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Die Angeklagten wurden zu je 18 Monaten bedingter Haft verurteilt, das Urteil ist aber nicht rechtskräftig.
Linz - Der Wiederbetätigungs-Prozess gegen zwei ehemalige Funktionäre der Nationalen Volkspartei (NVP) im Landesgericht Linz hat Freitagabend mit bedingten Haftstrafen von je 18 Monaten geendet. Die Verteidiger erbaten drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig. Dem 34-jährigen Hauptangeklagten und einem 29-jährigen Mitbeschuldigten wird vorgeworfen, dass ihr früheres Parteiprogramm Parallelen zu jenem der NSDAP und einem Lehrplan der SS aufweise.
Die Geschworenen sprachen die beiden Männer mit 7:1 Stimmen schuldig. Ihnen hatten bis zu zehn Jahre gedroht. Als mildernd wertete der Richter die bisherige Unbescholtenheit, als erschwerend das Zusammentreffen mehrerer Vergehen.
Der 34-Jährige und der Mitangeklagte wollten mit der NVP bei der oberösterreichischen Landtagswahl und bei der Gemeinderatswahl in Enns (Bezirk Linz-Land) antreten. Die Landeswahlbehörde ortete Wiederbetätigung und erklärte die Kandidatur für nicht zulässig. Der Verfassungsgerichtshof wies Beschwerden dagegen ab. Für den Staatsanwalt stand "somit amtlich fest, dass die seinerzeitige Kandidatur Wiederbetätigung war". Er stützte sich auf eine Expertise des Linzer Verfassungsrechtlers Andreas Janko. Der Hauptbeschuldigte könne nicht leugnen, "dass er im rechten und rechtsextremen Gedankengut verhaftet ist", so der Ankläger. Mit seiner Aktion "Stopp 3g" habe er zudem nicht nur einen Paragrafen zur Diskussion gestellt, sondern den gesamten Bestand des Verbotsgesetzes vernichten wollen.
Seitenweise von SS-Lehrplan abgeschrieben
Für das Parteiprogramm der NVP sei von einem SS-Lehrplan "seitenweise abgeschrieben" worden, erklärte ein Gutachter des Oberösterreichischen Landesarchivs. Der Aufbau des Papiers entspreche darüber hinaus dem Programm der NSDAP aus dem Jahr 1920. Der Historiker Gerhard Botz, der in dem Verfahren als Sachverständiger bestellt wurde, machte darauf aufmerksam, dass die Nationale Volkspartei Anleihen bei der Bildsprache des NS-Regimes genommen habe. "Da gibt's keinen Genierer, in die NSDAP-Kiste zu greifen", sagte er.
Die beiden Angeklagten sagten vor Gericht aus, dass jemand anderer das Papier verfasst habe und sie zunächst nichts von Parallelen zur NS-Zeit gewusst hätten. Er sei zwar gegen die EU, "Massenzuwanderung" und für ein "Ausländerrückführungsgesetz", so der Hauptbeschuldigte, aber: "Ich wollte mich nie wiederbetätigen und habe mich nie wiederbetätigt." Wie der 34-Jährige trat auch der zweite Beschuldigte für eine Änderung des Paragrafen 3g ein. Er habe kein Problem damit, als politisch rechts eingeordnet zu werden, schränkte aber ein: "Nazi bin ich keiner." Ihre Verteidiger erklärten, dass kein Tatbestand nach dem Verbotsgesetz vorliege. (APA)
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Ewig gibt es aus den braunen Dunstkreisen Provokationen und Angriffe, doch nur selten wird hart durchgegriffen!
Dabei ist für die Rechtsradikalen jeder Freispruch und jede bedingte Haftstrafe ein Sieg, denn danach heißt's am Stammtisch: "Da kann's doch nicht so schlimm gewesen sein; war ja doch nur ein Lausbubenstreich"
Genau das sind diese Leute aber nicht und mit der Hilfe der Medien können sie auch noch ständig Aktiv in aller Munde sein und so für Negativwerbung sorgen, denn die ist ja bekanntlich besser als gar keine Werbung.
ganz klare wiederbetätigung nach dem gesetz! mehrere vergehen. warum gibt es nicht 6 monate unbedingt + 12 bedingt? im knast kämen sie mal ein bißchen zur ruhe.
studenten werden wegen eines ihnen zur last gelegten, nicht bewiesenen mülleimer-anzündens wochenlang in u-haft gesteckt!
zwar immer viele Artikel, aber so gut wie keine Hintergrundberichterstattung.
