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Für Googles Ex-CEO Eric Schmidt könnte sich das Leistungsschutzrecht zu einer  "Internetbremse" entwickeln.

Foto: REUTERS/Arnd Wiegmann

Das Leistungsschutzrecht (LSR) hatte sich die deutsche Bundesregierung bereits in den Koalitionsvertrag geschrieben. Sonntagabend fasste die Koalition aus CDU/CSU und FDP den Beschluss, die umstrittene Maßnahme auch umzusetzen. News-Aggregatoren wie Google News aber auch Presse- und Feuilletonschauen wie Perlentaucher sollen künftig von einer Verwertungsgesellschaft zur Kasse gebeten werden. Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Netz sei "nicht vergütungspflichtig", steht im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses:

"Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese - mit der bisher unentgeltlichen - Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechtes erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen.

Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei."

Zustimmung kommt vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Ein solches Recht sei im digitalen Zeitalter unverzichtbar, um die Leistung von Journalisten und Verlegern zu schützen, heißt es in einer Erklärung. Weiters sei es eine Bedingung für den Erhalt der freien und staatsunabhängig finanzierten Presse.

"Die Zeit des verschenkten Journalismus ist vorbei", kommentierte Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer für den Bereich "Public Affairs" der Axel Springer AG, die Einigung, die allerdings nicht von allen positiv gesehen wird.

"Axel Springer kauft Leistungsschutzrecht bei Koalition", schreibt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Vereins Digitale Gesellschaft e.V., in seinem Blog netzpolitik.org. Als "schwarzen Tag für das Urheberrecht in Deutschland" bezeichnet Philipp Otto die Entscheidung der Koalition im Blog iRights.info.

"Dem Vorhaben fehlt jede innere Logik", kritisiert Journalist und Blogger Stefan Niggemeier. "Das ist etwa, als müssten die Gelben Seiten den Unternehmen dafür zahlen, dass sie ihre Informationen aufnehmen dürfen. Als müsste der Busfahrer dem Kirmesbetreiber Geld dafür geben, dass er die Kunden zu ihm bringt."

Die "Bundesregierung erspart Verlegern Innovation" kommentiert Kai Biermann von Zeit Online. Er sieht im geplanten Leistungsschutzrecht auch eine Gefahr für die Informationsfreiheit und eine Einschränkung des Zitatrechts. 

Eric Schmidt, früherer CEO von Google, befürchtet, dass die Regulierung die Verbreitung des Internets bremsen könnte, berichtet meedia.de.

Mögliche Auswirkungen auf die Bloggeria zeigt Rechtsanwalt Stephan Dirks im Branchenblatt W&V auf. Ein Blog das sich mit Werbeeinblendungen finanziere, könnte auch unter den Geltungsbereich des Leistungsschutzrechtes fallen. Dass Urheber die Verwendung von Snippets (Textauszügen) dulden müssen, Verlage aber eine Vergütung durch das Leistungsschutzrecht bekommen würden, könnte  sogar verfassungswidrig sein, erklärt Dirks.