Salzburg - Für einen Salzburger Strafrichter, auf dessen Privatcomputer Kinderpornos gefunden worden sind, dürfte die Berufslaufbahn zu Ende sein: Nach einer gerichtlichen Verurteilung im November zu fünf Monaten Haft auf Bewährung und 2.250 Euro Geldstrafe, mit der ihm ein Amtsverlust noch erspart geblieben war, hat nämlich nun eine Disziplinarkommission ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen.

Ein diesbezüglicher Bericht der "Kronen Zeitung" wurde der APA aus gut informierten Justizkreisen bestätigt. Von offizieller Seite gab es allerdings keine Stellungnahme, weil das Disziplinarverfahren nicht öffentlich ist. Der Fall sorgte im vergangenen Sommer in Salzburgs Justizkreisen für großes Aufsehen, als der Richter wegen der Vorwürfe vorläufig vom Dienst suspendiert wurde. Ermittler der Polizei hatten festgestellt, dass der Jurist von Anfang Februar 2011 bis kurz vor einer Hausdurchsuchung im August kinderpornografische Darstellungen im Internet betrachtet und teilweise heruntergeladen hatte. Das Verfahren gegen ihn wurde nach Steyr ausgelagert.

Im November wurde der Richter zu fünf Monaten bedingter Haft und 2.250 Geldstrafe rechtskräftig verurteilt. Das Gericht berücksichtigte dabei, dass sich der Beschuldigte während der Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe, weil er seit Anfang 2007 keinen Urlaub mehr gehabt habe und auch unter einem Burn-out-Syndrom leide. Bei der Bemessung der Strafe wurden unter anderem das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit mildernd berücksichtigt. Hätte die Freiheitsstrafe ein Jahr oder die unbedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe sechs Monate überstiegen, wäre dies automatisch mit dem Amtsverlust einhergegangen. (APA)