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Die Emotionalisierung im "Fall" Kampusch hat ein gefährliches Maß erreicht. Sowohl auf der Seite jener, die den Fall für geklärt halten, als auch auf der Seite derer, die daran zweifeln, wird mit Schaum vor dem Mund agiert. Auf der Straße wird Natascha Kampusch, eine Frau, die Schlimmstes erlebt hat, der die Kindheit geraubt wurde, attackiert. Möglicherweise war sie schlecht beraten, nach ihrer Flucht an die Öffentlichkeit zu gehen. Doch es war ihr gutes Recht, ihre Geschichte selbst zu erzählen.
Wer die Einzeltätertheorie anzweifelt und zu bedenken gibt, dass traumatisierte Menschen Erinnerungslücken haben können, muss sich vorwerfen lassen, das Opfer zur Täterin und Lügnerin zu machen. Sogar Vergleiche mit der NS-Zeit werden bemüht. Wenn die Zweifler über 70 sind, werden sie auch noch als alte Männer mit perversen Fantasien bezeichnet - wie zuletzt in der ORF-Sendung Im Zentrum. Ein Totschlagargument gegenüber den pensionierten Höchstrichtern Johann Rzeszut und Ludwig Adamovich.
Solche Aussagen sind aber nicht nur altersdiskriminierend, sie bewegen sich auf einem Niveau, wo sachliche Diskussionen nicht mehr möglich sind. Vielleicht sollen sie das auch gar nicht sein. Denn sowohl Abgeordnete, die sich von ihrer Ausschusstätigkeit in der Causa Meriten erhoffen, als auch Medien, die sich mit ihrem Naheverhältnis zu Kampusch brüsten, scheinen nicht mehr an Aufklärung interessiert. Es geht nur mehr darum, recht zu bekommen. (DER STANDARD-Printausgabe, 6.3.2012)
Die Frau Kampusch hat sich den Priklopil nicht ausgesucht. SIE hatte keine Wahl.
Die zwei Höchstrichter hingegen haben die Wahl, mit wem sie sich umgeben und von wem sie sich und ihre private Meinung in der Öffentlichkeit vertreten lassen. Sie können sich davon distanzieren oder deutlich abgrenzen. Haben sie aber nicht.
mitgegangen – mitgefangen
Teil 4:
Wir arbeiten an einer speziellen neuen Lösung für solche Fälle...
Ein erster Schritt:
SFH-4580 Gründung der Firma FIGHT FOR CIVIL RIGHTS INTERNATONAL Ltd in London am 1.12.2011
Eine Initiative zur effektiveren Durchsetzung von Bürgerrechten und Menschenrechten.
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php... 277&page=1
http://so-for-humanity.com2000.at
Teil 3:
Damit könnte auf der Basis der derzeitigen Rechtslage und Struktur sichergestellt werden, dass die oberste Weisungsstelle über die gesamte Lage möglichst frühzeitig informiert ist und - wenn notwendig - selbstverständlich von ihrem Weisungsrecht Gebrauch macht.
Spätere parlamentarische Untersuchungen könnten damit wesentlich erleichtert werden.
Das ist nicht der erste Fall, bei der die bzw. mehrere Staatsanwaltschaften zur Zielscheibe der Kritik wurden. Es werden nicht selten die gleichen Namen genannt. Auch das macht nachdenklich.
http://so-for-humanity.com2000.at
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Teil 2:
Die möglichen Aufgaben dieser " task force " in Stichworten:
- Nachvollziehbare Analyse der bisherigen Kritikpunkte über die Ermittlungen
- Festlegung der gesamten Strategie für diese neuen Ermitllungen
- Nachvollziehbare Weisungen an die Ermittlungsbehören mit Anforderung von laufend zu erstellenden Fortschrittsberichten
- Analyse dieser Berichte und ggf weitere Weisungen
- Laufende nachvollziehbare Berichte an die BMJ.
- Nachvollziehbare Darstellung der Weisungen der Frau BMJ.
und:
- Begleitung des Geschehens durch den parlamentarischen STAPO Ausschuss.
http://so-for-humanity.com2000.at
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Teil 1:
Eine nüchterne Analyse, die nachdenklich macht. Das Ganze wird immer verwirrender.
Was wäre nun im Falle der Notwendigkeit neuer Ermittlungen zu tun?
Ein grundsätzlicher Vorschlag zur Dikussion, der auch bei anderen clamorosen Fällen angewandt werden könnte:
Installierung einer " task force " im BMJ, die direkt der Frau BMJ unterstellt ist.
http://so-for-humanity.com2000.at
in ihrem Eifer, auftragsgemäß zu agieren, fähig sind, hat der Tierschützerprozess mit erschreckender Deutlichkeit gezeigt. Dort wurde Entlastendes beharrlich ignoriert, hier wurde Belastendes beharrlich ignoriert.
