Korruption

Bestechen erlaubt

Günther Oswald, 22. Februar 2012, 22:01
  • Artikelbild
    foto: apa/helmut fohringer

    Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach zeigte sich im U-Ausschuss schweigsam zu Zahlungen der Telekom an seine Sekretärin und das BZÖ. Die Justiz ermittelt noch gegen den früheren Politiker.

Wenn man sich nicht ganz ungeschickt anstellt, kann man in Österreich Minister, Bürgermeister und Landeshauptleute bestechen - ganz legal

Wien - Im U-Ausschuss zu diversen Korruptionsfällen ist es eine zentrale Frage: Hat Ex-Verkehrsminister Hubert Gorbach Geld von der Telekom genommen, um im Gegenzug eine für den Konzern günstige Verordnung zu erlassen? Gorbach bestreitet die Vorwürfe. Rechtlich gesehen sind sie aber wahrscheinlich ohnehin irrelevant. Darauf machten die Strafrechtler Helmut Fuchs und Gerhard Dannecker sowie der Steuerberater Roman Leitner bei der Präsentation des "Handbuchs Korruption" aufmerksam.

Was nämlich in der öffentlichen Diskussion bisher wenig beachtet wurde: Das Bestechen von Ministern, Landeshauptleuten, Landesräten und Bürgermeistern ist in Österreich seit einer Gesetzesänderung Mitte 2009 weitgehend zulässig. Fuchs sieht darin die "gröbste Lücke" im Korruptionsstrafrecht. Auch vom Europarat gab es dafür schon eine Rüge.

Um die bevorzugte Behandlung der "obersten Ebene" verstehen zu können, muss man sich das Strafrecht näher ansehen. Das Bestechen von Amtsträgern ist schon generell schwer nachweisbar. Erfolgt eine Zahlung nicht für ein ganz bestimmtes Amtsgeschäft, bleibt sie für Geber und Nehmer straflos.

Aber selbst wenn dieser Nachweis gelingt, müsste noch eine "pflichtwidrige" Amtshandlung vorliegen - also etwa ein Verstoß gegen bestehende Gesetze. Damit "pflichtgemäße" Amtshandlungen, die auf Bestechung zurückgehen, nicht automatisch zulässig sind, gibt es für "normale" Beamte noch zusätzliche Verbote im Dienstrecht. Das Problem: Für Minister, Landeshauptleute und Bürgermeister gilt das Dienstrecht nicht.

Die Folge: Man dürfte einem Minister 100.000 Euro für das Erstellen einer Verordnung anbieten. Solange diese nicht an sich rechtswidrig ist oder den Zuständigkeitsbereich des Politikers überschreitet, wäre die Zahlung nicht strafbar. Ähnlich wäre es laut Fuchs, wenn man einem Bürgermeister für das Umwidmen eines Grundstücks Geld anbietet. Solange er keinen Verfahrensfehler begeht, bliebe das Bestechen ohne Folgen. Strafbar wäre es nur, wenn der Politiker aktiv die Schmiergelder einfordert.

Für Gorbach ebenfalls von Relevanz: Im Strafrecht gilt das Günstigkeitsgebot. Sprich: Selbst wenn die Bestechung zum vermuteten Tatzeitpunkt (2006) strafbar war, muss jetzt die günstigere Rechtslage angewendet werden.

Auffallend ist beim nun kritisierten Gesetzestext: Im ersten Entwurf waren die Spitzenpolitiker noch erfasst. Im Justizausschuss wurden dann von den Justizsprechern von SPÖ und ÖVP, Hannes Jarolim und Heribert Donnerbauer, entsprechende Änderungen vorgenommen.

Die Entschärfung der Anti-Korruptionsbestimmungen war schon damals umstritten. Der von Ex-Ministerin Claudia Bandion-Ortner entfernte Sektionschef Wolfgang Bogensberger beklagte, dass "den unverblümt offen vorgetragenen Wünschen von potenten Anfütterern und den von ihnen finanziell abhängigen Einrichtungen" ... "allzu bereitwillig entsprochen" worden sei. Außerdem sei der erste Entwurf "außer Haus" vorbereitet worden, die Experten des Ministeriums hätten nur mehr "die ärgsten handwerklichen Defizite" beseitigen können.

