Pädophile Täter fackeln oft nicht lange: Mit Geld versuchen sie im Internet, ihre minderjährigen Opfer zu ködern. "In einem Fall ist ein Kind viermal zu dem Täter gegangen. Er hat dem Opfer jeweils 150 Euro für Oralsex geboten", schilderte Markus Trenn vom Wiener Landeskriminalamt einen Fall am Montagabend bei einer Präventionsveranstaltung im Stadtschulrat.

"Cybergrooming"

"Cybergrooming" nennt man die Anbahnung sexueller Kontakte im Internet. Eine weitere Definition wäre laut Trenn eine besondere Form der sexuellen Belästigung im World Wide Web. Kinder und Jugendliche sind dabei besonders gefährdet, speziell in den Social Networks. "Das Internet erleichtert den Pädophilen ihr Ansinnen ungemein", sagte der Polizist. Vertrauensaufbau mit dem Ziel, Sex zu erlangen, lautet die Strategie. Allerdings ist die Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen im Wege einer Telekommunikation seit Jahresbeginn strafbar (Paragraf 208a Strafgesetzbuch).

Trenn zufolge gibt es grob gesagt zwei Tätergruppen: Neben den eingangs beschriebenen Aggressiven - ein Beispiel wäre etwa das Ködern mit Geld - gibt es auch die Subtileren. Diese wollen zum Beispiel ein Foto des Opfers haben oder persönliche Daten herausfinden.

Die Kinder und Jugendlichen wiederum wollen es vermeiden, dass ihre Eltern davon erfahren

Das Ziel der Täter ist, egal mit welcher Methode, am Ende ein Treffen mit ihren Opfern. Die Kinder und Jugendlichen wiederum wollen es vermeiden, dass ihre Eltern davon erfahren. In Oberösterreich etwa hatte ein Kind im Internet einen neuen Freund kennengelernt. Die Eltern wussten davon und untersagten ein Treffen. Das Kind schlich sich dennoch davon. Zum Glück wohnte der Freund weit entfernt. Vor der Wohnung des Mannes in Deutschland wurde das Opfer gestoppt. Bei dem neuen "Freund" handelte es sich um einen gerade erst aus der Haft entlassenen Sextäter.

Hausverstand, Skepsis im Internet und offene Kontrolle der Tätigkeiten des Nachwuchses im Cyberspace empfahl der Experte. Darüber hinaus sollte man darauf achten, dass das Kind keine Nicknames verwendet, die Rückschlüsse auf sein Alter zulassen, keine persönlichen Daten bekanntgibt, dass sichere Passwörter verwendet werden und die Privatsphäreeinstellungen sehr restriktiv sind. Das betrifft auch die Eingrenzung des Aufscheinens persönlicher Daten bei Suchmaschinen. Wenn sich ein Kind mit einer Internetbekanntschaft trifft, sollte man darauf achten, dass dies in Begleitung geschieht und dass das Treffen an belebten Orten abläuft - Motto: Licht, Leute, Lärm. (APA)