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Ein generelles Handyverbot in Österreichs Krankenhäusern gibt es nicht.

"Bitte schalten Sie Ihr Handy im Krankenhaus aus!" Der Versuch, ein generelles Handyverbot in Krankenhäusern durchzusetzen, ist misslungen: In den meisten Spitälern in Österreich dürfen Mobiltelefone mittlerweile in ausgewiesenen Bereichen verwendet werden - eine einheitliche Regelung für alle Krankenanstalten gibt es aber nicht.

Das Hauptargument für die Einschränkung: Aufgrund elektromagnetischer Strahlung stören Mobiltelefone die medizinischen Geräte wie EKG-Geräte, Dialyse- und auch Beatmungsgeräte. Das berge ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit des Patienten. "Wenn etwa die Sensoren in lebenserhaltenden Geräten gestört werden, die beispielsweise Blutdruck, Herzaktivität oder Atmung aufzeichnen, dann wird vielleicht bei Herzstillstand kein Alarm ausgelöst", erklärt Hans-Peter Hutter, Umweltmediziner an der Medizinischen Universität Wien.

Unterschiedliche Ergebnisse

Untersuchungen zum Einfluss der elektromagnetischen Strahlung auf medizinische Geräte gibt es zwar viele - ein einheitliches Bild ergibt sich daraus dennoch nicht: So zeigte eine Studie am Kingston General Hospital in Kanada, dass EKG-Geräte durch die unmittelbare Nähe von Mobiltelefonen falsche Diagnosen, etwa Herzkammerflimmern, lieferten. Ab einem Abstand von 25 Zentimetern liefen die Geräte wieder einwandfrei. Eine Untersuchung der Universität Amsterdam kam zu dem Ergebnis, dass Handys Beatmungsgeräte abschalten und die Pulsfrequenz von externen Schrittmachern bei einem Abstand von weniger als einem Meter verändern. Eine Studie der renommierten Mayo Clinic in Minnesota hingegen resümiert, dass Mobiltelefone medizinische Geräte gar nicht beeinträchtigen.

Zu berücksichtigen ist dabei: Verschiedene Endgeräte und unterschiedliche Handymodelle führen zu anderen Ergebnissen. So kann die gleiche Untersuchung bei einem EKG-Gerät einen Einfluss ergeben, ein neueres EKG-Gerät oder ein Gerät einer anderen Herstellerfirma hingegen kann weniger störanfällig sein.

Auch unter den Mobiltelefonen gibt es verschiedene Typen: Während die neueste Handygeneration mit LTE-Mobilfunkstandard eine Sendeleistung von 0,2 Watt hat, liegt diese bei UMTS-Handys bei 0,25 Watt und bei GSM-Handys bei 2 Watt. Ein niedrigere Leistung bedeutet aber nicht automatisch ein geringeres Störrisiko im Krankenhaus. Vielmehr ist die Nutzung entscheidend: "Bei der früheren Handygeneration hat man nur SMS geschrieben und telefoniert, jetzt erzeugt man höhere Emissionen durch das Herunterladen von Filmen, weil das länger dauert", erklärt der Geschäftsführer des Forums Mobilkommunikation, Maximilian Maier.

Kein generelles Handyverbot 

Eine Gewissheit, welcher Sicherheitsabstand zwischen Mobiltelefonen und medizinischen Geräten nötig ist, um die Gesundheit des Patienten nicht zu gefährden, gibt es also nicht. Daher gilt Vorsicht statt Nachsicht: "Sobald der Patient gefährdet sein könnte, sollte gehandelt und eine eingeschränkte Nutzung durchgesetzt werden", meint Umweltmediziner Hans-Peter Hutter.

Und auch Maier ist überzeugt: "Da ein Sicherheitsabstand zu hochsensiblen Geräten eingehalten werden sollte, ist es natürlich einfacher, die Handynutzung generell in Intensivstationen und anderen Bereichen zu untersagen - nicht jedoch im gesamten Krankenhaus." Gegen eine grundsätzliche Funkstille ist auch Hutter, immerhin sei es wichtig, "soziale Kontakte aufrechterhalten zu können, die auch die Genesung fördern". 

Beschränkung und Schikane

Doch die Durchsetzung eines teilweisen Verbots ist manchmal schwierig: "Alles, was die eingeschränkte Nutzung des Mobiltelefons angeht, wird sofort als Schikane gesehen", kritisiert Hutter. Auch abseits der möglichen Interferenzen sei ein beschränktes Handyverbot für Patienten, Angehörige und Ärzte sinnvoll. Einerseits übertragen Mobiltelefone erwiesenermaßen viele Keime, andererseits fördere eine Einschränkung den verantwortungsvollen Umgang: "Ein unwichtiges Telefonat während des Arztgespräches zu führen, wie ich es schon öfters erlebt habe, ist überflüssig und störend", meint er. (derStandard.at, 03.2012)