in parallelen Strukturen zusammen. Also, die Pfarre der Diözese meldet der Diözese, die Pfarre des Stifts ans Stift, das Stift an den Orden. Das erklärt auch den Verwaltungsapparat.
Kann mir bitte jemand erklären was so schwer ist, einfach den Taufschein zu nehmen auf´s Magistratische Bezirksamt zu gehen und per Stempel auszutreten? Dauert 5 Minuten null Diskussion erforderlich und jeder kann für sich selber entscheidet wie, ob und an wen er glaubt. Ja wir sind von unseren Eltern eingetreten worden, na und? Sie haben mir auch immer rosa Sachen angezogen und ich konnte mich damals nicht wehren. Als Erwachsener kann und darf man seine Situation die man nicht möchte einfach ÄNDERN!
Unterstellen'S dem Ostbahnkurti keine Blödsinnigkeiten!
Ein großteil der arbeitsfreien Tage (sog. Feiertage) wurden auf kath. Feiertage gelegt. Das ist schlicht historisch bedingt, weil eben ein Großteil der Österreicher katholisch ist.
Diese Feiertage selbst macht aber der Gesetzgeber zu arbeitsfreien Tagen und nicht die Kirche!
Die Kirche kann - gott sei's gedankt - keine Tage frei geben (ausser ihren Angestellten).
Na dann schaust mal, wieviele "christliche Feiertage" deckungsgleich sind mit "gesetzlich anerkannten Feiertagen"...
http://www.feiertagskalender.ch/index.php... e&klasse=3
Ja, gähn, die Heiden. Weil wir eben gerade von heidnischen Religionen reden, die genau von welchem Verein ausgelöscht wurden?
Naja, egal. Solange österreich nicht zwischen religiösen Feiertagen und gesetzlichen Feiertagen unterscheiden kann, ist Österreich auch nicht weit von einer Theokratie entfernt.
Ich bin eh dafür die kirchlichen Feiertage bis auf die kulturell so verwurzelten Feste der Wintersonnenwende (Weihnachten), Jahresbeginn (1. Jänner) und Ostermontag abzuschaffen und durch 10 "Bankholidays" (wie in England) zu ersetzen. Einen pro Monat (der Ostermontag ist dabei sowieso ein Montag), im Dezember gibts den 25.12. und im Jänner den 1.1. dazu. Und basta.
höre ich immer wieder. Das macht das Ganze aber nicht richtiger. Wie chaucer schon richtig anmerkt, hat die kath. Kirche rein gar nichts mit der Anerkennung der gesetzlichen Feiertage (als bezahlten "Urlaub") zu tun. Ich muss aber auch dazu sagen, dass ich als nicht Gläubiger gerne an sogenannten "kath. feiertagen" arbeite und dafür andere freie Tage erhalte, habe ich in der Vergangenheit auch oft so gemacht ...
wenn man den Kirchenbesuch auch nachweist. Weil sonst ist es ja Begünstigung von Heuchelei. Schließlich sind ja eurer Interpretation nach die Feiertage vor allem deshalb da.
Und wer soll diese Gesinnungsschnüffelei betreiben? Der Arbeitgeber? Das Finanzamt? Der Pfaff? Das kommt raus, wenn man eure Polemik zu Ende denkt.
Es gibt in Österreich keine kirchlichen Feiertage. Es gibt nur gesetzliche Feiertage, die zum Teil (aber nicht alle) katholische Wurzeln haben.
Und dass die bezahlt werden, haben die Gewerkschaften erkämpft - nicht die katholische Kirche.
Im allerkatholischsten Austrofaschismus waren die z.B. noch nicht bezahlt. Nur so als Anregung.
ich hab zu excommunicatio maior nachgelesen....
funktioniert u.a. bei unterstützung von kirchenfeindlichen vereinigungen.
bloss: gibts irgendwo eine liste?
z. b. freimaurer - als gruppe - sind lt. strafrechtskatalog nicht mehr erwähnt.....
meines Wissens nach nicht für die excommunicatio maior, aber ich lass mich gern positiv überraschen.
In Ö kann ich dir empfehlen:
www.freidenker.at
www.ag-athe.at
www.atheisten.at
www.religion-ist-privatsache.at
Die sind alle explizit kirchenfeindlich im katholischen Verständnis.