Österreich als Lachnummer

Die Qualität der Antikorruptionsregeln bzw. die Effizienz des gesamtes Systems beklagen auch Fuchs und Leitner. "Da ist Österreich eine Lachnummer", sagt Wirtschaftsprüfer Leitner. So sei beim im Vorjahr eingeführten Straftatbestand "Abgabenbetrug" in der Praxis unklar, für welche Delikte er gelte. Die Koordination zwischen Finanz, Polizei und Justiz sei mangelhaft.

Wenn die Steuerprüfer auf dubiose Zahlungen stoßen, würden sie sich oft mit Strafzahlungen zufriedengeben, ohne den Empfängern weiter nachzugehen oder die Sache an die Justiz weiterzuleiten. Die "breitflächige Verfolgung" fehle noch immer, darüber hinaus müsse man Ausstiegswilligen auch im Strafrecht die Möglichkeit von Selbstanzeigen, verbunden mit tätiger Reue, einräumen. (DER STANDARD, Printausgabe, 23.2.2012)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 1239
sakul
00
24.2.2012, 14:05
Cap...

Der Cap "verspricht" immer, um dann umzufallen.
So wird es auch diesmal sein........

blöder Steuerzahler
02
24.2.2012, 10:35
BESTECHEN erlaubt, EINEN einzigen ABGEORDNETEN einsparen NICHT möglich !!!

UNGÜLTIG WÄHLEN

und KEINE PARTEI erhält die für diese Stimme vorgesehene PARTEIENFÖRDERUNG

immerhin ca 50.000 für NR
ca 30.000 für BR

und das gilt auch für den landtag

U N G Ü L T I G wählen !!!!

Otto Kegele
 
00
24.2.2012, 18:38
UNGÜLTIG WÄHLEN!!!

Bin ganz Ihrer Meinung!
Habe hierfür auch einen persönlichen Stimmzettel entworfen. Eine neue Gruppe "WEISS-WÄHLER"
auf Facebook ist in Arbeit.
Fordern Sie Ihren persönlichen STIMMZETTEL (zur Abgabe Ihrer Protest-stimme) für die nächste Kommunal- Landtags- oder Nationalrats- Wahl an, unter der E-Mail-Adresse: otto.kegele@gmx.at

Naits
 
00
25.2.2012, 10:33
U N G Ü L T I G W Ä H L E N !

spitting_mama1
02
24.2.2012, 09:01
Na gut ...

ihr Grünen, meine Stimme bei nächsten Wahlen habt ihr. Ihr habt auch eine Chanche verdient.
ABER WEHE WENN ICH EINES TAGES AUF AUTOBAHN NUR NOCH HÖCHSTENS 80KmH FAHREN DARF!

nonlokaler Quantenstrudel
17
23.2.2012, 20:39

....................../´¯/)
....................,/¯../
.................../..../
............./´¯/'...'/´¯¯`·¸
........../'/.../..../......./¨¯\
........('(...´...´.... ¯~/'...')
.........\.................'...../
..........''...\.......... _.·´
............\..............(
..............\.............\...

Freie Welt
01
24.2.2012, 14:33

Erstaunlich, was alles die Zensur passiert, hier ;)

Borg101 (Flip Mode)
01
23.2.2012, 20:04
Rettet die Wähler!

Erwin Wolfram
00
23.2.2012, 19:41
...

tja gruppenbetrug und helerei haben in den nazimedien immer fuersprecher, wenn auch nur kurz.

Erwin Wolfram
00
25.2.2012, 16:55
...

ha ein h fehlt da... sorry...

Mortimer
01
23.2.2012, 19:06

"Günstigkeitsgebot" - kannte ich noch nicht.

Aber wie schaut es aus wenn etwa in einem halben Jahr wieder ein ganz strenges Antikorruptionsgesetz eingeführt wird (man darf ja noch träumen) - könnte dann Gorbach doch wieder belangt werden?

i.packs.net
01
23.2.2012, 19:37
Na!

Woi des warat daun jo net "günstig" - also für'n "the World in Vorarlberg is too small for me", warats net "günstig".

