Politik und Geld

"Anfütterer", bitte melden!

Kommentar der anderen | 22. Februar 2012, 19:09
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    foto: standard/urban

    Beginnt die Korruption schon beim Griff in die Kühltruhe? Die Grenze zwischen zulässiger Beziehungspflege und illegaler Bestechung ist oft schwer zu ziehen. - Was tun?

Vorschlag für eine alltagstaugliche Regelung im Umgang mit "Zuwendungen" an die Politik abseits des Strafgesetzbuches: Wie wäre es mit der Einführung einer "Transparenzdatenbank"?

Rückblende: Mit 01.01.2008 trat eine Reihe von neuen strafrechtlichen Regelungen in Kraft, welche teils sehr rigider Form Korruption sowohl auf staatlicher Ebene wie auch in der privaten Wirtschaft bekämpfen sollte. Besonders die bis dato wenig beachtete "Einstiegsdroge" des Anfütterns wurde - nach überwiegender Meinung - durch eine Zero-Tolerance-Lösung vor allem im öffentlichen Sektor (damals noch weit gefasst) angegangen.

Nach einer ersten "Schrecksekunde" begann ein intensives Lobbying zur Aufweichung dieser strikten Regelungen. Gezeichnet wurde der Untergang des Kulturlandes Österreich und der Sportnation. Die Diskussion drehte sich vor allem um die äußerst problematischen Blumensträuße für Volksschullehrerinnen und Kaffee mit/ohne Keks für Finanzprüfer. Dies führte zu einer sehr raschen und radikalen "Entschärfung" dieser Gesetzte im September 2009 vor allem über Initiative der Wirtschaft und gegen den Widerstand der Staatsanwaltschaft. Bereits in der alten Regelung gefehlt haben Bestimmungen für Korruption im politischen Bereich.

Hauptkritik aus der Wirtschaft war das Fehlen jeglicher Berücksichtigung von Sozialadäquanz, der situativen Bewertung einer Zuwendung im Hinblick auf zulässige Beziehungspflege oder bereits gegebene Korruption. Eine absolute Untersagung jeglicher Zuwendungen entspräche nicht den kulturellen Gegebenheiten und der gesellschaftlichen Realität. Networking sollte nicht automatisch mit Korruption gleich gesetzt werden.

Auch wenn im Lichte der Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses das Verständnis für noch zuträgliche Zuwendungen in der Bevölkerung und bei politischen Entscheidern sicher zurückgegangen ist, das Problem bleibt. Eine Nullregelung führt jedenfalls zu Härten und bringt Unsicherheit in Bereiche, welche teilweise von Zuwendungen - ganz traditionell - getragen sind: Kultur, Sport, Soziales und natürlich auch politisches Engagement. Wie der "Fall" des deutschen Bundespräsidenten gezeigt hat, sind die Regeln des großen Nachbarn jedenfalls strikter, nur wird der Begriff der Sozialadäquanz auch und vor allem vonseiten der Judikatur mitbeachtet. Es kommt also nicht darauf an, wie "wertvoll" eine Zuwendung ist, sondern wie sie im Kontext zu sehen ist - das Leben ist eben weder schwarz noch weiß, sondern bunt.

Korruption zeichnet sich vor allem durch Intransparenz aus. Nicht alles, was im Untersuchungsausschluss so zutage gefördert wird, muss auch Korruption sein, es ist aber jedenfalls durch mangelnde Transparenz im " schiefen Licht". Das Ziel der legistischen Reparatur muss es daher sein, eindeutige weiße Flecken (politischer Bereich) zu beseitigen und neue oder wieder eingesetzte Regelungen - insbesondere beim Anfüttern - mit der nötigen Flexibilität und Transparenz zu versehen. Das geht.

Der Vorschlag besteht aus einer zeitgemäßen, einfach zu erstellenden, technischen Lösung verbunden mit einem großzügigen Angebot an gefährdete Personen und Institutionen. Der technische Teil ist leicht erklärt: Eine via Internet verfügbare Datenbank, in welche Zuwendungen jeglicher Art eingetragen werden können (Empfänger, Geber, Wert). Die Datenbank residiert bei einer vertrauenswürdigen Institution (zum Beispiel Rechnungshof, BMJ o. ä.).

