Verhandlung gegen steirische Neonazis zweigeteilt

22. Februar 2012, 14:45

Ab 12. März wird nur Körperverletzung verhandelt - Verfahren wegen Delikten nach dem Verbotsgesetz erst im Mai

Graz - Der langerwartete Prozess gegen eine der rechtsextremen Szene zugerechneten Gruppe am Grazer Straflandesgericht wurde nun zweigeteilt. Ab 12. März stehen acht der zehn Verdächtigen vor einem Einzelrichter, dabei geht es um Verstöße wie Körperverletzung. Alles, was mit einer Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn zu tun hat und alle zehn Beschuldigte betrifft, wird erst im Mai verhandelt, erklärte Gerichtssprecherin Sandra Berzkovitcs am Mittwoch auf APA-Anfrage.

Die zehn Angeklagten sind in erster Linie jüngere Männer, aber einige altbekannte Gesichter finden sich auch darunter. Acht aus der Gruppe müssen sich von 12. bis voraussichtlich 30. März vor Gericht rechtfertigen. Sie sollen in einem Lokal in Graz etliche Personen schwer verletzt haben. Dass sie dabei auch Nazi-Parolen grölten, wird allerdings erst Teil der zweiten Verhandlungsrunde sein.

Im Mai müssen dann alle zehn Angeklagten vor einem Geschworenengericht erscheinen. Dabei geht es dann unter anderem um das Verteilen von Aufklebern mit der Aufschrift "Freiheit für Honsik". Gerd Honsik, hartnäckiger Holocaust-Leugner, wurde zuletzt 2010 nach dem NS-Verbotsgesetz verurteilt. Unter den Beschuldigten befindet sich auch der Oststeirer Franz Radl, der auch mit nazifreundlichen Texten im Internet in Verbindung gebracht worden ist. Ein genauer Termin für diese Verhandlungsrunde noch nicht bekannt. (APA)

 

Magic Washroom
04

die gewaltanwendung und sachbeschädigung waren eindeutig im zusammenhang mit der ns-wiederbetätigung.

es wäre damit nach VG § 3e bzw 3f anzuzeigen. strafrahmen 10 bis 20 jahre.

aber nein, noch immer sehen die österreichischen behörden nicht das offensichtliche, neonazismus und gewalt sind untrennbar miteinander in verbindung. gestern haben die grünen von der ss kamerdaschaft ebrichtet die maschinenpistolen und zehntausende schuss munition gesammelt haben. ergebnis: geldstrafen. http://www.stopptdierechten.at/2012/02/2... geheimnis/

WOTLmade
26
22.2.2012, 16:24
Na Super..

Dann fällt die "besondere Schwere" wegen der Verbindung zu Rechtsextremen Aktivitäten bei den Gewaltdelikten ja weg, und wenn dann die Extremistischen Äusserungen verhandelt werden ist die Verbindung zu den Gewaltexzessen nicht von belang ....

Na das hamma ja wieder einmal geschickt eingefädelt, oder?

Joe_Chip
02
22.2.2012, 18:03

ist das wirklich so, dass dadurch die körperverletzungen nicht im zusammenhang mit der wiederbetätigung stehen???
das würde heissen die jahresbilanz für rechtsextremistisch motivierte straftaten ist nächstes jahr wieder supersauber, oder?

das kann jetzt aber wirklich nicht mehr sein...

bratak
02
22.2.2012, 18:03

ich frage mich auch, ob nach §278a verhandelt wird, was dem bericht nach absolut angebracht wäre. interessant wird auch die frage nach der tötungsabsicht, da die opfer am ende schon schwer blutend da lagen, und die täter schön weiter zuschlugen ...
sorry, der fall regt mich irre auf

Claidheamh Mòr
02
22.2.2012, 18:02
mal Geduld

noch ist nicht der 12.3. und die Anklage nicht verlesen.

and yes - somebody WILL be watching !

WOTLmade
00
22.2.2012, 16:22
Na super...

WOTLmade
00
22.2.2012, 16:35

Sorry, hätte nicht so kurz ausfallen sollen .. siehe auch mein anderes Posting

Der Waehlerwille
 
01
24.2.2012, 09:34
sagt aber eh schon alles aus ;-)

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