Bild nicht mehr verfügbar.

Sieg für Apple.

Foto: reuters, ROBERT GALBRAITH

Das Landesgericht München hat am 1. März eine Entscheidung im Patentstreit Apple versus Motorola zugunsten Apples bekanntgegeben, das damit eine kleine Wunderwaffe gegen Motorola in der Hand hat. Das berichtet der Patentexperte Florian Müller in seinem Blog Foss Patents. Dem zufolge seien alle Motorola-Geräte mit dem Apple-Patent EP2059868 über ein "tragbares elektronisches Gerät für Foto-Verwaltung" betroffen, darunter auch das Xoom-Tablet. Mit dem Patent wird die gestenbasierte Scroll-Funktion bei Foto-Galerien auf Touchscreen-Geräten abgedeckt.

Patentverletzung im "Zoomed-in"-Modus

Bei bestimmten Motorola-Geräten liegt laut Gericht im "Zoomed-in"-Modus eine Patentverletzung vor. Nicht anzufechten sei der "Zoomed-out"-Modus der betreffenden Android-Foto-Galerie. Da Apple Verletzungen bei beiden Modi der verwendeten Foto-Galerie kritisiert hatte, entschied das Gericht, dass beide Parteien jeweils die Hälfte der Gerichtskosten und zu 100 Prozent ihre eigenen Anwaltskosten tragen müssten.

Trotzdem kann die Entscheidung als Sieg für Apple verbucht werden. Der kalifornische Konzern könne schließlich vom gerichtlichen Beschluss betroffene Geräte in Deutschland zurückrufen. Apple könnte sogar von Motorola verlangen, die Geräte zu zerstören.

Software-Update als Lösung

Mit dem gleichen Patent konnte Apple im Sommer 2011 bereits eine einstweilige Verfügung gegen Samsung in den Niederlanden erwirken. Einem Verkaufsstopp diverser Galaxy-Smartphones konnte Samsung schließlich mit einem Software-Update entgegenwirken. Motorola Mobility wird zweifellos denselben Weg einschlagen.

Patentstreitereien

Weltweit und gleich vor mehreren Gerichten in Deutschland streiten sich Apple und Motorola um Patente von Smartphones und Tablets. Bereits im Februar setzte sich Apple erstmals gegen Motorola in München durch. Das Mannheimer Landgericht hingegen entschied zugunsten Motorolas, wodurch in Deutschland kurzzeitig bestimmte iPhones und iPads vom Online-Verkauf ausgeschlossen waren. Zudem war Apple gezwungen, den Push-E-Mail-Service für iCloud und MobileMe in Deutschland zu deaktivieren. (ez, derStandard.at, 2.3.2012)