Warum sollte nun irgendwer ein Bedürfnis verspüren, eine Zuwendung in eine solche Datenbank zu melden? Und das ist der zweite Teil des Vorschlags, das großzügige Angebot. Unabhängig von der konkreten zukünftigen Gesetzeslösung wird Sozialadäquanz erst durch die Judikatur " entwickelt" bzw. bestätigt. Um die Unsicherheit und vor allem das strafrechtliche Risiko für den Einzelnen aber zu minimieren, bringt ein Eintrag einer Zuwendung in die Transparenzdatenbank die Zusicherung auf Straffreiheit - Melden macht frei.

Die Zugänglichkeit der Transparenzdatenbank kann flexibel gehandhabt werden. Jedenfalls zugänglich ist sie für die Justiz, den Rechnungshof und den Arbeitgeber. Letzterer entscheidet auch darüber, ob eine Zuwendung behalten werden bzw. zukünftig angenommen werden darf. Eine gemeldete Zuwendung muss also bei negativer Beurteilung retourniert oder an den Arbeitgeber weitergegeben werden. Strafrechtliche Folgen gibt es nicht. Die Verantwortung liegt ab Eintrag in die Transparenzdatenbank beim Arbeitgeber. Interne Revisionen können damit umgehen.

Wer nicht meldet und trotzdem erwischt wird, der wird es zukünftig schwer haben, eine strafrechtlich relevante Rechtfertigung zu finden, hat er doch die Chance völliger strafrechtlicher Risikobeseitigung durch Eintrag in die Transparenzdatenbank nicht genutzt.

Die Transparenzdatenbank ermöglicht - trotz verschärfter Korruptionsgesetze - die behutsame Entwicklung einer Grenzziehung zwischen noch zulässig (oder gar erwünscht) und Korruption. Dies wird erreicht ohne dem Einzelnen ein unkalkulierbares strafrechtliches Risiko aufzubürden, da die Transparenzdatenbank die Sicherheit im Einzelfall gewährleistet. Arbeitgebern im öffentlichen Bereich aber auch der Privatwirtschaft wird es ermöglicht, Zuwendungen rechtzeitig zu erkennen und taugliche Regeln für den Alltag zu erlassen. (Matthias Kopetzky, DER STANDARD, Printausgabe, 23.2.2012)

Autor

Matthias Kopetzky ist Sachverständiger und Geschäftsführer eines auf die Aufdeckung und Prävention von Wirtschaftskriminalität spezialisierten Unternehmens in Wien.

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21 Postings
J. Reichhart
00
24.2.2012, 07:19
ein blauner, der 3 blonde bestellt

und ein roter, der sich nicht 3 braune leisten kann!

sittenbild der öst. ferkelrepublik!

saunaecho
00
23.2.2012, 18:59
Networking ist besser als Freunderlwirtschaft ?

Die Grenze ist doch klar: Alles was nicht öffentlich bekannt ist, "schädigt" andere. Eine Einladung zum öffentlichen Feuerwehrfest ist OK, aber eine Besprechung im Steirereck ist Anfüttern eines Politikers oder Beamten. Das sieht die Finanz auch so: "Abzugsfähifge Betriebsausgabe" sind diese Ausgaben nur, wenn ein Zusammenhang zwischen einem Auftrag "bewiesen" werden kann. Die Finanz kennt also die Networker, unechten Sponsorer etc. schon. Wir müssen sie nur anweisen die "Nehmer" anzuzeigen.

J. Reichhart
01
23.2.2012, 17:06
josef cap hat heute den vogel abgeschossen:

er meinte, dass man nach dem alten anfütterungsverbot schon nach 3 kleinen braunen straffällig wäre, sei absurd.

ich meine, es ist absurd, dass sich ein abgeordneter des nationalsrats mit dem vierfachen des medianeinkommens, keinen kleinen braunen selber zahlen zu können meint und es sei schon in ordnung, dass er dazu eingeladen werde!

pfui.

frank rosner
02
23.2.2012, 15:46
Anfüttern-mit dieser Bezeichnung

begnnt die Lächerlichkeit. die derzeitige regelung beinhaltet mW. 100 euro als untergrenze, da sagt heute der cap - na dann is ja anfüttern schon - wenn mir wer 3 kaffee zahlt - abgehoben bis zum erbrechen, der farben-pöbel.

Dormouse
02
23.2.2012, 15:28

"Eine absolute Untersagung jeglicher Zuwendungen entspräche nicht den kulturellen Gegebenheiten und der gesellschaftlichen Realität. Networking sollte nicht automatisch mit Korruption gleich gesetzt werden."

na, von kultur hat man hier anscheinend nicht viel ahnung...natürlich sollte es gleichgesetzt werden.

