Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Als erstes berät der Verfassungsgerichtshof über die Bettelverbote in Oberösterreich und Wien.
Wien/Linz/Graz - Etwa bei der dritten Nachfrage ist die Sache geklärt. Was genau mit dem Paragrafen 1a eines oberösterreichischen Landesgesetzes gemeint ist, das regelt, wann, wo und wie Betteln verboten ist. Das Interessante: Die Nachfragenden sind Verfassungsrichter und -richterinnen, die zu entscheiden haben, ob die Regelung der Verfassung entspricht.
Landtagsabgeordnete von SP und Grünen haben die Angelegenheit vor das Höchstgericht gebracht und bekämpfen so die eigene Landesregierung. Zwei der Hauptkritikpunkte: Das Gesetz sei viel zu unklar formuliert und die Befugnisse für die Kontrolleure zu weitreichend. Was die Vertreterinnen des Landes bestreiten.
Drei Ziele
Drei Zielsetzungen verfolgt das Gesetz: erstens die Unterdrückung von " aggressiver Bettelei", zweitens des organisierten Bettelns und drittens des Mitführens von Kindern. Hier kommt es bei den Verfassungsrichtern allerdings schon zu den ersten Verständnisschwierigkeiten. Denn für das " aggressive Betteln" finden sich im ersten Absatz des Polizeistrafgesetzes noch Definitionen. Der zweite und dritte verweist auf den ersten, hier taucht aber plötzlich die Formulierung "in welcher Form auch immer" auf.
Die Höchstrichter bezogen das auf die Art, wie organisierte Bettelei - nun ja - organisiert ist. In mehreren Anläufen erläutern die Landesvertreterinnen dann die wahre Intention: In der Stadt ist nur das aggressive Betteln verboten, bei den anderen beiden Fällen auch die friedliche Version.
"Besondere Aufsichtsorgane"
Die politischen Verbotsgegner führen ein weiteres Argument an. " Besondere Aufsichtsorgane" sollen die Einhaltung des Verbotes überwachen. Das können, wie in Linz, auch private Securitys sein. "Die werden nach zweitägiger Ausbildung und einem Deeskalationstraining auf die Menschen losgelassen", führt Universitätsprofessor Bruno Binder an. Und diese haben im Gegensatz etwa zu "Parksheriffs" auch ein Festnahmerecht. "Damit ist ein Damm gebrochen", merkt Binder an.
Allerdings: Die Linzer Stadtwache hat seit Inkrafttreten des Bettelverbots im Juli 2011 noch niemanden festgenommen. "Wenn die Ordnungswache etwas Auffälliges beobachtet, ruft sie zuerst die Polizei, die dann einschreitet", erklärt Stadtpolizeikommandant Karl Pogutter. Dies sei bisher bereits mehrmals beim Verdacht von organisierter Bettelei der Fall gewesen. "Es gibt auch bereits einige Anzeigen", bestätigt Pogutter.
Entscheidung im Frühling
In der Steiermark gilt seit Mai 2011 ein generelles Bettelverbot im öffentlichen Raum, verknüpft mit der höchsten Geldstrafe österreichweit - 2000 Euro. Dagegen ist - wie auch gegen jenes in Salzburg, Kärnten und Wien - eine Anzeige beim Verfassungsgerichtshof anhängig.
Eine Entscheidung darüber, ob es gekippt wird, sollte laut Standard-Informationen im Laufe des Frühlings getroffen werden. Auch im Falle Oberösterreichs werden die Verfassungsrichter erst in einigen Wochen verkünden, ob sie das Gesetz zu sehr verwirrt. (cms/ker/moe, DER STANDARD, 10./11.3.2012)
Sektorale Verbote sind für ihn keine Lösung - Man müsse organisierte Kriminalität aber gezielt bekämpfen
Verschiedene Gesetze in den Bundesländern sorgen genauso für Verwirrung wie unklare Definitionen, sagen Experten
Weiter Streit über den Umgang mit Bettlern: Eine geplante Novelle soll die Ausbeutung Bedürftiger höher bestrafen. Die FPÖ hingegen will das öffentliche Handaufhalten insgesamt verbieten, in Wien zuerst in Zonen
Mit 21 zu 18 Stimmen - SPÖ und Bürgerliste sprachen sich gegen Amtsbericht aus
Amtsbericht vorgelegt - Betteln jeglicher Art soll an zentralen Plätzen in der Innenstadt verboten werden
Stadt Salzburg startet europäische Initiative gegen Armutsmigration
Stadtwache exekutiert Gesetz nach Gutdünken, einige Bürger wehren sich
Regelung ist umgehend außer Kraft zu setzen, weil sie menschenrechtswidrig ist - Gegner des Gesetzes feiern, SPÖ, ÖVP und FPÖ grämen sich
Anfechtungen schlugen zum Teil fehl - Knackpunkt offenbar "Breite" der jeweiligen Regelung
Eine Beschwerde gegen Wiener Regelung wurde vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen
Vom VfGH gekippte Bestimmung in Salzburg de facto erneuert
Stadt Wien weiß von nichts und vermutet eine Künstlergruppe hinter der Initiative
Laut VfGH muss "stilles Betteln" erlaubt bleiben - Absolutes Verbot in Salzburg aufgehoben
Vorsitzende Elke Lujansky-Lammer: "Wichtiger Etappenerfolg"
Bundesländer sind zuständig - Bettelverbot in Salzburg aufgehoben
Ein neu gegründetes bundesweites Forum fordert die Abschaffung aller Bettelverbote im Staat. Mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und BZÖ beschloss Graz indes am Donnerstag eine neue Straßenmusikverordnung. Sie trifft Roma, die einst bettelten und nun musizieren.