Vorgebliche "Aktionen" dieser Leute könnten so auch leicht enttarnt werden und ein Antifaschismus dabei auch entlarvend ansetzen: wogegen sich da etwa eingesetzt wurde, da wurde eben nicht für einen liberalen Rechtsstaat protestiert, sondern über Slogans schon gegen den angeblichen Willen von "Besatzern" etc.
Da war auch ein Zitat aus dem Kurier dabei, das dafür etwa verwendet wurde.
Was diese Leute haben wollen und was nicht ist doch offensichtlich etwas anderes als was sie angeblich vorgeben nicht zu kennen, wissen, usw.
Es gelte auch zu hinterfragen weshalb sich da so gestellt wird: "Nazi bin ich keiner." Wie soll eine solche Äußerung da noch zusammenpassen?
es sit zu hoffen, daß die entgültigen Urteile nicht so milde ausfallen. Von Menschen wie diesen werden bedingte Urteile ja überhaupt nicht wahrgenommen und entsprechen einem Freispruch mit versteckt erhobenem zeigefinger als Warnung.
Hat Österreich denn aus der Vergangenheit nichts gelernt? §0% der Bevölkerung sympathisieren mit den Nazis bzw Blaun/Orangen
In welcher Parallelwelt sind Sie denn zuhause, wenn Sie nicht mitbekommen haben, dass
a) die beiden (ach so ahnungslosen) "Jungs" sich ganz und gar nicht wegen Auflehnung gegen Korruption vor Gericht zu verantworten hatten/haben.
b) die Gegner korrupter Politik da draußen in der richtigen Welt (die sich einem offenbart, wenn man die braune Brille mal eben beiseite legt) mittlerweile mehr als zahlreich sind und dennoch nicht in der von Ihnen unterstellten Art verunglimpft werden.
PS: Und ersparen Sie uns doch bitte eine solche Vergewaltigung der deutschen Sprache. Ihre begriffliche Hilfskonstruktion ist nämlich wirklich keine sinnhafte und semantisch nicht einmal notwendige Bereicherung unseres Wortschatzes.
Mir wäre es doch noch lieber als würde (noch mehr) gegen diese eine Gruppe unternommen werden. Dabei auf andere Rechtsparteien zu verweisen finde ich nicht bloß verharmlosend, sondern auch ablenkend. Da könnte auch die ÖVP genannt werden: das hilft doch alles nicht.
Und nein, ich finde nicht dass eine Demokratie hierzulande solche Gruppen eben schon aushält. Das offensichtlich nicht: wie da "Volk" und "Heimat" zusammengebracht wird bleibt gefährlich.
Schimpfen lässt sich darüber hinaus wohl leicht -
Prinzipiell kann man sich natürlich auch mit eigenen worten wiederbetätigen. Der nachweis wird damit allerdings möglicherweise schwieriger. Es gibt ja reichlich fp-funktionäre, deren antidemokratische, extrem rechte gesinnung offenkundig ist, die aber so formulieren, dass ihnen juristisch nicht beizukommen ist.
...was eigentlich alles als Wiederbetätigung ausgelegt wird.
Ursprünglich dachte ich immer es geht vor allem um NSDAP und Hitler-Verehrung bzw. den Wunsch das "diese Zeiten wieder kommen".
Nicht das mir dieses Geistesgut nahesteht - bitte nicht falsch verstehen. Ich war nur etwas überrascht das ein - ungefragt dummes - Parteiprogramm bzw. eine versuchte Kanditatur solch einer Partei in sich selbst schon Wiederbetätigung sein kann. (Ich dachte eher hier würde verfassungsrechtlich einfach die Partei verboten werden).
Verboten ist die "Betätigung im nationalsozialistischen Sinne". Wenn der Faller sein Parteiprogramm von der SS abschreibt und auch noch Symbole nationalsozialistischer Organisationen (DAF) übernimmt, ist dieser Strafbestand eindeutig gegeben. Warum er dafür nicht ins Gefängnis kommt ist die eigentlich spannende Frage.
http://www.zara.or.at/index.php... botsgesetz
Etwa der Glaube an eine bestimmte "Volksgemeinschaft" und eine an damit einher gehende Prinzipien ausgerichtete Politik. "Heimat", "Treue" spielen (leider) natürlich auch bei SPÖ und ÖVP mit.