Gilgamesch
01
23.2.2012, 15:10

erscheint mir irgendwie zu unsicher. was, wenn der arbeitgeber mit dem angestellten packelt? wenn der atbeitgeber nichts dagegen hat, kann dann die schmiergeldzahlung in aller öffentlichkeit abgehandelt werden, und wieder kann niemand was dagegen tun!
nein, eine klare regelung mit geringfügigkeitsgrenze und harte strafen sind das einzige mittel, das hilft ...

Der Reaktionär
02
23.2.2012, 13:51
warum so kompliziert?

Die ursprüngliche Regelung aus dem Jahr 2008 war in Ordnung. Stolz war der Gesetzgeber damals, die Regeln der Schweiz und Deutschlands zu kopieren.

In den Gesetzesmaterialen zur Aufweichung fand sich dann doch tatsächlich die Begründung, die armen Beamten müssten den Kaffee in der Thermoskanne mitnehmen, weil sie sich vor lauter Verunsicherung nicht mehr getrauen, einen Kaffee anzunehmen.

Am einfachsten wäre, die alte Regelung wieder einzuführen und eine Geringfügigkeitsgrenze einzuführen. Etwa € 50, unter der Voraussetzung die Annahme solcher geringfügiger Zuwendungen erfolgt nicht gewerbsmäßig, also regelmäßig.

Dann herrscht Klarheit und jeder weiß, woran er ist.

J. Reichhart
00
23.2.2012, 14:39
so ist es!

alles andere ist doch nur korruptionsverschleierung!

Roter Baron
01
23.2.2012, 13:16
>Networking sollte nicht automatisch mit Korruption gleich gesetzt werden.<

lobbying schon.

nebenerwerbsposter
01
23.2.2012, 12:13
sakralutschker!

erfindet keine regeln oder sonstwas, schickt endlich einmal einen, der mich ordentlich besticht - ich bin für fast alles zu haben, nehme jede meinung an - hauptsache, der rubel rollt in grossen mengen!
einfaches mail genügt...

Wolfgang56
02
23.2.2012, 09:39
Schön langsam wird das lächerlich!

Man sollte die "Kirche im Dorf" lassen! Die Bewirtung der Beamten (Kekserl, Kaffee, Mittagessen) ist keine Bestechung sondern ein Zeichen der gegenseitigen Wertschätzung.
Kümmerts euch lieber um die Bestechungen, Provisionen der "Großen" und lasst die "Kleinen" in Ruhe!

aflen
02
23.2.2012, 10:04
Genau das ist das Problem ...

Sie glauben ja selbst nicht, was Sie da schreiben! Unter den vielen von mir nur zum Essen eingeladenen Beamten waren nicht einmal 10%, für welche die Bezeichnung "Wertschätzung" zutrifft. Höchstens die Überlegung: "Was kann er mir Wert sein?".
Die Bonboniere und der Blumenstrauß für die Volksschullehrerin ist auch keine Bagatelle - materiell vielleicht, aber ein Hintergedanke ist immer(!) dabei!
Daher: Jedem Beamten, sonstwie öffentlich Beschäftigten und Politiker muss die Geschenkannahme untersagt sein. Ohne Untergrenze!

M L3
00
23.2.2012, 14:20
Eine Toleranzgrenze ist immer nötig

Sonst könnte es ja schon korrupt sein, einen Beamten freundlich zu begrüssen, statt distanziert. Aber das wäre bloß lächerlich. Je nach Einzelfall könnte ein Mittagessen im 5 Hauben Restaurant schon zu viel sein.
Aber ein Kaffee, wenn zB jemand in ein Büro kommt ist sicher keine Korruption sondern eine freundliche Geste.

J. Reichhart
02
23.2.2012, 09:29
lieber herr kopetzky,

ich hoffe, es ist naivität, die sie zu solch einem vorschlag verleitet hat. sonst müsste man ihnen ja arges unterstellen!

so nicht! das wäre ja gerade zu eine weisswaschanlage für korruption!

jeder könnte ungeniert schmieren, er schreibt halt irgendwas harmloses in die datenbank, irrt sich vielleicht noch im betrag (ein schelm, der dabei an betrug denkt), teilt grössere beträge in mehrere kleine, nennt das ganze kundenpflege, kontaktpflege, aufwandentschädigung etc. und schwupp, nix passiert.

anfüttern, vorteilsannahme, vorteilsgewährung, geld ohne leistung, spenden an amtsträger etc. gehören unter strenge strafe gestellt, für geber und nehmer!

und exekutiert. und darüberhinaus transparent gemacht und veröffentlicht!

karl65
00
23.2.2012, 11:13

verboten und transparent? also eine öffentliche verbrechensdatenbank. da werden sich viele eintragen.

aber mir scheint, Sie wollten es nicht verstehen.

