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Innsbruck - Die Universität Innsbruck hat ein Plagiats-Verfahren gegen die Rektorin der Tiroler Privatuniversität UMIT in Hall bei Innsbruck, Christa Them, eingestellt. In einem Gutachten seien zwar Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis festgestellt worden, erklärte die Uni am Donnerstag in einer Aussendung. Diese seien aber als "nicht ausreichend wesentlich eingestuft" worden, um die Beurteilung der Dissertation für nichtig zu erklären und den akademischen Grad zu widerrufen.
Den Stein ins Rollen gebracht hatte Plagiatjäger Stefan Weber im Juni des vergangenen Jahres (derStandard.at berichtete). In einem Gutachten beurteilte Weber die Dissertation "Die österreichische Pflegeausbildung auf dem Weg ins 21. Jahrhundert" als Teilplagiat. Them wies die Vorwürfe zurück und beantragte selbst eine Prüfung. Die Uni Innsbruck betraute daraufhin einen Experten. Them ist seit August 2010 Rektorin an der UMIT. (APA)
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Es gab in der Geschichte der UMIT schon viel unrühmlichere Personen als Führungspersonen. Staudinger wurde gechasst, als sein Geschäftsmodell zum Titelverkauf (mehr als 70 Dissertation simultan betreuen etc.) "aufflog". Aber auch Karl Überla war 2003-2005 Professor für Public Health (seine Skandale um die Verhinderung des Passivraucher-Schutzes und die Millionen vom Verband der Cigarettenindustrie sind unvergessen).
ABER: Zweifelsohne hat die UMIT auch seriöse Wissenschaftler. Siebert und Güntert sind hier über jeden Zweifel erhaben. Die Dissertation von Frau Them sehe ich unter "Fremdschämen-Optimierungsversuch".
eine Professur ist eine Professur ist eine Professur.
Und wenn (nach einer stürmischen Aufbauphase in den 90er und Nuller-Jahren) in den gesundheitsbezogenen Fächern die Lehrstühle alle mit relativ jungen KollegInnen besetzt sind, dann nimmt man halt auch den Ruf in das Inntal an.
Da kann man vielleicht auch noch sagen, dass Pflegewissenschaften eine Disziplin in den Kinderschuhen sind, und von daher die Standards anderer Fächer oft noch weder formal noch inhaltlich erreicht werden.
Aber die Führungsstruktur der UMIT, die unguten Grabenkämpfe, wer wann mit Landeseinfluss welche Position hält, das ist an einer LAND-Uni (privat ist ja eh eine Augenwischerei) direkter beeinflusst als an einer Bundes-Uni.
Sollten "Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis", selbst wenn sie als "nicht ausreichend wesentlich eingestuft" werden, nicht genügen, um solche Personen wenigstens von so wichtigen Positionen fernzuhalten? Wo und v.a. wie ist da die Vorbildwirkung?
Etwas: Studieren Sie doch bei uns, da müssen Sie es nicht so genau nehmen?...
nicht ausreichend wesentlich? Also schon wesentlich, aber eben nicht ausreichend. Mangelhaft wesentlich? Ungenügend wesentlich? Oder geht es in die andere Richtung: Befriedigend wesentlich? Gut wesentlich? Sehr gut wesentlich? An der UMIT? Wer kennt Antworten (mind. ausreichend wesentliche)?
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