Antrag abgelehnt

Strafverfahren gegen Grasser wird fortgesetzt

21. Februar 2012, 16:01

Wiener Straflandesgericht weist Antrag auf Einstellung der Ermittlungen ab

Wien - Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist mit seinem Antrag auf Einstellung des gegen ihn laufenden Strafverfahrens abgeblitzt. Das Wiener Straflandesgericht hat das Vorbringen seines Anwalts Manfred Ainedter in einem 53 Seiten umfassenden Beschluss abgewiesen, gab Gerichtssprecher Christian Gneist am Dienstag bekannt. "Maßgeblich dafür waren rechtliche Überlegungen und dass aus Sicht des Gerichts ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist", meinte Gneist.

Mit der Entscheidung von Richterin Olivia-Nina Frigo ist klargestellt, dass die Staatsanwaltschaft Wien ihre Untersuchungen gegen Grasser fortsetzen kann. Gegen den Ex-Finanzminister wird unter der Geschäftszahl 316 HR 50/10 p unter anderem wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte ermittelt.

Auch Grassers Behauptungen, ihm sei von der Justiz keine volle Akteneinsicht gewährt worden und sein Antrag auf Verfahrenseinstellung sei von der Staatsanwaltschaft nicht zeitgerecht weitergeleitet worden, wurden vom Wiener Straflandesgericht nicht aufgegriffen. Richterin Olivia-Nina-Frigo wies Grassers Einsprüche wegen angeblicher Rechtsverletzung zurück. "Laut Akt hat er umfassende Akteneinsicht bekommen. Der Einstellungsantrag vom August 2011 ist im Oktober bei Gericht eingelangt, damit hat sich dieser Punkt erübrigt", erläuterte Gneist.

Nicht überrascht, aber über die inhaltsleere Begründung des Gerichts enttäuscht" hat der Anwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Manfred Ainedter, den Beschluss zur Kenntnis genommen. Richterin Olivia-Nina Frigo habe sich im Wesentlichen damit begnügt, die Stellungnahme der Anklagebehörde zu seinem Vorbringen zu wiederholen, "und sich selbst nur auf vier dürren Seiten inhaltlich damit auseinandergesetzt, wobei sich ihre Begründung darin erschöpft zu sagen, die Weiterführung sei geboten", sagte Ainedter.

Er will nun prüfen, ob gegen den Fortführungs-Beschluss Beschwerde eingelegt wird, meinte der Anwalt. Dafür hat er 14 Tage Zeit. Laut Ainedter soll Frigo in ihrer Entscheidung formal nur auf die Buwog-Causa und die mit der Buwog-Privatisierung befasste Investmentbank Lehmann Brothers Bezug genommen haben, nicht aber auf andere Faktenkomplexe, die Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind.

Zahlreiche Vorwürfe

Gegen den ehemaligen Finanzminister stehen zahlreiche strafrechtliche Vorwürfe im Raum. Zentraler Bestandteil der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist die Buwog-Privatisierung 2003/04 und damit in Verbindung stehende Provisionszahlungen von 9,6 Mio. Euro, die vom erfolgreichen Bieter Immofinanz an den PR-Berater Peter Hochegger und den Ex-FPÖ-Politiker und Grasser-Vertrauten Walter Meischberger bezahlt wurden. Die Gelder sollen über Zypern auf drei Konten in Liechtenstein geflossen und laut Verdachtslage zu einem Teil auch Grasser zugekommen sein.

Der Ex-Finanzminister sieht sich weiters der Anschuldigung ausgesetzt, im Zusammenhang mit der Einmietung der Finanz im Linzer Terminal Tower unter Mitwirkung des Immobilienmaklers Ernst Karl Plech 700.000 Euro für die Vornahme eines pflichtwidrigen Amtsgeschäfts erhalten zu haben. Um dubiose Geldflüsse geht es auch in der Novomatic-Affäre, wo der Firma Valora Solutions 465.000 Euro zugekommen sein sollen, an der Grasser, Hochegger und Meischberger Anteile hielten. Untersucht werden von der Anklagebehörde auch undurchsichtige Bargeldflüsse zwischen Oktober 2005 und August 2007 zu und von Grassers privatem Girokonto bei der Meinl Bank. (APA)

Kommentar posten
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Postingname geändert
02
21.2.2012, 18:58
wann ist endich...

schluss mit der ewigen leistungstraegerhatz in diesem land?

Am Punkt
00
21.2.2012, 18:51
??

Eine einfache und vorallem faire lösung wäre eins enteignung und gerechte verteilung an wirklich notleidende, der khg braucht eh kein geld im hãfm!!!

Neil Psotman
00
21.2.2012, 18:49
zu jung und zu schön

...für den häfn. höchste zeit für einen remix http://www.youtube.com/watch?v=1LpZWEfBnfY

max grünzweig
00
21.2.2012, 18:48

Der Ainedter verdient sich am Grasser dumm und dämlich. Sollte ein Freispruch erfolgen, dann soll es so wie bei den Tierschützern gehandhabt werden. Kein oder nur geringer Kostenersatz. Der Karl Heinz hat eh genug Geld (beiseite geschafft). Unschuldsvermutet natürlich.

Frühling Sommer
01
21.2.2012, 18:22
Grasser soll sich an Kartnig ein Beispiel nehmen:

ins Kloster auf Exerzitien und dann ins Häfen.

Befreier von Butter und Eier
00
21.2.2012, 18:58

Und die Anklage sollte sich auch ein Beispiel am Fall Kartnig nehmen. Das wurde ja direkt schnell abgwickelt, quasi Ruck-Zuck. 6 Millionen Rückzahlung und 5 Jahre Knast. Für Grasser und diverse andere Ungusteln gilt noch immer die Unschuldsvermutung und leben ganz gut dahin.