Elegantestes Conversations-Lexicon für alle Stände
01
23.2.2012, 09:22

"Wer nicht meldet und trotzdem erwischt wird, der wird es zukünftig schwer haben, eine strafrechtlich relevante Rechtfertigung zu finden"

Schmarrn. Die Sozialadäquanz wäre immer noch zu prüfen. Im Ergebnis heißt das, es gibt einen Freischuss Richtung anfüttern - jedenfalls ausprobieren, weil Nachteil gibt's keinen.

Bitte keinen Wahnsinn!
02
23.2.2012, 09:11
Straffreiheit durch Eintrag in eine "Transparenzdatenbank", die dem Amtsgeheimnis unterliegt? NEIN DANKE !!!

Das BMJ als vertrauenswürdige Institution, hmmm... kommt wohl auf die Perspektive und die Interessen an.

supreme judge for gods mistakes
01
23.2.2012, 06:02
Gesetze

Politiker erlassen Gesetze und halten sich nicht daran. Die staatliche Verwaltung kann mit diesen Gesetzen nicht arbeiten. Zur Erleichterung erlassen Politiker Ausnameregelungen fuer Politik und Staatsverwaltung zu den bestehenden Gesetzen. Mit diesen Erleichterungen gegenueber der Privatwirtschaft und den Buergern schaffen sie es noch immer nicht. Sind noch immer straffaellig. Hoechste Zeit dass Politiker Buerger werden und sich and die Gesetze ohne Ausnahmeregelungen halten muessen. Siehe Anfuettern, Ausnahmen zum ALVG, Pensionsgesetz, ASVG, BDG, Gehaltsgesetz, Streikverbot fuer Beamte, Postenschacher, Freunderlwirtschaft, koennen sie jetzt in der eigenen Firma spielen, genannt Landl, auf hochdeutsch Gefaengnis

site:°~+*-||!#.\>
05
22.2.2012, 23:48
Quatsch, so wird man den korrupten Polit-Sumpf sicher nicht trockenlegen können.

Kopetzky mag ja Experte für Wirtschaftskriminalität sein, aber von Korruption im öffentlichen Bereich hat er keine Ahnung.

In Politik und Verwaltung kann es nur ein absolutes Verbot jeglicher Zuwendungen geben. Jede Zuwendung ist eine Form der Bestechung, Korruption (= Networking=Freunderlwirtschaft) und Beeinflussung der Hoheitsverwaltung.

Korrupte Machenschaften von Politikern und Beamten nur in einer Transparenz-Datenbank mit beschränktem (!) Zugang aufzuzeichnen, wird aus Gründen des logischen und gesunden Menschenverstandes nichts an der korrupten Politik ändern.

Insbesondere, wenn man den Schmiergeld-Zahlern auch noch Straffreiheit zusichert.

site:°~+*-||!#.\>
05
22.2.2012, 23:54

Ein Beispiel nach Kopetzky:

Der Huber-Bauer zahlt dem Bürgermeister 100.000 Euro damit dieser seinen Acker in Bauland umwidmet (=Millionengewinn).

Dann trägt der Huber-Bauer sein Bestechungsgeld in die Transparenzdatenbank ein, und geht damit straffrei aus.

Der Arbeitgeber vom Bürgermeister - welcher Arbeitgeber (Pröll?) - soll jetzt entscheiden, ob der Bürgermeister das Bestechungsgeld behalten darf.

Das ist völliger Schwachsinn.

Informieren sie sich mal über die Rechtslage Hr. Kopetzky:

http://www.gemeindebund.at/rcms/uplo... 5-2009.pdf

--> 2357 Gemeinden bezirksweise zusammenlegen und Länder abschaffen = Korruption effektiv bekämpfen.

Chien de Pique
00
23.2.2012, 17:35

Ob das Korruption spart? Vor allem, wenn man dann statt demokratisch kontrollierter Regierungen unkündbare Provinzbeamte hat?

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