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Als erstes berät der Verfassungsgerichtshof über die Bettelverbote in Oberösterreich und Wien.

Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

Wien/Linz/Graz - Etwa bei der dritten Nachfrage ist die Sache geklärt. Was genau mit dem Paragrafen 1a eines oberösterreichischen Landesgesetzes gemeint ist, das regelt, wann, wo und wie Betteln verboten ist. Das Interessante: Die Nachfragenden sind Verfassungsrichter und -richterinnen, die zu entscheiden haben, ob die Regelung der Verfassung entspricht.

Landtagsabgeordnete von SP und Grünen haben die Angelegenheit vor das Höchstgericht gebracht und bekämpfen so die eigene Landesregierung. Zwei der Hauptkritikpunkte: Das Gesetz sei viel zu unklar formuliert und die Befugnisse für die Kontrolleure zu weitreichend. Was die Vertreterinnen des Landes bestreiten.

Drei Ziele

Drei Zielsetzungen verfolgt das Gesetz: erstens die Unterdrückung von " aggressiver Bettelei", zweitens des organisierten Bettelns und drittens des Mitführens von Kindern. Hier kommt es bei den Verfassungsrichtern allerdings schon zu den ersten Verständnisschwierigkeiten. Denn für das " aggressive Betteln" finden sich im ersten Absatz des Polizeistrafgesetzes noch Definitionen. Der zweite und dritte verweist auf den ersten, hier taucht aber plötzlich die Formulierung "in welcher Form auch immer" auf.

Die Höchstrichter bezogen das auf die Art, wie organisierte Bettelei - nun ja - organisiert ist. In mehreren Anläufen erläutern die Landesvertreterinnen dann die wahre Intention: In der Stadt ist nur das aggressive Betteln verboten, bei den anderen beiden Fällen auch die friedliche Version.

"Besondere Aufsichtsorgane"

Die politischen Verbotsgegner führen ein weiteres Argument an. " Besondere Aufsichtsorgane" sollen die Einhaltung des Verbotes überwachen. Das können, wie in Linz, auch private Securitys sein. "Die werden nach zweitägiger Ausbildung und einem Deeskalationstraining auf die Menschen losgelassen", führt Universitätsprofessor Bruno Binder an. Und diese haben im Gegensatz etwa zu "Parksheriffs" auch ein Festnahmerecht. "Damit ist ein Damm gebrochen", merkt Binder an.

Allerdings: Die Linzer Stadtwache hat seit Inkrafttreten des Bettelverbots im Juli 2011 noch niemanden festgenommen. "Wenn die Ordnungswache etwas Auffälliges beobachtet, ruft sie zuerst die Polizei, die dann einschreitet", erklärt Stadtpolizeikommandant Karl Pogutter. Dies sei bisher bereits mehrmals beim Verdacht von organisierter Bettelei der Fall gewesen. "Es gibt auch bereits einige Anzeigen", bestätigt Pogutter.

Entscheidung im Frühling

In der Steiermark gilt seit Mai 2011 ein generelles Bettelverbot im öffentlichen Raum, verknüpft mit der höchsten Geldstrafe österreichweit - 2000 Euro. Dagegen ist - wie auch gegen jenes in Salzburg, Kärnten und Wien - eine Anzeige beim Verfassungsgerichtshof anhängig.

Eine Entscheidung darüber, ob es gekippt wird, sollte laut Standard-Informationen im Laufe des Frühlings getroffen werden. Auch im Falle Oberösterreichs werden die Verfassungsrichter erst in einigen Wochen verkünden, ob sie das Gesetz zu sehr verwirrt. (cms/ker/moe, DER STANDARD, 10./11.3.2012)