Die Schlüßelaussage in der "Diskussion" vorgestern war jene von Rzeszut, dass gerade noch 3 Monate lang ermittelt wurde, ehe die Akte vorerst von der StA geschlossen wurde.
Der Staatsanwalt und die Polizei sollten doch UNSERE Interessen vertreten und und so sparsam wie möglich arbeiten. Als Kampusch frei und der Peiniger tot war - war auch der Fall erledigt. Kampusch hat keine weiteren Ermittlungen verlangt und die Voyeure in Medien und Politik sollen gefälligst Privatdedektive zahlen, wenn sie weitere Aufklärung wollen.
männer mit den feuchten träumen, dass alle staatsanwälte, egal ob wien, graz oder innsbruck,
ihre gschichterln als absurd abtun?
http://tirol.orf.at/news/stor... s/2523844/
das muss mir mal einer ohne außerirdische ostküsten verschwörung, oder ähnliches, erklären
teil der verschwörung?
seit der entführung bis heute gab es rote, blaue, orange und schwarze justizminister,
also bleiben dann im grunde zwei möglichkeiten:
1. parteiübergreifende, geheime verschwörung, ohne hinweise, ohne zeugen, ohne whistleblower
2. oder zwei alte männer die nicht einverstanden sind wie sich das opfer verhält
Die Fr. Redakteur macht sich Sorgen, dass ein alter Mann, der herumläuft und das Opfer eines abscheulichen Verbrechens als Lügnerin bezeichnet, diskriminiert werden könnte, weil man zu ergründen versucht, was ihn dazu bewegt, diesen verleumderischen Unsinn zu verbreiten.
Im gleichen Absatz zweifelt die Fr. Redakteur an der geistigen Gesundheit von Fr. Kampusch und kann sich vorstellen, dass NK vergessen hat was sie in einem jahrelangen Martyrium erlitten hat, dass sie vergessen hat, dass sie ein Kind bekommen hat.
Merken Sie nicht, Fr. Schmidt, wie sehr Sie damit Fr. Kampusch diskriminieren?
Merken Sie nicht, Fr. Schmidt, dass Sie sich damit auf die Seite jener schlagen, die Fr. Kampusch behandeln als wäre sie die Täterin?
Ich bin jemand, der es widerlich und unterträglich findet, wie in Österreich mit dem Opfer eines furchtbaren Verbrechens umgegangen wird.
Der Umgang mit NK ist eine Schande für das ganze Land, die Verleumdung des Opfers eines Verbrechens ist das Anappetitlichste und Abstoßenste, das ich je erlebt habe.
Nirgendwo im Kommentar wird von der Geburtsgeschichte gesprochen. Es wird lediglich erwähnt, dass traumatisierte Menschen Erinnerungslücken haben können. Das ist keine neue Erkenntnis und muss bei Ermittlungen in betracht gezogen werden.
Die Dreckwerfer die Natascha Kampusch zur Mittäterin hochstilisieren sitzen in anderen Zeitungen und bei den Blau-kriminellen.
Man kann sehr wohl zwischen Kritik an den Behörden und Angriffen auf das Opfer unterscheiden. (wenn man will!)
Man kann nicht davon reden, dass NK Erinnerungslücken habe (Übrigens eine völlig aus der Luft gegriffene Behauptung!) ohne zu betonen wie und warum man sich trotzdem von jenen abgrenzt, die diese völlig schwachsinnige Behauptung von einem Kind in die Welt gelogen haben.
Wenn man diese Abgrenzung nicht vornimmt, dann stellt man sich auf die Seite der Verleumder und verleumdet das Opfer.
Die Gegenseite kann dann auch ihre Sicht der ERMITTLUNGS-tätigkeiten darlegen.
Wenn, ja wenn ein Konsens bestünde, dass Unsachlichkeiten zur Folge haben, dass die betreffende Person einfach nicht mehr gehört wird. Bloße Mutmaßungen, Phantasien bis zu Angriffigkeiten gegen ein zum Zeitpunkt der Entführung minderjähriges Entführungsopfer - das verschließt einfach die Ohren der Zuhörenden und so jemand darf sich nicht mehr über "Totschlagargumente" beklagen, mit denen ihm begegnet wird.
Aus.
So einfach wäre es - und dabei bliebe, sich mit den ERMITTLUNGEN zu beschäftigen.
Ein möglicher Täter kann vielleicht infolge von Ermittlungsfehlern nicht ausgeforscht werden. Das ist zumutbar, dass es auch Juristen aushalten.
VERDAMMTNOCHMAL!!!!
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