Prozess in Dubai

Keine Schlussplädoyers im Fall Adelsmayr

22. Februar 2012, 11:53

Nächste Verhandlung am 18. März - Beschuldigter Arzt spricht von einer "unerwarteten Verzögerung"

Dubai/Wien - Die Verhandlung gegen den in Dubai wegen Mordes angeklagten oberösterreichischen Intensivmediziner Eugen Adelsmayr ist am Dienstag in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ohne den Arzt fortgesetzt worden. Eigentlich waren für diesen Termin die Schlussplädoyers der Verteidigung geplant, diese fanden jedoch nicht statt. Stattdessen wurde ein Antrag der Anwälte des Mitangeklagten indischen Arztes auf Fortführung des Verfahrens vom Richter zugelassen, sagte der Sprecher des Außenministeriums, Peter Launsky-Tieffenthal.

Adelsmayr hatte sich aus familiären Gründen entschieden, nicht nach Dubai zu fliegen, wie er vorher mitgeteilt hatte. Ende Jänner war seine schwer kranke Frau im 57. Lebensjahr verstorben.

Richter ließ zusätzliche Unterlagen zu

"Meine Anwältin hat mich heute zu Beginn der Verhandlung beim Richter aus persönlichen Gründen entschuldigt", sagte Adelsmayr zur APA. Anschließend haben die Anwälte des mitangeklagten indischen Kollegen einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens eingebracht sowie einen Antrag mit neuen Unterlagen. "Dieser Antrag enthält belastendes Material gegen einen Krankenpfleger und entlastendes Material gegenüber dem mitangeklagten Inder", erklärte Launsky-Tieffenthal. Er wurde vom Richter zugelassen.

Adelsmayr zeigte sich "überrascht" über diese Wende und sprach von einer "unerwarteten Verzögerung": "Eigentlich waren für heute die Schlussplädoyers der Verteidigung geplant", sagte er. Mit der Annahme des Antrags konnten diese allerdings nicht stattfinden. "Meine Anwältin hat das Plädoyer allerdings nach der Verhandlung elektronisch via Staatsanwaltschaft bei Gericht eingebracht", sagte der 52-Jährige.

Noch keine konkreten Inhalte für 18. März

Wie bereits bei sämtlichen vorangegangenen Terminen war der österreichische Botschafter in den VAE, Julius Lauritsch, als Beobachter bei dem Verfahren in Dubai dabei. Zum Schluss der Verhandlung am Dienstag gab der Richter den nächsten Prozesstermin bekannt, er soll am 18. März fortgesetzt werden, erklärte Launsky-Tieffenthal. Was bei diesem Termin Verhandlungsgegenstand sein soll, war vorerst jedoch unklar.

Dem 52-jährigen Oberösterreicher und seinem indischen Kollegen wird der Tod eines Patienten im Februar 2009 durch unterlassene Hilfeleistung und eine hohe Dosis Opiate zur Last gelegt. Der Strafrahmen beträgt drei Jahre Haft bis hin zur Todesstrafe. Der Mediziner soll damals eine Order ausgegeben haben, dass der Kranke im Falle eines Herzstillstands nicht wiederbelebt werden soll. Das bestreitet der Oberösterreicher. Adelsmayr war im Rashid Hospital mehr als drei Jahre als Leiter der Intensivstation tätig. (APA)

Kommentar posten
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00
26.2.2012, 17:18
ist wahrscheinlich auch schlau!

sollte er nämlich in Dubai zum tod verurteilt werden, darf er nicht dorthin überstellt werden!

Black Widdow
00
23.2.2012, 18:00
Ich bin gespannt auf den Ausgang dieses Schauprozesses

Dragomir
00
23.2.2012, 09:54

zieh meine anmerkung zurück, finde nichts in § 64 StGB

the falling man
03
23.2.2012, 09:25
hoffentlich ist er auch klug genug..

nicht zur urteilsverkündung zu erscheinen. wenn er freigesprochen wird macht es eh keinen unterschied und wenn er verurteilt wird braucht es ihn in bad ischl nicht zu kümmern. ich denke, das wäre auch den diplomaten in dubai lieber. wenn adelsmayr nicht erscheint ist die sache erledigt und alle sind wieder freunde.

Dragomir
00
23.2.2012, 09:48

naja, ganz so ist es nicht. wenn ein österreicher im Ausland einen Mord begeht muss die Tat auch in österreich verfolgt werden.

