Oder: Kontrolle ist gut - Einkommen ist besser. Ein Plädoyer von Paul Stepan für eine ökonomisch fundierte Entemotionalisierung des Meinungsstreits um die Internetpiraterie
... in Erwiderung auf den Schriftsteller Walter Wippersberg und andere Besorgte.
Die
Kampagnen der Urheberrechtslobbys überschlagen sich zurzeit, sodass man
leicht den Überblick verliert. In der angriffigen Rhetorik, die auch
vor persönlichen Untergriffen nicht zurückschreckt (wie zuletzt von
Walter Wippersberg), finden sich nur wenig zukunftsorientierte
Vorschläge. All diesen Kampagnen ist eines gemein: Sie verlangen mehr
Rechte, eine schärfere Rechtsdurchsetzung, und sie stoßen sich dabei nur
wenig an etwaigen Kollateralschäden wie der Aushöhlung des
Datenschutzes, dem Verlust der Privatsphäre und der Netzneutralität. Wie
kommt es nun dazu?
Wenn man
sich die Forderungen ansieht wird klar, dass diese einer juristischen,
aber keiner ökonomischen Logik folgen, denn es ist völlig unklar, wie
dieses mehr an Rechten in Einkommen für Kulturschaffende verwandelt
werden soll. Rechtsverstöße werden mit Einkommensverlusten
gleichgesetzt, doch die wenigsten urheberrechtlichen Verstöße sind auch
finanziell relevant. Urheberrechtliche Verstöße in sozialen Medien sind
meist Mundpropaganda und stören eine kommerzielle Verwertung
keinesfalls.
Das
Problem liegt nicht darin, dass die bestehenden Rechte zu locker
formuliert sind oder die Rechtsdurchsetzung schwächelt, sondern darin,
dass sie schlicht nicht zu den technologischen Gegebenheiten passen. Es
sind Rechte, die vor 300 Jahren für analoge Tauschformen konzipiert
wurden, an die wiederum die analogen Geschäftsmodelle angepasst waren.
Diese Geschäftsmodelle weiter zu verfolgen ist in etwa so, als würde man
mit einem Auto, das an Land immer verlässlich war, nun über Wasser
fahren wollen. Es wird auch dann nicht klappen, wenn ein Gesetz erlassen
wird, das Autos zum Über-Wasser-Fahren zwingt.
Ablenkungsmanöver
Ebenso
geht es der Content-Industrie derzeit. Zwar machen oftmals die
Protagonisten der Urheberrechtskampagnen - wie auch Wippersberg -
Kritikern den Vorwurf, dass sie keine Alternativen anbieten können, doch
lenkt das meist nur von dem Umstand ab, dass sie selbst auch keine
Modelle haben, wie man diese rechtlichen Verschärfungen nun zu Geld
machen könnte. Dementsprechend passiv haben die VertreterInnen der
Unterhaltungsindustrie die letzten 15 Jahre in einem rückwärtsgewandten
Abwehrkampf verbracht (DRM, Klagen, Lobbying), anstatt neue Modelle zu
entwickeln und somit ja letztlich wieder den Kulturschaffenden zu mehr
Einkommen zu verhelfen. Dieses Geld fehlt nun den Kreativen, denn die
Verluste durch Piraterie sind verschwindend gering gegenüber jenen, die
durch die Verhinderungsstrategien der Unternehmen entstanden sind.
Bereits
vor der Digitalisierung war das Urheberrecht lediglich das geringste
Übel, doch stimmte in einer analogen Welt das Zusammenspiel von
Technologie, Recht und Geschäftsmodellen noch überein. Immaterielles
konnte nur mithilfe von Trägermedien verteilt werden (Ausnahme
Rundfunk), und so folgten die Märkte den ökonomischen Gesetzlichkeiten
der Tauscheinheiten (CD, DVD, Buch etc.) und nicht jenen der abstrakten
immateriellen Güter (Musik, Film, Literatur etc.). Durch das Internet
wurde auch der Tausch ohne Trägermedium möglich, und folglich greifen
die alten Geschäftsmodelle, die für Trägermedien konzipiert waren, nicht
mehr, und es bedarf gänzlich neuer.
Im
Großen und Ganzen gibt es drei Lösungsvarianten, und keine verlangt nach
einer Verschärfung des Urheberrechts oder einer Verschärfung der
Durchsetzung, denn sie basieren nicht auf der Kontrolle einzelner Werke.
Die
erste Möglichkeit ist die Anwendung von Modellen, die bereits aus
Bereichen wie dem Rundfunk bekannt und erprobt sind, sogenannten
zweiseitigen Märkten. Private Rundfunksender finanzieren sich über
Werbeeinnahmen und bezahlen damit die RechteinhaberInnen. Auch soziale
Netzwerke und viele erfolgreiche Web-Dienste funktionieren nach diesem
Prinzip. Oftmals wird argumentiert, dass das Einkommen daraus nicht
reichen würde, doch liegt es weniger an den Modellen als daran, dass die
Verwerter prozentuell viel zu hoch beteiligt ist, da sie kostenseitig
zwar an teurer Logistik, Lagerhaltung, Transporte, Regalplätze etc.
einsparen, aber diese Kostenreduktionen weder an Kulturschaffende noch
KonsumentInnen weitergeben.
Pauschalabgaben
Zweitens:
die Einführung von gesetzlichen Lizenzen für den digitalen Vertrieb,
die eine Verwertung nicht von der Zustimmung der Rechteinhaber abhängig
macht, jedoch zur Kompensation verpflichtet, wie dies ebenfalls aus dem
Radio bekannt ist. Demnach könnte jeder Webshop, Streaming-Dienst und
jede Downloadplattform alle Inhalte anbieten, wären aber zur
Kompensation der Kulturschaffenden verpflichtet. Dies galt im Übrigen
auch im analogen Bereich, denn welche Autorin wurde jemals gefragt, ob
eine bestimmte Buchhandlung ihre Werke an- und verkaufen darf? Die
dritte Lösung ist die Einführung von Pauschalabgaben. Eine Maßnahme, die
"Kunst hat Recht" auch mit der Festplattenabgabe vorschlägt. Diese
konkrete Forderung ist der falscher Schritt in die richtige Richtung,
denn die NutzerInnen entschwinden gerade in die Wolken oder genauer
gesagt in die Cloud. Wenn man sich also entschließt, auf gesetzliche
Pauschalabgaben zu setzen, dann ist die Abgabe auf den Zugang zum
Internet die einzig nachhaltig sinnvolle Lösung. Derzeit gibt es bereits
private Anbieter wie Spotify, die dasselbe auf freiwilliger Basis
leisten. Doch auch hier würde eine gesetzliche Lizenz helfen um
effektiver agieren zu können. (Paul Stepan, DER STANDARD, Printausgabe, 23.2.2012)
Autor
Paul Stepan ist Mitglied der Forschungsgesellschaft Fokus und arbeitet als Kulturökonom, Kulturmanager und Lektor an der Universität für Musik und darstellende Kunst.