Im März 2010 beschlossen SPÖ, ÖVP und FPÖ in Wien das Verbot gewerbsmäßigen Bettelns.

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigt sich am Montag mit zwei Anträgen zum Bettelverbot. Eine Bettlerin in Wien, die bereits 20-mal bestraft wurde, hat sich an das Höchstgericht gewandt, wie orf.at berichtet. Das Bettelverbot greife in ihr Recht auf Erwerbsfreiheit ein, weil in Wien jede Form des Bettelns - auch nicht aggressives "stilles" Betteln - verboten sei, heißt es im Antrag der Anwältin Maria Windhager. Außerdem werde das Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt.

Die betroffene Bettlerin bezieht aufgrund psychischer und physischer Erkrankungen eine Invaliditätspension. Gemeinsam mit ihrem Mann habe sie 1.300 Euro im Monat zur Verfügung. Um Heiz- und Arztkosten bezahlen zu können, sei die Frau mehrmals die Woche auf Betteln angewiesen, erklärte der Verein Bettellobby, der die Klage unterstützt.

Streitpunkt Landesgesetzgebung

Damit beginnen am Montag die Beratungen des VfGH zum umstrittenen Thema. Zunächst geht es um zwei der fünf vorliegenden Anträge - neben jenem aus Wien wird auch einer aus Oberösterreich behandelt.

Mit dem oberösterreichischen Antrag von roten und grünen Landtagsabgeordneten wird die Kompetenzfrage vor den VfGH gebracht. Der Landtag dürfe ein Bettelverbot gar nicht beschließen, weil der Bund zuständig wäre, heißt es darin. Zudem widersprächen die Regelungen zur Kontrolle der Einhaltung des Bettelverbots der Verfassung. In Oberösterreich hatten ÖVP und FPÖ im Sommer 2011 ein Bettelverbot beschlossen. Am 9. März wird über den oberösterreichischen Antrag öffentlich verhandelt.

Strafen bis zu 700 Euro

Das Verbot gewerbsmäßigen Bettelns in Wien wurde bereits im März 2010 von SPÖ, ÖVP und FPÖ beschlossen. Gewerbsmäßig heißt, dass es regelmäßig stattfindet und dass mit dem Betteln der Lebensunterhalt finanziert wird. Der Strafrahmen liegt bei bis zu 700 Euro. Auch der jetzige Koalitionspartner der Wiener SPÖ, die Grünen, unterstützt die Klage vor dem Verfassungsgerichtshof.
Noch nicht auf der Tagesordnung stehen die Beratungen über die Anträge aus Salzburg, der Steiermark und Kärnten. Sie werden später aufgenommen. (APA/red)