Ausnahmsloses Rauchverbot in Speisegaststätten verfassungswidrig
In Hamburg darf in Restaurants unter bestimmten Umständen wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte das in dem Stadtstaat geltende ausnahmslose Rauchverbot in Speisegaststätten für verfassungswidrig. Diese Regelung sei mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit und dem auf Gleichbehandlung nicht vereinbar, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. Bis zu einer Neuregelung müssten die Behörden auch in Speisegaststätten das Rauchen in abgeschlossenen Nebenräumen erlauben, entschieden die Richter.
Eine Pächterin einer Autobahnraststätte in Hamburg hatte dagegen geklagt, dass sie keinen abgeschlossenen Raucherraum in ihrem Speiselokal einrichten durfte. In Hamburg war bisher Rauchen in kleinen Ecklokalen oder in abgetrennten Nebenräumen größerer Lokale seit 2009 nur dann möglich, wenn dort keine zubereiteten Speisen angeboten werden. Diese Einschränkung könne jedoch erhebliche wirtschaftliche Nachteile für Restaurantbetreiber nach sich ziehen, ohne dass es dafür sachliche Gründe gebe, befanden die Verfassungsrichter. Es gebe keine Beweise dafür, dass Passivrauchen beim Essen besonders gesundheitsschädlich sei, außerdem könnten die Gäste auch nur zum Rauchen in den Extraraum gehen. Die Gesundheit der Angestellten sei gleichermaßen schützenswürdig, ob sie nun in reinen Schankgaststätten oder in Speiselokalen arbeiteten, so die Richter. (Reuters)