Stalking ist "das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch (...) bedroht und geschädigt werden kann" (Wikipedia). In Österreich fällt Stalking unter den Straftatbestand " beharrliche Verfolgung" (§ 107a StGB).

Natascha Kampusch wird von bestimmten Politikern, Juristen und Medien gestalkt. Diese Personen verbreiten unter dem Vorwand der "Aufklärung" Verschwörungstheorien ("Kinder-Porno mit Promis", "Entführer Priklopil wurde ermordet", "Kampusch hat ein Kind"), die nach Geilheit, Inkompetenz und Bösartigkeit stinken, aber keine Beweis-Substanz haben. Angestachelt von H.-C. Strache schlich sich ein Polizist und FPÖ-Mandatar in eine Volksschule ein, um dort betrügerisch eine DNA-Probe einer achtjährigen Schülerin zu verlangen ("Tochter von Kampusch"). Der ehemalige Höchstrichter Johann Rzeszut habe ihn angestiftet.

Rzeszut dementiert. Aber er, der manisch Vertuschungsvorwürfe gegen die Justiz erhebt, hat sich (auch im Urteil von befreundeten Juristen) völlig verrannt. Der ÖVP-Abgeordnete Werner Amon hingegen, Obmann des Kampusch-Ausschusses, macht sich mit unbelegten Behauptungen ("Einzeltätertheorie gefallen") wichtig.

Dieses Stalking gerät außer Kontrolle. Drastische Maßnahmen sind geboten. Ein guter Anfang wäre die umgehende Entlassung des Einschleich-Polizisten. (DER STANDARD; Printausgabe, 2.3.2012)