Argamak de oro
 
04
21.2.2012, 17:39
die unschuldsvermutung ist widerlegt

denn nach der politischen logik von grassers freunderln braucht ja, wer nichts zu verbergen hat, sich um keine verfahrenseinstellung oder irgendwelche sonstigen eingriffe des staates ins privatleben sorgen machen.

hutu pop1
00
21.2.2012, 17:34

jetzt ist mir klar der Grasser ist unschuldig!

Es muss sich das Gesetz ändern d.h. die Praktiken und nicht persönliche Motive und Intentionen gehören bestraft dann sässen alle Lobbyisten und gekaufte Politiker hinter Gitter

Das Problem ist nur dass nicht die Leute sondern das 'System selbst solche kriminellen Praktiken begünstigt (lässt sich auch ändern)

_longrider
25
21.2.2012, 17:34
Wann geht der KHG endlich einsitzen?

1000 Kopfläuse können nicht irren
00
21.2.2012, 19:45
Wenn man ihn erwischt...

... weil er quasi "juristisch ins Klo gegriffen hat"!

The Ghost in the Machine 2.0
 
00
21.2.2012, 18:57
Erst nachdem die Schüssel endlich die Macht abgibt.

Enzo93
01
21.2.2012, 17:31

Warum man sich gegen eine Möglichkeit, sich von allen Vorwürfen ganz offiziell und amtlich freisprechen zu lassen so sträubt? Das ist mir und Anwendung der Unschuldsvermutung ein Rätsel.

Franz liest
10
21.2.2012, 17:14
wo ist denn da die Logik?

Wenn man so viel ergaunert hat, warum setzt man sich dann nicht ins nichtauslieferne Ausland ab? Man müßte meine, er hätte für sein Laben ausgesorgt.

Kann man wirklich so naiv sein und glauben, man wird nicht erwischt, weil man soo schön ist?

die welt ist meine vorstellung!!!
010
21.2.2012, 17:13
falls nicht strafrechtlich, dann muss es die Finanz richten

wenn man der Bande schon strafrechtlich nicht ankommen kann, muss es das Finanzamt richten. Unsereins wird bei einer Steuerschuld der Boden unter dem Arsch wegexekutiert, so schnell kann man gar nicht schauen.
Ich frage mich, wieso hinsichtlich der Selbstanzeigen von Meischberger und Plech über die fast 10 Mio Eur überhaupt nichts in den Medien steht, haben die das alles begleichen können inkl. Strafzahlung?

Bei Geld hört sich die Freundschaft auf, und das gilt für diese Bande insbesondere. Wenn man da einen gehörig in die Mangel nimmt und es ums eigene Geld geht, fängt vielleicht einer zu singen an. Mittlerweile liegen ja genug Konten vor, die keinem gehören wollen, aber wirtschaftlich Berechtigte haben. Interessiert das das FA nicht?

-praktischer Chaostheoretiker-
00
21.2.2012, 23:49

so viel ich mitbekommen hab...haben Hochegger/Meischberger die Steuern bezahlt...die Strafe wollen sie mittels "Selbstanzeige" verhindern...

wie dieses Verfahren dann ausgegangen ist, hab ich auch nirgends mehr vernommen...oder es läuft immer noch in der 100.Instanz...;-)

Henry44
01
21.2.2012, 18:33
Waren die Selbstanzeigen rechtzeitig?

Diese wurden ja erst erstattet, nachdem Meischberger und Co. von Ermittlungen erfahren haben.

Damit können sie nicht rechtzeitig gewesen sein, denn eine wirksame Selbstanzeige setzt voraus, dass noch nicht ermittelt wird, die Behörde von der Steuerhinterziehung noch keine Kenntnis hatte.

Seltsam, dass die Selbstanzeigen anerkannt wurden.

ghoul g.
40
21.2.2012, 16:56
die roten sind die n4z15

und die blauen die j-ud-3N, tolle welt :D

ghoul g.
12
21.2.2012, 16:55
"hinreichender tatverdacht"

wo bleibt endlich die anklage ????

Kalvarienberg
114
21.2.2012, 16:12
"Maßgeblich dafür waren rechtliche Überlegungen und dass aus Sicht des Gerichts ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist"

Ha: Es gilt ganz eindeutig die Schuldvermutung. ENDLICH !

sloatvie
01
21.2.2012, 17:34

So sehr ich mich inhaltlich mit Ihnen freue ...

Die Unschuldsvermutung muss beim Unparteiischen (=Richter/Geschworene) solange herrschen, bis die Schuld des ANgeklagten erwiesen ist.

Alleine die Staatsanwaltschaft klagt niemanden an, von dessen Unschuld sie überzeugt ist ...

Und das ist auch grundsätzlich gut so ;-)

sr71
16
21.2.2012, 16:03
Wenn Anklage erhoben wird gibt es ja keine Unschuldsvermutung mehr

oder täusche ich mcih. Denn dann wäre ja auch eine Anklage hinfällig.

Dazu folgendes:
00
21.2.2012, 17:49
Sie täuschen sich

Die Unschuldsvermutung gilt bis zu einer rechtskräftig Verurteilung.

Reich sein muss sich lohnen!
01
21.2.2012, 17:19

Die Unschuldsvermutung gilt bis ein Gericht etwas anderes sagt.

erwin meier
00
21.2.2012, 16:51

dann könnte man sich ja das verfahren gleich sparen.

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