Nach tätlichen Angriffen auf eine Gruppe Roma debattiert Salzburg über den Umgang mit Bettlern
Aktueller Gesetzestext lässt laut VfGH viele Interpretationen zu - In den Bundesländern gelten zum Teil unterschiedliche Regelungen
Wer sind die Menschen, die täglich an mein Gewissen appellieren? Wie viel soll ich geben? Was ist richtig? Was ist gerecht? Eine individuelle Suche nach Antworten auf ein generelles Problem
Verhandlungen zu Anträgen aus Wien und Oberösterreich in den kommenden Wochen
Beschäftigungsprojekt für Roma in der Slowakei und Kroatien erntet Kritik an der Mur
In regelmäßigen Abständen wird scheinheilig in den Medien mit sogenannten Experten darüber "geraten", warum denn bloß die Österreicher soooo EU-feindlich sind. Im Grunde muss man festhalten, dass es eigentlich einem Wunder gleicht, dass die Stimmung für die EU noch so auf einem hohen Niveau sich bewegt, bei all den negativen Auswirkungen für die Bürger/innen. Vorteile lukrieren ausschließlich die Wirtschaftskriminellen, die Nachteile dürfen alle tragen.
Was die Ostländer betrifft; diese sollte mal in die Pflicht genommen werden. Steuer-& Sozialdumping + Hilfsgelder und dann die Roma bei uns abladen, das geht nicht! Die nächste Bombe wird Serbien, das ne hohe Population Roma aufweist.
Betteln gehört radikal verboten. Österreicher müssen nicht betteln, da unser Staat dafür sorgen kann, daß niemand auf der Strasse leben muß oder verhungert. Alle reingeschleusten Profibettler gehören sofort abgeschoben zamt ihren Zuhältern in ihre Heimatländer, mal schauen wer dort einen Euro spendet um entstellte Gebeine und offene Wunden auf der Strasse zu sehen.
manche betteln um kleingeld, andere um eine faustwatsche - das kann man nie abschaffen.
ähnlich wie beim drogenkonsum kann man durch gesetze nur kriminalisieren und versuchen unliebsame erscheinungen aus der öffentlichkeit zu verbannen, das eigentliche problem ist damit nicht beseitigt, ganz im gegenteil.
Leider entsammen diese Personen der Politikerkaste, leben in einer Parallelgesellschaft und vertreten eher sich selbst als das ihnen unbekannte Volk. Von ihren Resorts und dem Erstellen von Gesetzen haben sie allerdings auch keine Ahnung. Was dabei rauskommt sieht man mal wieder am Bettelverbot.
Grundsätzlich halte ich ein Verbot für sehr sinnvoll, allerdings sollte es so konstruiert sein dass es auch wirklich seinen Zweck erfüllt. Jede mittellose Person die in Österreich lebt sollte, selbst wenn sie ursprünglich aus dem Ausland stammt, betteln dürfen. Vor dem Verhungern auch etwas "aggressiver". Verboten gehört das Geldeinsammeln unter Vorspielung falscher Tatsachen, beispielsweise wenn für andere gebettelt wird.