Als Dachverband, dem du nicht beitreten kannst, fungiert www.konfessionsfrei.at (und nicht vergessen aufs Volksbegehren www.kirchen-privilegien.at)
Interessant übrigens, ob sie den Beitrag nach einer excommunicatio maior eintreiben können - weil an und für sich haben sich dich dann ja rausgeworfen und betrachten dich nimmer als Mitglied.
wenigsten eine Spur von Liberalisierung und Modernisierung zu finden wäre, aber es wird eigentlich immer schlimmer. Der Fisch beginnt eben am Kopf zu stinken. Den Kirchenfrust büssen tun schlussendlich die engagierten, jungen Pfarrer in den Gemeinden die mit dem römischen Wasserkopf eigentlich schon lange gebrochen haben ...
in meiner Umgebung wurde ein behindertes Kind von der Firmung ausgeschlossen weil es an einer Vorbereitungsstunde (welche im Freien stattfand) nicht teilnehmen konnte!
So schaut´s nämlich mit der Kirche aus!
Super ArtiKel, danke.
Den Kirchenbeitrag der konfessionslosen Hausfrau ohne Einkommen nach dem Einkommen des Ehemannes zu berechnen, das hat schon etwas, das nur den "Christen" einfallen kann. An die Republik braucht man als einkommenslose(r) keine Steuern zu entrichten, der Kirche ist es wurscht, dass der Ehepartner dann gleich doppelt zahlt.
Man würde annehmen, dass ein Ehepartner, der einen Partner ohne eigenes Einkommen erhalten muss, weniger Kirchenbeitrag zählt, nicht mehr. Aber die Wege der Herren sind unergründlich ;-))
Als Studi habe ich einige Male meinen Wohnort gewechselt (WG da und WG dort, dann bei der Freundin, dann wieder Wohnung...). Eines Tages bekam ich einen Brief von der Kirchenbeitragsstelle mit meinem angeblichen Beitragsrückstand "bis zu meinem Austritt" (bin aber nie ausgetreten). Ich habe dieses Schreiben samt Erlagschein ignoriert, bin seitdem wieder einige Male übersiedelt ("o.B." am Meldezettel) und mittlerweile ist die Forderung der Kirche (noch in Schilling) verjährt und liegt in meiner Souvenirkiste.
;-)
Ich hab als Erwachsener, also seitdem ich selber Hauptwohnsitze hatte, nie mein Religionsbekenntnis angegeben - trotzdem hat's immer nur 14 Tage oder höchstens drei Wochen gedauert, bis sie mich nach der Ummeldung gefunden haben. Eine sichere Methode ist das also keineswegs. Im Zweifelsfall können die dir sogar ein Religionsfeststellungsverfahren und einen Verstoß gegen das Meldegesetz anhängen, wenn du fälschlicherweise orB angibst.
Und täusch dich nicht: Offene Forderungen verjähren nicht so schnell...
Nicht schlecht. Die finden Leute besser als jeder Geheimdienst. Vielleicht sollte man die Kirche nach Schwerverbrechern suchen lassen anstatt der Polizei?
Die katholischen scheinen ja einen ungeheuren Apparat zu beschäftigen um sicherzustellen, dass ihnen kein Schäfchen entkommt. Da hätte sich die Stasi noch etwas abschauen können ;-)
Aber es fing mit der OGH Entscheidung an, dass man nicht mehr verpflichtet ist, das Feld "Religionsbekenntnis" auszufüllen (keine Angabe ist also kein vergehen gegen das Meldegesetz mehr, seit ca. 1997/98). Das tat ich prompt nicht, die Polizistin (damals zuständig) wollte das Feld aber unbedingt ausfüllen, also habe ich sie gnadenhalber "o.B." schreiben lassen. So fings an. Die verjährung (wie manche hier posten ist 3 Jahre, also kein Problem, ich bin ja - für die Akten der Spanish Inquistion - schon vor mehr als 10 Jahren "ausgetreten"...).
Mag sein dass die ansprüche verjähren, aber falls sie noch als mitglied gelten, könnten dann nicht die beiträge der letzten drei jahre eingefordert werden?
Außerdem zeigt ein austritt mmn der kirche, dass man mit ir nichts am hut haben will und nicht bloß auf den beitrag "vergessen" hat.
Österreich. Das ist kein Land, das ist ein Zustand.
Obwohl, fairerweise: In Deutschland ist das gesetzlich noch kirchenfreundlicher geregelt. Da wird dir die Kirchensteuer vom Lohn direkt abgezogen - der Arbeitgeber hat nämlich die Pflicht, dein Religionsbekenntnis festzustellen und die Steuer abzuführen, obwohl er lt. Grundgesetz gar nicht nach deinem Religionsbekenntnis fragen darf...
Übrigens: Bei uns müssen auch zehntausende Konfessionsfreie Kirchenbeitrag zahlen:
http://hpd.de/node/11282
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