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Wien - Die Geschichte liest sich wie ein Krimi: eines Tages beschloss die Tochter eines verstorbenen hochrangigen Politikers, ihre Villa in der Donaustadt ein bisschen zu vergrößern. Sie zeigte den Plan den Nachbarn, diese unterzeichneten was sie sahen, die Baupolizei erteilte die Bewilligung. Ohne Bauverhandlung.
Als die Nachbarn mitbekamen, dass aus der vereinbarten Garage mit einem Zimmer obenauf ein mehrstöckiger Zubau wurde, legten sie Protest ein. Es kam zu einer nachträglichen Bauverhandlung, allerdings ohne Resultat. In der Zwischenzeit vollendete die Bauherrin das vergrößerte Bauwerk, das nun das Haus ihrer Nachbarin Mathilde W. um etwa 15 Meter überragt. Die schläft jetzt im Keller, weil ihr die Villenbesitzerin nicht nur die Sonne wegnimmt, sondern auch direkt in die Wohnräume blicken kann.
"Gravierende Verfahrensmängel"
Mittels Devolutionsverfahren erreicht die Nachbarin, dass der Fall bei der Oberbaubehörde landet. Die stellt "gravierende Verfahrensmängel" fest, hebt die Baubewilligung auf und schreibt eine neue Bauverhandlung vor. Das war im Mai 2011. Dann passierte lange nichts. Die Nachbarn wähnen einen Zusammenhang zwischen dem zögerlichen Vorgehen der Behörden und dem prominenten Nachnamen der Bauherrin und wenden sich - neben der Volkanswaltschaft und der MA 2 - auch an das Kontrollamt.
Die Spekulationen wurden bisher nicht verifiziert, die Causa wurde dennoch zum Präzedenzfall: Seither untersagt die Oberbaubehörde die Möglichkeit, eine Bauverhandlung zu umgehen, indem die Anrainer auf den Plänen unterzeichnen. Das sei zwar nie Gesetz, aber gelebte Praxis gewesen, bestätigt Gerhard Cech, Leiter der Baupolizei. In dem konkreten Fall behaupten die Anrainer, der ihnen vorgelegte Bauplan sei so gefaltet gewesen, dass sie die Lage, aber nicht das Bauwerk selbst erkennen konnten. Cech: "Wir sind davon ausgegangen, dass sie die Pläne alle kennen."
Neuverhandlung nach Anfrage
Noch am Dienstag hieß es aus dem Büro von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SP), es sei nicht außergewöhnlich, dass für die Neuverhandlung bisher kein Termin gefunden werden konnte. Doch bereits einen Tag nach der Standard-Anfrage erklärte Cech, dass die seit neun Monaten angekündigte Bauverhandlung nun noch im März stattfinden soll.
Da die Oberbaubehörde die Bewilligung 2011 nur aus "formalen Gründen" aufgehoben hat, sind inhaltliche Bedenken an dem Bau eher unwahrscheinlich. Sollte das Verfahren dennoch hervorbringen, dass der Villenaufputz nicht genehmigungsfähig ist, müsste alles wieder abgetragen werden. Wie bei anderen Schwarzbauten eben auch. (Julia Herrnböck, DER STANDARD, Printausgabe, 25./26.2.2012)
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wer das geld hat hat die macht und kauft die politiker - selber schon erlebt. Gebaut ohne bauverhandlung (durch einen Architekten!!!!), der grund war kein Baugrund, massive störung meinerseits - und die eingeschalteten behörden haben nichts gemacht...
Ausgeführt wurde aber ein in die Grundstückstiefe gestafelter, terassenförmiger, 4 geschoßiger Zubau direkt an der Nachbargrenze ( Feuermauerähnlich ) d.h. es verbleibt nur der nachbarschaftliche Abstand von 3 m zum seitlich gegenüberliegenden Haus, das ist dadurch jetzt eine "Schattenleitn"
Die bebaubare Gesamt-Fläche von max 200m² wurde massiv überschritten !
§ 79 + § 81+ § 82 der Wr.BO wurde nicht Eingehalten
Jeden Normalbürger hätte das die MA37/22 nie bewilligt - oder sofort abreißen lassen.
Ganz arg hat es unverputzt als Rohbau ausgesehen.(Foto in D.B.Z.)
Wo ? Stadlau-Kappellenweg (hinter SMZ-Ost) - ungrade, niedere Nr. - nicht zu übersehen
Dort wo die Grundpreise früher die billigsten und nie Diplomaten waren!
Owner Mag.L.W-N. herself UN-Fellow, Tochter des 1918 in NÖ-St.Andrä Wördern geborenen späteren Ö-Politiker und UN-Spitzen-Diplomaten
Grundstück-Katasterplan Nr: 1090/25 + Plandokument 7570
Widmung: Wohngebiet - Bauklasse 1 mit max.200m² verbaubar
- max 6,5 m Traufenhöhe, + max.Dachhöhe 4,5 m (bei max. Dachneigung 45%) ergibt 11m Höchsten Punkt
Wie bei ähnlichen "Monsterbauten" wurde mittels Gummi-§ 69 ( Unwesentliche Abweichungen von Bebauungsvorschriften ) die massiven Abweichungen begründet und die BO ausgetrickst.
Eingereicht wurde ursprünglich nur ein Nebengebäude: seitlicher ebenerdiger Garagenanbau nach § 70a (Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren ) ohne mündliche Verhandlung
Die Fenster mit übergroßen Stickern bekleben ... um Vögel etc. abzuwehren ;-)
( http://www.patchdevil.com/media/ima... p/0197.jpg )
Es soll ja auch durchlässige Folien geben, wo das Licht hinein kommt, aber der neugirige Nachbar nichts sieht ...
