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Wien - Energieunternehmen müssen sich künftig warm anziehen. Eine Novelle des Wirtschaftsministeriums zwingt Strom- und Gasfirmen im Beanstandungsfall zum Nachweis, dass ein Strom- oder Gaspreis in der verlangten Höhe sachlich gerechtfertigt ist. Diese Beweislastumkehr gab es bisher nicht.

Die Konsumentenschützer in der Arbeiterkammer verbinden damit die Hoffnung, das noch zu beschließende Gesetz möge als "Rute im Fenster" dienen. Wenn die Energieunternehmen bei der Preisgestaltung von vornherein vorsichtiger agierten, müssten auch keine Verfahren vor dem Kartellgericht eingeleitet werden. Die Begutachtungsfrist der Novelle, mit der unter anderem das Nahversorgungsgesetz geändert wird, endet am Mittwoch.

AK-Energieexpertin Dorothea Herzele begrüßt vor allem die Beweislastumkehr bei Preismissbrauch. Nicht nur die Bundeswettbewerbsbehörde soll künftig ein Verfahren anstrengen können, sondern auch die E-Control. Ansatzpunkte sieht Herzele einige. Ein gesamteuropäischer Vergleich der Strom- und Gaspreise exklusive Steuern und Abgaben zeige, dass das Preisniveau in Österreich teils deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt. Obwohl die Großhandelspreise bei Strom zwischen Juli 2008 und Jänner 2012 um knapp zwölf Prozent gesunken seien, hätten die heimischen Anbieter die Haushaltspreise bis auf wenige Ausnahmen angehoben.

Den gesunkenen Ökostrom-Verechnungspreis hätten ebenfalls nicht alle Stromversorger an ihre Kunden weitergegeben. Ähnlich gegenläufige Entwicklungen wie bei Strom seien auch bei Gas zu beobachten. Ab Juli, so die Hoffnung der AK, soll es besser werden - wenn das Gesetz in geplanter Form in Kraft tritt. (stro, DER STANDARD, Printausgabe, 29.2.2012)