[kreditabteilungsleiter, reserveoffizier, burschenschafter]
sehr unangenehmen zeitgenossen, der mir mit einem grinsen im gesicht versicherte (als das aggressive bettelverbot in graz erlassen wurde), er warte insgeheim nur darauf, von einem dieser armen wichte angesprochen zu werden, er würde ihn festhalten, zur nächsten polizeistation schleppen und anzeigen.
ich frage mich, was geht in solchen menschen vor, woher kommt dieser hass?
...scheint aufzugehen, wenn man sich viele der postings unten vor augen hält.
sie sind geprägt von hass, geiz, angst, verfolgungswahn, unmenschlichkeit und minderer intelligenz und spiegeln "österreichs eigenwelt und gesellschaftsbild" wider, wie waku in sein sehr treffenden posting vom 10.3. um 17:55 schreibt.
weit haben wir's gebracht.
bettelzonen einführen und die bezirke/gemeinden selbst entscheiden lassen. bei prostitution und kurzparkzonen funktionierts doch auch.
bei der feuerwehr und der kirche ist die bettelzone doch schon lange etabliert.
und feste quoten für migranten, mindestgesicherte, vier pfoten, caritas, ... .
vor jedem Supermarkt steht ein Bettler, der muss auch bei -10grad dort stehen, dank den Leuten die immer wieder den Euro fürs Wagerl den Bettlern geben, und glauben sie tun was GUTES !!
Gäbe man denen kein Geld, müssten sie auch nicht in der Kälte stehen.
Jeder der beim Supermarkt den Euro hergibt unterstützt die Mafia und gehört angezeigt
... anstatt in der kälte vor dem supermarkt zu stehen in seiner schönen warmen wohnung bei einem glas rotwein und einem stück kuchen vor dem fernseher sitzen und sich von der hausgehilfin die wäsche bügeln lassen, gell.
was geht eigentlich in gehirnen wie dem ihren vor? und in denen, die für einen solchen unsinn auch noch grüne stricherl verteilen?
rofl, dann gründ doch eine bürgerwehr, die almosenspendern verfolgt und verhaftet, kannst dann noch gleich ein paar andere ins lager schicken...
was für braune witzfiguren hier, zum teil noch ärger als beim presse-forum...
.. weil die meisten bettler einfach unwillig sind in dem eigenen land zu arbeiten, weil man in Österreich mit betteln angeblich mehr verdienen kann. Dass das ganze auch organisiert ist, ist auch kein geheimnis. Warum sollten wir sowas unterstützen? Da gebe ich den 1 Euro lieber der frau an der kassa, weil sie auch nur ein sch* verdient; arbeitet aber trotzdem obwohl sie genau so daheim bei einem rotwein sitzen könnte und arbeitslosengeld kassieren - c.a in der höhe von ihrem jetzigen gehalt.
und sie glauben auf der anderen seite, dass sie die lebensqualität der menschen aktiv verbessern indem sie ihnen nichts geben und andere anzeigen, die das sehrwohl tun?
"gäbe man denen kein geld, müssten sie auch nicht in der kälte stehen" -
ihr zynismus erinnert mich an jenen, den die sprüche über den toren gewisser "arbeitslager" inne hatten.
Erlaß der Bananenrepublik: Wenn du bettelst nehm ich dir das ganze Geld weg! Noch besser: Wenn du bettelst nehm ich dir 2000,- weg!
Bettler wohnen üblicherweise je eh in Luxuswohnungen!
Für den Schwachsinn brauch ich keinen VfGH, eher eine Gehaltskürzung wegen groben Unfugs für jene Politiker, die auf solche Ideen kommen.
Aber mal ernsthaft: Wäre ich ohne Job, Wohnung, mittellos und Bettler, mir wäre es so wurscht, ob mich wer anzeigt 2000,- oder 20000,- strafe möchte, ich würde höchstens versuchen die Ersatzfreiheitsstrafe im Winter verbüßen zu können!
Die Abzockegesetze (du tust was und ich nehm dir das Geld weg) funktionieren nur bei Menschen mit normalen geregeltem Leben - wer alles verloren hat, dem ists egal
aber wenn man ein komplett ungerechtes Gesetz als Verfassungskonform erklären muss, dann beginnt man halt regelmässig zu schwitzen.
Aber der dumme Bürger schluckt am Ende eh alles, weil der VfGH ist ja weisungsungebunden, nicht?
In Schweden bestraft man die Freier der Prostituierten, dieses Modell könnte man auch auf die Bettelei anwenden.
Denn die Spender halten dieses Ausbeutungssystem am Leben.
Und erzählt mir nicht die Anführer haben aus Zufall Luxuswohnungen während das Fußvolk im Elend lebt.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.