Warum diese noble Zurückhaltung? Sie könnten doch den Lesern zumindest mitteilen, daß die Bauwerberin Frau Mag. Natural die Tochter von Ex-Präsident Kurt Waldheim und die Schwägerin von ÖVP-Abgeordneten Karas ist. Dann läßt sich das doch gleich viel besser einordnen.
Ausgeführt wurde aber ein in die Grundstückstiefe gestafelter, terassenförmiger, 4 geschoßiger Zubau direkt an der Nachbargrenze,(Feuermauerähnlich) d.h. es verbleibt nur der nachbarschaftliche Abstand von 3 m zum seitlich gegenüberliegenden Haus, dadurch jetzt eine "Schattenleitn" die abgeluchst werden soll?
Die bebaubare Gesamt-Fläche von max 200m² wurde massiv überschritten!
§ 79 + § 81+ § 82 der Wr.BO wurde nicht eingehalten
Jeden Normalbürger hätte das die MA37/22 nie bewilligt - oder sofort abreißen lassen.
Ganz arg hat es unverputzt als Rohbau ausgesehen. (Foto in D.BZ)
Wo ? Stadlau-Kappellenweg (hinter SMZ-Ost) ungrade, niedere Nr. nicht zu übersehen
Dort wo die Grundpreise früher die billigsten und nie Diplomaten waren!
Besitzerin: Mag.L.W.N. , UN-Fellow ,Tochter des am 21.12.1918 in NÖ-St.Andrä Wördern als Václavik geborenen späteren Ö-Politiker und UN-Spitzen-Diplomaten
lt. Grundstück-Katasterplan Nr: 1090 / 25 + Plandokument 7570
Widmung: Wohngebiet - Bauklasse 1 mit max.200m² verbaubar
- max 6,5 Traufenhöhe, + max.Dachhöhe 4,5 m (bei max. Dachneigung 45%) ergibt 11m max.Höhe
wie bei ähnlichen "Monsterbauten" wurde mittels Gummi-§ 69 ( Unwesentliche Abweichungen von Bebauungsvorschriften ) die massiven Abweichungen begründet und die BO ausgetrickst.
Eingereicht wurde ursprünglich nur ein seitlicher ebenerdiger Garagenanbau nach § 70a (Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren ) ohne mündliche Verhandlung
Was nicht gesagt wurde: Behörde genehmigt den Bau trotz eingetragener Baubeschränkung, trotz Einsprüche der Anrainer innerhalb der möglichen Einspruchsfristen, die Bauoberbehörde erlässt einen Berufungsbescheid am 05.05.2011 und bis heute erfolgt keine Reaktion durch die Baubehörde 1.Instanz, trotz klarer Anweisung und Aufhebung der angefochtenen Baubewilligung. Herr Cech scheint sich wie der Vater der Bauwerberin zu verhalten, der hatte sein Pferd in Griechenland vergessen, während der Leiter der Baupolizei seine Aufgaben auch zu vergessen scheint. Für alle Beteiligten gilt allerdings die Unschuldsvermutung.
Es kann durchaus sein. Dazu muss die Villa nur auf einer höheren Geländestufe stehen als das andere Haus. Es steht ja "Sie überragt sie um 15m" nicht "Das Gebäude ist 15m höher als der Nachbar"
Was mich da eher stört ist das hier wenn es stimmt jemand Pläne unterzeichnet hat der diese a) entweder nicht ausgefaltet hat (kann ich mir nicht vorstellen) oder b) der diese nicht lesen konnte (schon realistischer).
Und da muss man sich die Frage stellen - Wieso unterschreibt jemand etwas das nicht vollständig sichtbar war, oder das man nicht lesen kann.
Ich habe mit dem Baugewerbe nichts zu tun ... und ich würde nie auf die Idee kommen etwas zu unterzeichen das ich nicht zu 100 % verstehe ... oder mir zumindest erklären lassen habe.
sicher nicht in donaustadt, dass meines wissens nach brettleben ist! Elisa B. hat vollkommen recht, das kann so unmöglich stimmen, das erkennt jeder, der auch nur grundlegende kenntnisse des baurechts und der architektur hat..
aber du hast auch recht, um etwas zu unterschreiben, dass man nicht versteht, gehört schon eine ordentliche portion naivität, um es mal positiv zu formulieren...
der ganze artikel ist ausgesprochen schlecht recherchiert und offensichtlich von jemandem geschrieben, der nicht die geringste ahnung vom thema hat ...
vielleicht handelt es sich bei der nachbarin, die sich jetzt so aufregt, ja auch um eine persönliche freundin der journalistin, die meint, so ihre chancen zu erhöhen, wer weiß?
daran hab ich nicht gedacht ... hatte bei dem ganzen ein Bild aus dem 19. im Auge bei dem eine Villa die zwei vorgelagerten Gemeindebauten bei weiten überragt obwohl diese eigentlich höher sind. (also nicht hochalpin aber eben auch nicht neben der donau)
wenn also aufgrund einer geländekante ein gebäude ein anderes um die höhe dieser geländekante überragt, wär das rechtlich durchaus in ordnung! ist halt pech für den einen, wenn es ihn stört..
keine ahnung ... meine grösste bautechnische unternehmung war das herausreissen einer zwischewand zwischen küche und wohnzimmer ... und das hab ich mir von einem befreundeten zivilingenieur absegnen lassen ...
aber ich würde auch nicht auf die idee kommen etwas zu unterschreiben das ich nicht verstehe.
selber schuld.
lernts mal pläne auszufalten und zu lesen, bevor ihr zur melodramatik übergeht - prominenter nachname; im keller schlafen, weil man sonst beim nasenbohren gesehen wird...
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