Wien - Die ÖBB und die seit Dezember 2011 zwischen Wien und Salzburg fahrende mehrheitlich private Westbahn sind weiterhin in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird am 21. März in einer mündlichen Verhandlung über die Forderung der Westbahn Management GmbH beraten, dass die ÖBB Infrastruktur der Westbahn sämtliche Informationen über Zugbewegungen und insbesondere eventuelle Verspätungen von Anschlusszügen in Echtzeit zur Verfügung stellen solle, berichtet die "Wiener Zeitung".

In dem Verfahren habe die Westbahn die Wiener Schienen-Kontrollkommission angerufen. Diese habe beim EuGH ein Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie beantragt. Die EU-Kommission habe in einer Stellungnahme eine breitere Interpretation der zugrundeliegenden EU-Richtlinie befürwortet. Demnach sollten Informationen über die wichtigsten Anschlussverbindungen und eventuelle Verspätungen oder Ausfälle zur Verfügung gestellt werden.

Die ÖBB Infrastruktur legt die Vorschriften hingegen so aus, dass es nur um die relevante Information für den jeweiligen Westbahn-Zug gehe. Bei den Echtzeitdaten der ÖBB-PV AG handle es sich um interne Produktionsdaten, die der Infrastrukturbetreiber nicht ohne rechtliche Grundlage weitergeben könne, zumal der Mitbewerber nicht schlüssig darlegen könne, für welche Zwecke er diese fremden Produktionsdaten benötige. Die Westbahnmanagement GmbH erhalte jedoch laufend alle Daten, die ihre Züge betreffen,

Keiner will nachgeben

Zwischen dem neuen Mitbewerber Westbahn und der ÖBB sind noch weitere Fälle offen: Die Westbahn-Beschwerde gegen die ÖBB-Sparschiene, das ÖBB-Angebot für Billigtickets zu wenig ausgelasteten Zeiten, liegt derzeit bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Die BWB prüfe das Vorbringen, wann eine Entscheidung zu erwarten sei lasse sich derzeit noch nicht abschätzen, so eine Sprecherin der BWB zur Austria Presse Agentur (APA).

Außerdem ist die Beschwerde der Westbahn gegen die ÖBB wegen des ÖBB-Verkehrsinformationssystems "Scotty" noch anhängig. Die Westbahn hat die ÖBB-Personenverkehr AG auf Aufnahme der Westbahn-Fahrplandaten in alle ÖBB-Fahrplaninformationsmedien geklagt. Gegen eine Einstweilige Verfügung, dass die Westbahn ins "Scotty" aufgenommen werden muss, haben die ÖBB Rekurs angemeldet. Das Hauptverfahren in der Sache ist noch offen. Entscheidende Behörde ist das Oberlandesgericht als Kartellgericht.

ÖBB gelassen

Die ÖBB-Personenverkehr AG hat ihrerseits die Westbahn wegen unlauterem Abwerben von Kunden, unlauteren Werbemaßnahmen in ÖBB-Zügen, dem "irreführenden Tarifmodell" und der behaupteten Kommunikation von falschen Verbindungszahlen geklagt. Die Verhängung einer einstweiligen Verfügung wird derzeit geprüft. Das Hauptverfahren vor dem Handelsgericht läuft. Trotz der Rechtsstreitigkeiten gibt man sich bei den ÖBB gelassen. Die Fahrgastzahlen seien trotz des neuen Mitbewerbers konstant geblieben, Bahnfahren werde immer beliebter, heißt es von seiten der ÖBB.

Auch zum Thema "Rauchen im Zug" ist ein Rechtsstreit anhängig - allerdings diesmal nicht mit den ÖBB. Nach einer Anzeige gegen die Westbahn wegen Verletzung des Tabakgesetzes ("Nichtraucherschutz in Räumen öffentlicher Orte") werde der Fall nun ausjudiziert, so der Westbahn-Sprecher. Derzeit sei das Verfahren noch in der 1. Instanz beim Magistrat im 15. Wiener Gemeindebezirk. Die Westbahn habe mittlerweile ihre Raucherabteile geschlossen, weil "Rauchersheriffs" Sammelklagen angekündigt hätten. (APA)