Lastschriftbetrug

Betrüger prellten 85.000 Deutsche mit "App-Buchung"

Bericht | 23. Februar 2012, 09:48
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    Häufig geben Firmen bei Lastschriftabbuchungen simple Datensätze von Kunden an, woraufhin die Bank das Geld einzieht.

20 Euro für angebliche "mobile App" abgebucht - Konto mit 1,7 Millionen Euro beschlagnahmt

In Deutschland soll ein Betrüger Zehntausende Bankkunden via Lastschrift um je 19,95 Euro erleichtert haben. Einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung zufolge wurde der Betrag von ihren Bankkonten abgebucht und als Verwendungszweck vorwiegend "Petrus Egidius K. Mobile App" angegeben.

Auch ohne Smartphone

Die Staatsanwaltschaft schätzt, dass es sich um deutschlandweit 85.000 Betrugsopfer handelt. Vielen ist der Bankschwindel nicht aufgefallen, andere seien nicht einmal im Besitz eines Smartphones. Am 20. Februar 2012 hatte ein Mann, der kein Smartphone hat, Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen zwei Männer im Alter von 62 und 65 Jahren aus den Niederlanden.

Konto mit 1,7 Millionen Euro

Insgesamt 1,7 Millionen Euro wurden auf einem Konto im norddeutschen Lingen, auf das das Geld für die App hingeflossen war, beschlagnahmt. Betroffene können den Betrag rückbuchen. Ohne Angabe von Gründen sei dies innerhalb von sechs Wochen möglich. Wie die Männer Zugriff zu den Kontodaten der Betrugsopfer bekamen, ist unklar.

Lastschriftabbuchungen leicht gemacht

In diesem Fall war der Betrug möglich, da bei einer Lastschriftabbuchung einfach Datensätze von Bankkunden eingereicht werden, und die Bank in weiterer Folge den Betrag abbucht. Konsumentenschützer raten zu regelmäßigen Kontrollen der Bankkonten auf auffällige Abbuchungen. (ez, derStandard.at, 23.02.2012)

boquitas pintadas
 
05
23.2.2012, 11:52
wie bitte?

verstehe ich das richtig? jeder, der in der vergangenheit einmal meine bankdaten hatte, kann einfach beliebig lastschriftauftrag durchführen? reicht da einfach name/vornahme/kontonummer? das kann nicht sein, oder?

Thomas....
01
23.2.2012, 19:27

ja

Hinz von Kunz
01
23.2.2012, 17:11
Kontonummer, Bankleitzahl reichen

ist das Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung), bei dem die Bank, bei der die Lastschrift eingereicht wird, die Bonität und Zuverlässigkeit des Begünstigten prüfen sollte (in AT).

Der Zahlungspflichtige hat dann ein Einspruchsrecht ohne Angabe von Gründen für die Dauer von 8 Wochen.

LeChacal
01
23.2.2012, 12:01

Doch, scheint genau so zu sein.

LeChacal
00
23.2.2012, 11:09
Die BANKEN sind FAHRLÄSSIG!

Da wird Geld hin- und herüberwiesen, nur weil jemand die Kontonummer kennt!

Wie schaut es aus mit IRGENDEINER Form von Ausweis des Abbuchenden bzw. von Nachweis?

Neulich ist mir auch so was passiert... und die BAWAG hat sich in Schweigen gehüllt...

IchHabeImmerRecht
01
23.2.2012, 10:58
Wie geht das,

".. einfach Datensätze von Bankkunden eingereicht werden", ohne Prüfung der Unterschrift auf einem Beleg?

Sideboard
03
23.2.2012, 12:03

Das nennt sich Lastschriftverfahren und ist in D absolut gängig und üblich. In der Praxis übersteigt der Nutzen durch die einfache Handhabung das Risiko des Mißbrauchs. Dem mündigen Kontoinhaber wird unterstellt, dass er fähig ist, seine Kontobewegungen nachzuvollziehen. Eine Rücklastschrift kann der Kontoinhaber genau so leicht veranlassen (meist sogar länger als 6 Wochen).

Der Bezogene hat somit nur einen Schaden, wenn er über sehr sehr lange Zeit sein Konto unbeobachtet lässt. Daher trifft´s ja auch gern die Älteren unserer Gesellschaft.

evidenzbasierer
03
24.2.2012, 02:34
kann schon ein Schaden entstehen...

...mein Konto kann ins Minus laufen (Überziehungszinsen)
...mein Konto kann zu so einem blöden Zeitpunkt belastet werden, dass regelmäßige Zahlungen mangels Deckung nicht durchgeführt werden, damit dann verbundener Stress die Buchungen nochmals durchführen zu lassen, Mahnung die ich bekomme. Und mein finanzieller Ruf kann auch darunter leiden, wenn die Abbuchung meiner Kreditrate zurückgewiesen wird, meine Mietabbuchung zurückgewiesen wird, etc.
Sicher, der Zeitaufwand mit der Bank selber ist minimal, es braucht nur einen Anruf (bei mir wars bislang immer so), auch eventuelle Bankgebühren werden erstattet. Aber Mahngebühren von Firmen?
Bei mir haben Sie´s mal mit 200,- Euronen probiert, das tut dann am Monatsende schon mehr weh..

Sideboard
00
27.2.2012, 11:58
stimmt zum Teil...

Überziehungszinsen können nicht entstehen, da die Rücklastschrift mit der gleichen Wertstellung erfolgt. Die Geschichte mit den Mahngebühren ist allerdings in der Tat Interessant. Ein Rechtsanspruch auf Schadensersatz wird wohl gegenüber dem Einzieher bestehen, aber das bringt´s einem auch nicht wirklich.

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