Linz - Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich kritisiert, dass die Verjährungsfristen bei der Nachforderung von Lohnansprüchen zu kurz sind. Wird man falsch eingestuft, muss man die entstandene Einkommensdifferenz binnen drei Jahren, bei manchen Kollektivverträgen sogar noch rascher, geltend machen. Die Interessenvertretung konkretisierte das Problem in einer Presseaussendung am Mittwoch am Fall einer gelernten Tischlerin, die in einem außergerichtlichen Vergleich 3.000 Euro bekam.

Offensichtliche Diskriminierung

Die Frau war von 2004 bis 2007 und von 2010 bis 2011 in einer Tischlerei beschäftigt. Obwohl sie einen Gesellenbrief vorlegen konnte und auch ihrer Qualifikation gemäß eingesetzt wurde, bezahlte der Betrieb die dreifache Mutter nur als Hilfskraft, so die AK. "Wenn eine gelernte Tischlerin und vier gelernte Tischler in einer Gruppe arbeiten, aber nur die Frau als Hilfsarbeiterin eingestuft ist, dann kann man wohl mit Fug und Recht von Diskriminierung sprechen", kritisiert die Interessenvertretung.

Die junge Frau war von 2004 bis 2011 bei einer Tischlerei beschäftigt und hatte bereits beim Einstellungsgespräch ihr Lehrzeugnis sowie später auch ihren Gesellinnenenbrief vorgelegt. Sie wurde genauso eingesetzt wie die anderen Tischler und führte Arbeiten selbständig durch. Ein weiterer Mitarbeiter der Gruppe, der keinen Lehrabschluss hatte, wurde lediglich für Zuschnitte, Gartenarbeiten und dergleichen eingesetzt und deshalb berechtigt als Hilfsarbeiter eingestuft.

Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz

Die Tischlerin hätte laut Kollektivvertrag in der Lohngruppe 2 eingestuft werden müssen, wurde aber als Hilfsarbeiterin falsch entlohnt. Vergangenen Herbst kündigte sie und wandte sich an die Arbeiterkammer. Die AK stellte fest, dass hier auch ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz vorliegt, und forderte auf Grund der diskriminierenden Einstufung eine Entschädigung für die persönliche Beeinträchtigung. Mit Erfolg: Die junge Frau bekam eine Entschädigung von 3000 Euro netto.

Fast sieben Jahre lang falsch entlohnt

"Dieser Fall zeigt wieder einmal deutlich, dass selbst die Verjährungsfrist von drei Jahren für die Rückforderung von Ansprüchen problematisch ist", kritisiert AK-Präsident Johann Kalliauer. Die Frau wurde fast sieben Jahre lang falsch entlohnt, eingeklagt können aber nur die Differenzen für maximal drei Jahre werden. "In einzelnen Branchen gibt es noch kürzere Verfallsfristen. Das ist ungerecht, zumal Betriebe - abgesehen von einer eventuellen Nachzahlung - mit keinen Sanktionen zu rechnen haben", so Kalliauer. (APA/red)