In Zukunft müssen internationale Banken alle von Amerikanern gehaltenen Konten an die US-Behörden melden
Die dafür nötigen Prozesse sind teuer und
könnten bald auch von EU-Staaten genutzt werden.
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Wie viele andere Staaten haben auch die USA ein Problem mit der
Steuerehrlichkeit ihrer reichen Bürger - jährlich entgehen dem US-Fiskus
geschätzte 100 Milliarden Dollar durch Steuerbetrug.
Diverse Steuerskandale in den letzten Jahren haben gezeigt, dass auch
US-Bürger ihr Kapital gerne ausländischen Banken anvertrauen, die in Ländern mit
einem strengen Bankgeheimnis ansässig sind. Dieses hat Anleger bisher
zuverlässig davor geschützt, dass die Steuerbehörden Kenntnis von außerhalb der
USA geführten Konten erlangten.
Andere Länder, wie Deutschland, Großbritannien und bald auch Österreich,
versuchen das Problem dadurch in den Griff zu bekommen, dass sie mit typischen
"Steueroasen" außerhalb der EU bilaterale Abkommen treffen. So müssen Schweizer
Banken auf die Einkünfte etwa ihrer deutschen Kunden eine Quellensteuer -
ähnlich der Kapitalertragsteuer - einbehalten und an Deutschland abführen.
Solche Abkommen können jedoch nicht verhindern, dass unversteuertes Vermögen in
Länder weiterzieht, die keine entsprechende Übereinkunft haben.
Unangenehme Einladung
Die USA verfolgen daher einen anderen Weg. Statt zwischenstaatlicher Abkommen
mit einzelnen Ländern werden aus ausländische Finanzinstitute weltweit direkt in
die Pflicht genommen: Sie werden "eingeladen", einen Vertrag mit der
US-Steuerbehörde IRS abzuschließen. Diese verpflichtet sie, Konten von
US-Bürgern zu identifizieren und an die USA zu melden. Leistet ein Institut
dieser Einladung keine Folge, so wird es durch eine neu eingeführte Strafsteuer
auf Kapitalerträge und Veräußerungserlöse aus den USA praktisch vom
US-Kapitalmarkt ausgeschlossen. Die gesetzliche Grundlage hierzu ist der Foreign
Account Tax Compliance Act aus dem Jahr 2010, der 2013 in Kraft treten wird. Das
Akronym Fatca definiert die Zielgruppe, nämlich die sogenannten "Fat Cats".
Fatca richtet sich an sämtliche Finanzinstitute der Welt, für unversteuertes
Vermögen von US-Bürgern soll es keinen sicheren Hafen mehr geben.
Während der reine Gesetzestext von Fatca nur einige Seiten umfasst, beträgt
der Umfang der vom IRS Anfang Februar im Entwurf veröffentlichten
Durchführungsverordnung rund 400 Seiten. Darin werden die Anforderungen an
ausländischen Institute im Detail dargelegt: Nach dem Willen des IRS haben die
Institute ihren gesamten Kundenbestand nach US-Bürgern und von ihnen gehaltenen
Gesellschaften zu durchforsten und die identifizierten Konten dem IRS
offenzulegen. Verweigert der Kunde die Meldung, z. B. unter Berufung auf das
Bankgeheimnis, ist er aufzufordern, der Offenlegung zuzustimmen. Anderenfalls
ist er mit einer Quellensteuer zu belasten und das Konto in letzter Konsequenz
zu kündigen. Der jüngste Entwurf hat gegenüber früheren Versionen
Erleichterungen und Ausnahmen etwa für kleine Retailbanken gebracht. Der Aufwand
für eine Umsetzung der Fatca-Anforderungen bleibt dennoch immens. Laut internen
Schätzungen liegt dieser im zweistelligen Millionenbereich für ein
internationales Institut.
Europas Ziele sind ähnlich
Die europäischen Regierungen und die Europäische Union haben bisher geringen
Widerstand gegen Fatca geleistet. Dies mag daran liegen, dass man die
Wirksamkeit des mit Fatca eingeschlagenen Weges mit Interesse verfolgt und
ähnliche Ziele anstrebt.
Europas Versuch zur Erhöhung der Steuertransparenz, die EU-Zinsrichtlinie,
konnte die in sie gesetzten Erwartungen bisher nicht erfüllen. Sie bietet
Möglichkeiten der Umgehung, weshalb an einer Überarbeitung der Richtlinie
bereits gearbeitet wird. Die Umsetzung von Fatca könnte einen willkommenen
Anlass bieten, auf europäischer Ebene eine ähnlich strenge Lösung umzusetzen:
sind von Finanzinstituten die für die Identifikation und Meldung der Konten von
US-Bürgern erforderlichen Prozesse, Verfahren und IT-Systeme erst einmal
eingeführt, wird es in Zukunft ein Leichtes sein, mittels dieser Verfahren auch
Konten zu identifizieren und zu melden, die von deutschen, britischen oder
italienischen Kunden gehalten werden.
Einige EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich und Großbritannien, sind mit
den USA bereits in direkte Verhandlungen getreten. Beabsichtigt ist der direkte
Austausch von Konten- und Kundendaten zwischen den betroffenen Ländern und nicht
zwischen den Finanzinstituten und dem IRS. Die inländischen Finanzbehörden
würden somit Empfänger der gemäß Fatca erhobenen Kunden- und Kontoinformationen
und könnten diese Daten dann an die USA weiterleiten. Hierdurch soll einerseits
ein sicherer rechtlicher Rahmen für die Teilnahme der eigenen Finanzinstitute an
Fatca geboten werden; andererseits haben die USA ihre Bereitschaft erklärt, in
solchen Fällen ebenfalls Kontendaten an die kooperierenden Finanzbehörden zu
liefern.
Der mit Fatca seinen Ausdruck findende kompromisslos globale Ansatz und das
klare Ziel der Offenlegung von Auslandsvermögen, könnte durchaus der Beginn
eines weltweiten, unumkehrbaren Prozesses zu mehr Steuertransparenz bei der
Verwaltung von Auslandsvermögen sein.
Zeigt sich der durch die USA mit Fatca eingeschlagene Weg als wirksam - was
durchaus realistisch scheint - ist es lediglich eine Frage der Zeit, bis weitere
Länder oder die EU ähnliche Richtlinien einführen und ebenfalls eine Offenlegung
der Auslandsvermögen ihrer Bürger fordern. Unter Nutzung der für Fatca
erforderlichen Infrastruktur aufseiten der Finanzinstitute wäre dies kein
schwieriges Unterfangen. (Sebastian Fischer, Philipp Peter Rümmele, DER STANDARD, Printausgabe, 22.2.2012)