Eindeutig ist das natürlich (auch) nicht, aber wenigstens besteht so die Chance eine Partei über ihr grundlegend angelegtes Programm, das sich wie auch immer friedfertig gibt, aufzulösen. Bei der deutschen NPD ist das meinem Eindruck nach schon wesentlich schwieriger.
Bis die Partei verboten wird dauert es aber offensichtlich eben auch hierzulande noch (viel) länger. Das war wohl schon zu Burgers Zeiten so - http://de.wikipedia.org/wiki/Norb... Politiker)
Zitat Stephan R. "Herr Proffessor, gebens mir endlich eine Klassenbucheintragung!"
Der Wunsch nach dieser Strafe blieb ihm damals unerfüllt. Diesmal hats besser geklappt. Gratuliere!
Hätte nicht Gedacht, dass er seine kriminelle Energie, seinen Hass und die sadistischen Züge so verschwenden wird und nicht bei der FPÖ Karriere macht.
Sie wurden recht deutlich der Feigheit und (vorgeblichen?) Dummheit überführt- das ist in ihren Kreisen wahrscheinlich schlimmer als eine hohe Haftstrafe. Und der Öffentlichkeit zeigt es einmal mehr, wie es mit dem Rückgrat der Neonazis und Rechtsradikalen bestellt ist, wenn sie für ihre kranke Überzeugung einstehen sollen.
dass harte Strafen nicht (unbedingt) zu braveren Leuten fuehren. Hier geht es aber primaer darum, diese Individuen von der Gesellschaft fernzuhalten, und das moeglichst lange -> bei eindeutiger Wiederbetaetigung ist mE auch eine unbedingete Haft angesagt.
ist schon sehr mild ausgefallen.
Es ist aber noch nicht rechtskräftig und wird sicher von Bewährungsauflagen begleitet.
Sollten diese beiden politischen Wirrköpfe (professionell war das ja nicht) die Bewährungszeit sauber absolvieren, dann haben sie sich eine zweite Chance verdient.
Wie uns das restriktive Strafrecht der USA lehrt, haben hohe Strafen kein sehr wirksames Abschreckungspotential.
Diese beiden "Wiederbetätiger" bekommen von der Demokratie/Rechtsstaat jene Chance, die in ihrem politischen Engagement für "Andersdenkende" nicht vorgesehen ist - man wird sehen.
Sie scheinen sich mit dieser Gruppe nicht viel beschäftigt zu haben. Schauen Sie doch mal wer dort alles auftritt und wie weit das zurückreicht: ein schneller Blick vorhin hat mich bereits einigermaßen erschaudern lassen.
Ich bin wahrlich kein Experte auf diesem Gebiet, doch da scheinen mir einige sehr gediegene "Wirrköpfe" auch darunter zu sein. Über Jahrzehnte umtriebige "Wirrköpfe".
Als vor einiger Zeit hier beim Standard der Schiedel, von dem ich vor zehn Jahren noch ganz lässig einen öffentlichen Vortrag besuchen konnte, vermummt auftrat, fand ich das auf Anhieb einigermaßen lächerlich. Mittlerweile denke ich anders darüber und finde es schon mutig, dass sich überhaupt noch etwas gegen diese Leute zu sagen getraut wird...
... aber das hat im Urteil überhaupt keinen Niederschlag gefunden.
Bedingte Haftstrafe, das ist den Leuten als Strafe doch vollkommen egal, ganz im Gegenteil, das tragen die so stolz herum wie andere Burschen ihren Schmiss.
Die beiden sollten sich lieber andere Hobbies suchen.
Es gibt genügend Freizeitaktiviäten in Öst. wo man mit sehr geringer Strafe davonkommt wie zb. das Schiessen auf Mitbürger mit Luftdruckpistole oder das Todfahren eines Kindes auf dem Zebrastreifen! (Wieso gibts den eigentlich?So ein Zebtrastreifen lenkt doch nur vom fahren ab!)
sark. off!
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