Wien - Knapp 100 Österreicherinnen, die die gefährlichen Brustimplantate des französischen Herstellers PIP eingesetzt bekamen, haben sich beim Verein für Konsumentenschutz (VKI) gemeldet. Bis 29. Februar konnten sich Betroffene wegen eines gemeinsamen Vorgehens gegen PIP an die KonsumentenschützerInnen wenden. In der kommenden Woche werden die Frauen über die nächsten mögliche Schritte informiert.

Der Großteil der Betroffenen ließ sich die Implantate in tschechischen Kliniken einsetzen, meist wurden die Eingriffe über deutsche Agenturen organisiert, sagte VKI-Juristin Ulrike Wolf. Zwei Frauen wurden in Österreich operiert, andere wiederum in Ungarn, Großbritannien, Argentinien oder in der Ukraine. "Das sind aber eher Ausreißer." Geprüft werde nun, ob wirklich alle PIP-Implantate eingesetzt bekamen, das dürfte aber laut Juristin der Fall sein.

Verjährung von Ansprüchen

Eine Sammelklage nach österreichischem Recht ist zwar nicht möglich, jedoch können sich Frauen dem Strafverfahren gegen PIP und deren leitende Angestellte als Geschädigte anschließen. Weiters gibt es die Möglichkeit, von der Haftpflichtversicherung von PIP, der Allianz, Ersatz zu verlangen. Der VKI denkt daher in diesem Fall an Musterprozesse, um die Einwendungen der Versicherung exemplarisch zu klären. Das Problem dabei ist, dass so ein Musterprozess viel Zeit in Anspruch nehmen kann und in der Zwischenzeit die Ansprüche anderer Betroffener verjähren. Mittels Vereinbarung mit der Versicherung soll das verhindert werden. Auch eine außergerichtliche Einigung mit der Allianz wäre möglich. (APA)