Strenges Anti-Korruptionsgesetz? Haben Sie auch noch andere bunte Träume? Weshalb sollten sich diese Herrschaften selber das Wasser abgraben?

Na, na, da isses schon deutlich leichter einmal schnell beim Chef vom Standard anzurufen, natürlich NICHT auf die Mailbox zu quatschn, und schon rutscht die G'schicht langsam aber beständig unter den allseits beliebten Teppich.

Schad' dabei hätt des Thema das Potential gehabt schon im Februar den Postingrekord für 2012 aufzustellen! Fast 1.200 Posts in weniger als 24h?

Beachtlich, liebe Landsleut', aber jetzt wartet halt doch das Schnitzerl....

Flip
01
23.2.2012, 18:31

Was da wieder rumgeheult wird, aber beim nächsten Mal gehens wieder alle wählen. Auf die Idee nicht wählen zu gehen kommt ja mal wieder niemand.

Wildcat
01
25.2.2012, 16:09

nicht wählen = zustimmung zur jetzigen lage

Flip
20
25.2.2012, 16:19

wählen=den selben Shice verantworten wie die letzten Jahrzehnte

Javert
01
25.2.2012, 23:40

Falsch, wenn Sie NICHT gehen, verantworten Sie, daß es so weitergeht.

Protestwählen - KPÖ - kann nicht wirklich etwas anrichten, aber ist als Indikator wunderbar.

Die Braunen sind unwählbar.

Flip
00
26.2.2012, 04:25

Korrupt sind sie ALLE, ausnahmslos, egal welche Partei. Warum soll ich also von vorn herein korrupte Politiker wählen?

Javert
00
26.2.2012, 15:05

sie begreifen das system nicht - sollte man eigentlich, wenn man verantwortungsvoll in einer demokratie leben und ihre vorzüge geniessen will

wenn sie nicht wählen gehen, geben sie JEDEM einen freibrief

wenn sie das geringste übel ankreuzen, dann werden die anderen eingeschränkt

Flip
00
26.2.2012, 15:13

Korruption ist aber nicht gerade ein Vorzug oO
Es spielt keine Rolle ob ich wählen geh oder nicht, den Freibrief zur Korruption gibt sich jede Partei. AUch das geringste Übel ist korrput. Mir gehts da einfach ums Prinzip. Korrupt=auf Lebenszeit ausgschissen, egal wer. Verarschen kann ich mich auch selbst, dazu brauch ich keine korrupten Politiker.

Javert
00
26.2.2012, 21:18
sie sind eine schande für die demokratie

leute wie sie sind die besten unterstützer des gängigen systems

Flip
00
26.2.2012, 21:20

Nö, Politiker sind eine Schande für die Wähler. Erst will ich Leistung sehen, dann gehe ich wählen. Ich kenns ned anders aus der Arbeitswelt, erst die Leistung, dann die Belohnung.

Ceremony God
01
24.2.2012, 01:24
Falsch

Wählen gehen, aber UNGÜLTIG!!! Solange es kein kreuzerl für "bin mit keiner partei einverstanden" gibt, bleibt nur ungültig wählen. Daheim bleiben ist ein kreuzerl für den gewinner der wahl.

vi-de dot com
 
10
24.2.2012, 07:47
ungültig wählen

ist weitgehend genauso blöd ... was sinnvoll wäre, wenn sie (der oder die mit keiner partei ausreichend einverstanden ist) von ihrem passiven wahrecht gebrachen machen würden, eine partei gründen die ihren anforderungen genügt, sich wählen lassen und dann wirklich was bewegen. eine partei die wirklich revolutionäre neue, nützliche gedanken hätte würde in zeiten von facebook sofort auf über 5% kommen ...

nur zu fordern dass andre die zügel in die hand nehmen ist letztendlich: undemokratisch.

Wildcat
00
25.2.2012, 16:11

nehmen sie nicht bei ernsthafter politik das wort "facebook" in den mund.

politik ist kein kinderspielzeug

maus 14
00
23.2.2012, 18:31

bestechung zeigt andere dimensionen auf
zig-tausend euros für was vs. ein salzstangerl für 0,75 für ein audit zb.zu mittag

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 1239

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.