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Am 7. Mai geht das "Grundbuch NEU" an den Start - das wurde vom zuständigen Justizministerium am Dienstag gegenüber derStandard.at bestätigt. Damit verbunden sind in erster Linie technische Strukturänderungen: Teilweise noch aus den 1980er-Jahren stammende Software wird modernisiert, dadurch soll es zu Kosteneinsparungen von bis zu 80 Prozent kommen.
Für die Bürgerinnen und Bürger soll das etwas komplizierte, aber bewährte österreichische System - es soll aktuell gerade nach Griechenland "exportiert" werden - Erleichterungen in der Handhabung bringen - und zumindest keine Gebührenerhöhung: Die Kosten für Einsichtnahmen bleiben auch nach der Gesetzesnovelle unverändert, versichert Ministeriums-Sprecher Christian Wigand.
Ziel der Umstellungen ist unter anderem eine getrennte Entwicklungsmöglichkeit für Grundbuch und Kataster, Letzteres wird von den Vermessungsämtern geführt. Außerdem sollen elektronische Schnittstellen genutzt werden, etwa die automatische Übernahme von elektronischen Akten im Rechtsverkehr und in der Gebührenabwicklung. Weitere Änderungen betreffen etwa die neu geschaffene Möglichkeit einer vom Grundbuchsgesuch losgelösten "Rangordnungserklärung" sowie Erleichterungen bei der Berichtigung von Miteigentumsanteilen im Wohnungseigentumsrecht.
Eintragungsgebühr: Kaufpreis vs. Einheitswert
Die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobene Regelung über die Gebühr für Grundbuchs-Eintragungen wird übrigens mit dieser Novelle noch nicht repariert. Der VfGH hatte es als verfassungswidrig erkannt, dass bisher beim entgeltlichen Erwerb von Grundstücken die Grundbucheintragungsgebühr vom Kaufpreis, beim unentgeltlichen Erwerb jedoch "nur" vom wesentlich niedrigeren dreifachen Einheitswert bemessen wird. Der Einheitswert eines Grundstückes sei nämlich inzwischen als "reine Zufallsgröße" anzusehen, so der Gerichtshof damals wörtlich. Die Einheitswerte wurden seit 1972 nicht mehr der realen Entwicklung der Grundstückspreise angepasst. (Wie berichtet, gibt es in der Regierung Überlegungen, die Einheitswerte ab 2014 anzuheben.)
Wird diese Verfassungswidrigkeit nicht spätestens bis Jahresende repariert, müssen die Behörden ab 1. Jänner 2013 die Eintragungsgebühren nach dem Verkehrswert der jeweiligen Liegenschaft berechnen. (map, derStandard.at, 21.2.2012)
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Auch, wenn dadurch die de-facto-Steuerbefreiung fast aller Land- und Forstwirte fallen wird. Aber schließlich wurde ja auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht "abgeschafft", sondern ist an der heiligen Kuh "Einheitswert" verröchelt.
Schon von eGovernment gehört ? Den gleichen Unsinn habe ich jahrelang auch beim Vereinsregister gehört, das inzwischen online bestens funktioniert. Und das Zentrale Melderegister ist auch längst überfällig, vom Elektronischen Akt mal ganz zu schweigen.
Alles soll gratis sein, Grundbuchauszüge, Gratisdownloads für Businesspaket von Microsoft usw.
Grundbuchabfrage kostet zwischen 1 und 3 Euro wenn man Immobilientreuhänder ist, als privater max. 14 €
Warum sollten private grundbücherliche Eintragungen sehen wollen? Wenn Sie Kaufinteresse haben wird Ihnen das wohl 14 Euro wert sein. Oder will man nur gucken wem eine Immobilie gehört? Dann muss man auch zahlen. Für Klatschpresse zahlt man auch 1,50 Euro. oder man liest U-Bahnzeitung Gratis aber umsonst
Warum soll das Heraussuchen und das Vorlesen der Daten durch die Amtsperson im Amt - wie derzeit - gratis sein und eine eGovernment-Abfrage, die weniger Aufwand bereitet, nicht ?
Das mit dem Software-Lizenzbetrug ist eine andere Geschichte.
nur finden Sie dort eher wenig; ein paar Namen vom Vorstand, keine Statuten, keine Anmerkung, ob der Verein zu den steuerbegünstigten Gemeinnützigen gehört, etc. Im Prinzip ist die Abfrage nutzlos, man kann sich gerade mal auflisten lassen, wer aller einen Akt bei der EBT (früher Stapo) oder einer ähnlichen Einrichtung hat.
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