Dragomir
00
23.2.2012, 09:58

sieh § 65 StGB. Wenn die Tat durch die Gesetze des Tatorts (Ausland) mit Strafe bedroht sind, gelten die österreichischen Strafgesetze ... wenn der Täter zur Zeit der Tat Österreicher war ....

oxy
01
23.2.2012, 13:39
ja,

das wäre auch das beste. die Behörden in dubai sollen halt das Verfahren an Ö abtreten und hier gibt es einen Freispruch mangels Beweise und fertig.

Dragomir
00
23.2.2012, 10:14

Also müsste der Arzt, wenn er in Dubai verurteilt wird, was ja doch ein Hinweis auf einen starken Verdacht ist, in Österreich verfolgt werden, wenn er nicht in Dubai bleibt.

Dragomir
00
23.2.2012, 10:33

Hoffentlich läßt man es bleiben. Der Mann hat genug durchgemacht.

Christoph Karl Steininger
14
22.2.2012, 14:55
Das Land ist eine Autokratie,

die Richter sind nicht unanbhängig. Man kann dem Mann nur raten im Land zu bleiben.

Reinprechtsdorf
01
22.2.2012, 22:27

Wo sind sie nicht unabhängig: in Dubai oder in Österreich?

Club-der-dichten-Toten
41
22.2.2012, 15:30
die Richter sind nicht unanbhängig.

Das wissen Sie woher?

Christoph Karl Steininger
03
22.2.2012, 23:06
Sie werden vom Emir ernannt.

Die Voraussetzung ist Korangelehrtheit.

Club-der-dichten-Toten
20
23.2.2012, 00:20

Quelle?

Wenn Sie wissen, dass der Koran oder die Scharia in diesem Verfahren überhaupt keine Rolle spielt, sollten Sie mal nachdenken...

melora
02
23.2.2012, 15:24
Und Sie sollten net so großkotzig den Oberlehrer rauskehren.

Dem Mann droht der Tod, also wäre es mehr als leichtsinnig, dort nochmals aufzutauchen.

Club-der-dichten-Toten
20
23.2.2012, 15:30

Er ist bis dato zu jedem Prozesstag hingefahren.

Diese Diskussion ist schon lange durch, die hat mich schon im Herbst ermüdet.

Schon damals (als er ausreisen durfte) habe ich gesagt, dass er natürlich wieder hinfahren wird. Offenbar hat er mehr Vertrauen in die dortige Justiz, als es sich hier ein paar Leute vorstellen können.

Für die gilt nur "islamischer Staat mit Todesstrafe" = "Schauprozess und Ermordung".

Keiner macht sich die Mühe das auch nur ein klein wenig zu hinterfragen, alle plappern aber kräftig mit...

Black Widdow
02
23.2.2012, 17:59
Diese Frage wurde ihnen schon öfter gestellt

aber von ihnen geflissentlich noch nie beantwortet:
Woher wollen sie denn alles so viel besser wissen über die dortigen Verhältnisse? Sie stellen doch auch immer nur Behauptungen auf ohne sich auf auf irgendwas Konkretes zu berufen.

Club-der-dichten-Toten
10
24.2.2012, 00:12

Warten Sie's einfach ab.
Bis dato haben sich meine Behauptungen bewahrheitet.

Woher ich meine Meinung habe, kann ja mir überlassen werden, ich frage ja die Kritiker auch nicht, wie sie sich ihre Meinung gebildet haben...

Black Widdow
00
24.2.2012, 12:44
Doch, mich haben sie schon bei anderen Artikeln gefragt, woher ich meine Meinung habe.

Club-der-dichten-Toten
00
24.2.2012, 13:20

Wann war das?

Black Widdow
00
25.2.2012, 14:33
Kein wunder, dass wie dass bei ihren Postings nimmer wissen.

Club-der-dichten-Toten
00
25.2.2012, 14:41

Diesen Satz verstehe ich nicht.

Haben Sie jetzt ein Posting bei der Hand, mit dem Sie Ihre Behauptung belegen können?

Black Widdow
00
27.2.2012, 16:50
Sie fragen immer andere nach den Quellen

wo sind ihre?
Suchen sie doch selber in ihren Postings.

Club-der-dichten-Toten
00
27.2.2012, 16:52

Also nicht.
OK, auch gut.

Mastermix
11
22.2.2012, 13:43
Macht Sinn, nicht zum letzten Verhandlungstag zu erscheinen.

Wenn das Urteil mündlich verkündet wird, ist er gleich in Haft.

Anscheinend hat jedoch der Anwalt des Mitangeklagten und/oder der Richter dies durch Ansetzung eines zusätzlichen Verhandlungstermins torpediert.

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