Es ist ja schon - Achtung, schön sprechen! - schräg genug, dass der unglückliche Postkunde, wenn er sich zu einem Nachsendeauftrag oder einem Urlaubsfach entschließt, Folgendes unterschreiben soll: "Ich erteile meine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung meiner oben angeführten (im Fall der optionalen Angabe weiterer Personen auch hinsichtlich deren) Daten für Marketingzwecke Dritter ...". Einfacher ausgedrückt: Die Post AG verscherbelt Ihre Daten und verdient in einem zweiten Schritt daran, dass Ihr Briefkasten mit Werbung und Bettelbriefen von "Rettet die Sahara-Eisbären" zugemüllt wird.

Ärgerlich genug, noch ärgerlicher, dass der Kunde nicht auf diesen Passus hingewiesen wird. Aber zum Ausrasten ist es, wenn man ihn, wie am Zettel vorgesehen, streichen lassen will. Freund P. - der misstrauisch wurde, als auch noch die Geburtsdaten seiner Gattin abgefragt wurden - hat dies versucht. Dazu muss der Postangestellte den ganzen langen Computervorgang wiederholen. Aber man wartet doch gerne, wenn denn die Unternehmung mit Erfolg gekrönt ist.

Ist sie aber nicht, zumindest nicht immer. Das System frisst Ihren Einspruch nicht - was zur fast rührenden Situation führt, dass Sie mit einem Zettel nach Hause geschickt werden, auf dem der Passus händisch durchgestrichen ist. Sie wissen dann also davon, dass Sie Ihre Daten nicht weitergegeben haben wollen - aber nicht die Post. (DER STANDARD, Printausgabe, 22.2.2012)