Künftige Projekte betroffen - Beauftragte Bauträger können Vorsteuer nicht mehr abziehen
Wien - Der Plan der Regierung, "Steuerlücken" beim Umsatzsteuerrecht zu schließen, birgt versteckten finanziellen Mehrbedarf für die Finanzierung von Uni-Bauten - und zwar in beachtlicher Höhe. Weil Baugesellschaften sich künftig bei Uni-Bauten nicht mehr die Vorsteuer zurückholen können, werden künftige Baumaßnahmen teurer. "Das heißt, dass vorweg für die Errichtung ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von 20 Prozent entsteht", sagte der Vorsitzende des Forums Budget der Universitätenkonferenz (uniko), Franz Wurm, der APA.
Kostenexplosion
Laut derzeitigem Gesetzestext soll die neue Regelung mit 1. April gelten. Das würde bedeuten, dass die Kosten künftiger Bauprojekte um einen dreistelligen Millionenbereich steigen würden, so Wurm mit Verweis auf die in den vergangenen fünf Jahren realisierten Uni-Bauten. Könnten die zusätzlich benötigten Mittel nicht aufgetrieben werden, würde das entweder zu großen Verzögerungen führen oder geplante Vorhaben müssten reduziert werden, warnte der Budgetexperte der uniko. Allerdings sei der Baubestand teils so überaltert, dass er ohne Sanierung oft nicht mehr den Vorschriften entspreche.
Kosten explodieren
Der zusätzliche Finanzierungsbedarf würde die Unis zwar nicht direkt treffen, da sie ihre Gebäude nicht selbst bauen. Sie beauftragen ein Unternehmen - in der Regel die Bundesimmobiliengesellschaft BIG - mit der Errichtung. Über die Mieten werden die Bauten dann refinanziert. Und die würden, wenn die Bauträger sich die Vorsteuer nicht mehr zurückholen können, dementsprechend teurer, wie es aus der BIG zur APA heißt. "Im Ergebnis führte dies über die gesamte Refinanzierungsdauer gesehen zu einer Verteuerung für den Mieter um rund 20 Prozent. Die BIG würde sich dabei als Vermieter aber nicht von anderen Bauträgern oder privaten Unternehmen, die Objekte an Universitäten oder Ministerien vermieten, unterscheiden."
Und noch eine weitere Maßnahme führt zu Mehrkosten für die Hochschulen: Für Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigte, wie es die Unis sind, soll es künftig nicht mehr möglich sein, nach zehn Jahren auf steuerfreie Miete umzusteigen. Für die Unis würde das auch für bereits fertige wie in Realisierung befindliche Bauten "erhebliche Mehrbelastungen" bringen, so Wurm. "Damit wird in die bisherigen Plankostenrechnungen eingegriffen und es wird für diese Mehrausgaben der Universitäten eine entsprechende budgetäre Abgeltung erforderlich sein", fordert er finanzielle Unterstützung vom Bund ein.
Unis wollen nicht alleine zahlen
Auch den zusätzlichen Mittelbedarf bei den Bauvorhaben wollen die Unis nicht alleine stemmen. Wurm spricht von einem "künstlich geschaffenen" Finanzmittelengpass. Immerhin steigen die Kosten um genau jenen Betrag, den die Bauträger sich künftig nicht mehr über die Vorsteuer zurückholen können und der daher beim Finanzministerium verbleibt. "Saldiert betrachtet entsteht somit kein Fehlbetrag und die Finanzierung könnte auch durch entsprechende Umschichtung gesichert werden", glaubt Wurm. "Als Optimist" will Wurm sich aber ohnehin nicht vorstellen, dass mit der Neuregelung eine versteckte Kürzung der Unibudgets beabsichtigt war.
Frage der Leistungsvereinbarungen
Das Wissenschaftsministerium will sich mit der Frage, ob und wie
den Unis der Mehrbedarf bei künftigen Bauprojekten vom Bund ersetzt
wird, "im Rahmen der Leistungsvereinbarungen" beschäftigen, in denen
generell die Frage von Kostenentwicklungen behandelt werde. "Unis
bekommen ein Budget, mit dem sie autonom zu wirtschaften haben und
das eine Fülle von Elementen hat, die permanenten Schwankungen
unterliegen (Energiepreise, Inflation etc.)", heißt es aus dem
Ministerium.
Dort wird außerdem betont, dass derzeitige und laufende
Bauprojekte der Unis von der geplanten Umsatzsteuerreform nicht
berührt werden. "Dies gilt, so wie die Fakten derzeit am Tisch
liegen, auch für den Neubau der Wirtschaftsuniversität Wien." (APA)