Wien – Jene Uni-Rektoren, die im kommenden Wintersemester wieder Studiengebühren einführen wollen, dürften dafür die nötige Zustimmung durch die Senate bekommen – obwohl daraus durch Massenklagen ein Minusgeschäft werden könnte. "Wir brauchen das Geld", begründet der Sprecher der Vorsitzendenkonferenz aller Uni-Senate, Helmut Fuchs von der Uni Wien, im Gespräch mit der APA die Bereitschaft, dieses Risiko einzugehen. "Die Universitäten werden unter Druck gesetzt."

Unis unter Druck

Mit 1. März fallen nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) jene Bestimmungen der Studiengebührenregelung weg, die definieren, wann für das Uni-Studium bezahlt werden muss und wann nicht. Dass sich die Regierung nicht rechtzeitig auf eine Reparatur einigen konnte, beschert allen Studenten ein Gratis-Sommersemester. Im Wintersemester wollen allerdings mehrere Rektoren autonom Studiengebühren einheben.

"Es wird im Wissenschaftsministerium einerseits gesagt: Ihr bekommt das Geld nicht, holt es euch selbst im autonomen Bereich. Auf der anderen Seite müssen die Universitäten das Risiko tragen", sagt Fuchs. Zwar befürwortet er prinzipiell, dass den Unis bei den Studiengebühren mehr Freiheit gegeben werden soll. Dafür brauche es aber Rechtssicherheit.

Die Einnahmen aus den Studiengebühren seien in den Budgets der Unis bereits bis zum Jahresende verplant, so der Senatsvorsitzende. Allein an der Uni Wien seien das neun Millionen Euro pro Jahr, das entspreche 150 Assistentenstellen. Wenn dieses Geld fehle, müsse beim Personal oder bei Geräten gekürzt werden.

Trotzdem müssten sich die Unis gut überlegen, ob sie die 363,36 Euro pro Semester autonom einheben. "Es ist nicht ungefährlich wegen der Prozesskosten, wenn das Ganze organisiert gemacht wird. Die Kosten können enorm werden." Laut Fuchs könnten die Unis dabei nicht nur die eingehobenen Studiengebühren rückerstatten müssen, mit den Zusatzkosten durch Prozesse könnten sie 2.500 Euro pro Einzelfall verlieren. Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) will am Freitag Rücklagen in Millionenhöhe auflösen, um damit Studenten bei zu Prozessen unterstützen (derStandard.at berichtete).

Uni-Senate zurückhaltend

Auf finanzielle Unterstützung dürfen die Unis im Falle von Massenklagen eher nicht hoffen. "Ich habe das einmal im Ministerium informell zur Sprache gebracht, aber da wurde gesagt: So viel Geld haben wir nicht frei, das müsste zusätzlich über das Finanzministerium genehmigt werden. Also eine Garantie, eine Ausfallshaftung gewissermaßen, kann das Ministerium offenbar nicht übernehmen", so Fuchs. Damit bleibe das Risiko bei jeder einzelnen Uni. "Insofern werden wir das auch noch überlegen."

Insgesamt sei die Stimmung in den Uni-Senaten "durchaus zurückhaltend". Allerdings sei nach den derzeitigen Plänen der Rektoren nur vorgesehen, jenen Status wiederherzustellen, der vor der Aufhebung durch den VfGH gegolten habe. Demnach müssten weiterhin nur jene 15 Prozent der Studenten bezahlen, die entweder aus Nicht-EU-Staaten kommen oder die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten haben. "Ich kann mir vorstellen, dass es in diesem Rahmen an vielen Universitäten auch eine Mehrheit gibt."

Rechtsunsicherheit

Fuchs bedauert allerdings, dass damit eine wenig sachgerechte Regelung wiederbelebt werde: "Es ist wenig einsichtig, dass alle berufstätigen Studenten befreit sind. Auch beruflich wohl etablierte 40-Jährige, die ein Doktorat erwerben wollen, brauchen keinen Studienbeitrag zu bezahlen. Außerdem hätten pauschale Semesterbeiträge keinen Steuerungseffekt."

Fuchs plädiert deshalb für leistungsbezogene Beiträge: "Für jeden Kurs und für jede Prüfung sollte ein moderater Studienbeitrag verlangt werden, entsprechend der Leistung, die der Student von der Universität in Anspruch nimmt. Dann würden die Studierenden ihre Kurse gezielt auswählen und die von ihnen belegten Kurse auch konsequent besuchen. Das würde die Planung an den Universitäten sehr erleichtern und Ressourcen sparen."

Fuchs selbst teilt die Ansicht des Verfassungsexperten Heinz Mayer, wonach die Universitäten autonom Studienbeiträge einheben können. "Aber wie das so oft ist: Wenn es nicht klar im Gesetz steht und man letztlich auf die Rechtsprechung – in dem Fall auf jene des Verfassungsgerichtshofs – angewiesen ist, dann kann das auch anders ausgehen." (APA)