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Das französische Gesetz, das die Leugnung von im Land anerkannten Genoziden, darunter der so eingestufte "Völkermord" an den Armeniern, unter Strafe stellt, ist verfassungswidrig. Der Verfassungsrat entschied am Dienstag in Paris, dass das Gesetz gegen das Gebot der Meinungsfreiheit verstoße. Damit kann das umstrittene Gesetz, gegen das die Türkei scharf protestiert hatte, nicht in Kraft treten.
Beide Parlamentskammer, Nationalversammlung und Senat, hatten das Gesetz verabschiedet, das die Leugnung eines in Frankreich anerkannten Völkermordes unter Strafe stellt. Dazu zählt neben dem Holocaust das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich zwischen 1915 und 1917, bei dem nach armenischen Angaben 1,5 Millionen Menschen starben. Das Gesetz sah eine Haftstrafe von einem Jahr und Geldstrafen von bis zu 45.000 Euro vor.
Der Verfassungsrat urteilte nun, es bestehe die Gefahr, dass jegliche Leugnung eines Völkermordes, der vom Gesetzgeber anerkannt würde, unter das Gesetz fallen würde. Der Verfassungsrat mische sich nicht in die Arbeit von Historikern zur Beurteilung eines Massakers ein. Der Rat verwies mit Blick auf das französische Gesetz zum Holocaust darauf, dass dieser Völkermord nicht von Frankreich, sondern international anerkannt worden sei.
Die Türkei weist den Vorwurf des Völkermords an den Armeniern entschieden zurück und geht von einer Opferzahl von bis zu 500.000 Menschen aus. Gegen das Gesetz hatten mehr als hundert Abgeordnete Beschwerde eingelegt. Die Entscheidung des Verfassungsrats wurde daher in der Türkei begrüßt.
"Krise der türkisch-französischen Beziehungen womöglich abgewendet"
Dieser habe "die richtige Entscheidung getroffen", schrieb Vize-Premier Bülent Arinc in einer Nachricht über Twitter. Mit der Entscheidung sei eine "womöglich schwere Krise in den türkisch-französischen Beziehungen abgewendet" worden. Das Vorhaben sei von Beginn an "absurd" gewesen". Außenminister Ahmet Davutoglu erklärte, er hoffe, dass aus dem Urteil "eine Lehre gezogen wird".
Die Türkei hatte dem französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy vorgeworfen, das Gesetz aus wahltaktischen Gründen voranzutreiben, da er sich damit die Stimmen der mehr als 400.000 armenischstämmigen Wähler bei der Präsidentschaftswahl im April und Mai sichern wolle. Die Türkei drohte für den Fall, dass das Gesetz in Kraft tritt, verschärfte Sanktionen gegen Frankreich sowie eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an.
Sarkozy hatte bereits für den Fall des Scheiterns ein neues Gesetz angekündigt. Nach der Entscheidung vom Dienstag beauftragte er die Regierung, einen neuen Gesetzestext auszuarbeiten, wie der Elysee-Palast mitteilte. (APA)
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hat jetzt wenig mit der Entscheidungs des Verfassungsrates zum tun aber..
wenn ich Armenier wäre würde ich mich wegen den Engländern, Russen und Franzosen beschweren. Diese Länder sind daran Schuld, das Armenier aus dem Land wo sie 850 Jahre lang in Frieden gelebt haben vertrieben worden sind....
Naja, ein Rückschlag.
Aber irgendwann werden sich die Türken ihrer Vergangenheit stellen müssen - wie die Deutschen, die Engländer, die Amis, die Franzosen, die Russen, die Polen, die Italiener, die Chinesen... - wenn man genau schaut, haben alle Nationalitäteten (um es mal nicht Völker zu nennen) Genozide an den Fingern.
Leugnen vernebelt nur kurzzeitig.
Auf Ihren kleinen Presidenten kann Frankreich vieleicht nicht verweisen, dafür aber wenigstens auf Ihren Verfassungsrat.
Aber nun mal zu den peinlichkeiten der diskussionsteilnehmer die immer wieder über einen es sei Fakt bla bla micht rauskommen konnten.
War wohl dem nicht so, keine Ínstitution die jemals dieses angebliche Faktum überprüft hätte. Genau das stellt der Rat, was jedem minderbemitteltem eigentlich klar sein sollte,fest.
Aber die Diskussion hat auch ihr gutes.Sie hat jeden Türken aufgeklärt mit welchen Lügen versucht wird zu manipulieren. Lügen wurden gerne verbreitet, die Aufdeckung dass es eine Lüge war nicht. Dafür aber umso öfters in der Türkei. Die Meinung der Türken dürfte dahingehend also Fixiert sein.Gut so
Voellig unverstaendliches Posting. Also antworte ich nicht darauf, sondern sage generell:
Es tut mir immer weh wenn ein Land, egal welches, statt sich seiner Geschichte zu stellen mit aller Macht gegen die Aufarbeitung Lobbying betreibt. Die Tuerkei hat Menschen wegen ihrer Ethnie zu hunderttausenden verfolgt und massenweise getoetet. Das muss man aufarbeiten statt abzuleugnen. Aus der Hinsicht ist es schade, dass das Gesetzt verfassungwidrig ist. Die Begruendung des Rates ist aber nachvollziehbar. Obglecih man nun fragen muss, warum Holocaustleugnung nicht auch aus gleichen Gruenden erlaubt sein sollte.
...dann tun Sie einem aber wirklich leid.
Armenier machen hier ein viel besseres und effektiveres Lobbying - von den USA bis nach Frankreich...
Ihre eigene Desinformation ist der beste Beweis dafür!..
Ihre historisch unbewiesenen Thesen nehme ich Ihnen nicht übel, denn gerade die sind ein Produkt des jahrzehntelangen, armenischen Lobbyings, welches erst ab den 1975'ern begonnen hatte...
Zwischen dem vermeintlichen Jahr 1915 und 1975 (in Worten: SECHZIG JAHRE lang !) gab es nämlich keine, wie auch immer von den Armeniern aufgestellten, lobbyistischen Behauptungen...
Diese sind erst nach den Remunerationszahlungen von Deutschland an die Juden entstanden...
Gibt das Ihnen nicht zu bedenken ???
Überlegen Sie sich das genauer !..
Es gibt keinen Verfassungsrechtler der dieses Gesetz verteidigt,
und die Verfassungsrichter sind gegenüber ausländischem Druck viel unempfindlicher als Regierung und Parlament.
Es ist eine Entscheidung für den Rechtsstaat, und gerade deswegen den Leuten so schwer verständlich zu machen.
Jetzt hört's endlich auf mit diesem "aber in der Türkei" Bullshit.
Wir sind hier nicht in der Türkei und das ist auch gut so. Ich begrüße es, dass der französische Verfassungsrat dieser politisch opportunen Gesetzgebung einen Riegel vorgeschoben hat. Grundrechte sind kein Spielball der Parteipolitik, um die gefährdete Wiederwahl zu sichern.
daß die Sachargumente, auf Grund deren Sie zu diesem Urteil gelangen, nicht durch das Totschlagargument der Strafrechtswidrigkeit jeder abweichenden Auffassung irrelevant werden.
Denn auf diese Weise haben Sie weiterhin die Chance, diese Sachargumente heranzuziehen, um andere Leute von der Richtigkeit Ihrer Auffassung zu überzeugen.
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