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Justizministerin Beatrix Karl will die Diversion ausweiten: Laut Gesetzesentwurf sollen nicht-gerichtliche Lösungen künftig auch bei minder schweren Vermögens-, Amts- und Korruptionsdelikten, die in die Zuständigkeit der Schöffengerichte fallen, zulässig sein. Im Fall einer Diversion wird auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens verzichtet, dafür wird dem/der Beschuldigten eine Geldbuße, eine gemeinnützige Leistung oder eine Probezeit verhängt.
Karl möchte die Auweitung der Diversion an strengere Voraussetzungen knüpfen: Der Beschuldigte muss einen Betrag in Höhe einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen und die zu ersetzenden Verfahrenskosten bezahlen und den gesamten Schaden gutgemacht haben.
Gerichtstage entfallen
"Gewisse Einsparungen" erwartet sich das Ministerium auch vom Entfall der Gerichtstage, die 2007 als Ersatz für aufgelassene Bezirksgerichte eingeführt wurden.
Geld für Finanzermittlungen
Die Justiz bemüht sich aber auch darum, mehr Gelder aus Straftaten aufzuspüren. Für den Ausbau der Finanzermittlungen soll das Innenministerium 20 Prozent der gerichtlich für verfallen erklärten Vermögenswerte erhalten.
Neu geregelt wird die Beschlagnahme und Verwertung von Vermögensgütern aus Straftaten. Behörden sollen schon Bank-Auskünfte bekommen, wenn es um die Sicherung der Werte geht - und nicht erst um die Aufklärung einer Tat. Rasch verderbliche oder von Wertverlust bedrohte Vermögensgüter sollen - wenn sie nicht mehr zum Beweis nötig sind - schon vor Rechtskraft des Urteils veräußert werden dürfen.
Sparen bei Haftverhandlungen
Gespart werden soll auch bei den Haftverhandlungen: Beschuldigte sollen bereits ab Beginn der U-Haft auf die im Gesetz vorgeschriebenen regelmäßigen Haftverhandlungen verzichten können. Offen bleibt aber die Möglichkeit des Antrages auf Enthaftung, über den weiterhin verhandelt werden muss, sofern die Staatsanwaltschaft Einwände hat.
Weniger Verständigungen und Ladungen und damit geringere Kosten soll eine Modifizierung der Opferrechte bringen. Opfer sollen darauf verzichten können, sich am Verfahren zu beteiligen und dafür über jeden Schritt informiert zu werden.
Mit der Reparatur der vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Gerichtsgebührenregelung sichert sich die Justiz die Einnahmen für vom Gericht oder mit Geräten des Gerichts angefertigte Kopien in Höhe von 0,60 Euro pro Seite. Denn auch diese hätten - mangels gesetzlicher Grundlage - ab Mitte des Jahres nicht mehr kassiert werden dürfen. Auf die Gebühren für selbst mit eigenen Geräten (Kamera, Scanner etc.) angefertigte Kopien muss die Justiz verzichten.
Mehr Sicherheit an den Gerichten soll die gesetzliche Absicherung von Hausordnungen und Hausverboten bzw. Zugangsregelungen (wie Ausweiskontrollen) bringen.
Ein Bündel an kleineren Maßnahmen enthält der Sparpakets-Entwurf des Justizministeriums - vom Entfall der Gerichtstage über effizientere Finanzermittlungen und Verwertung beschlagnahmten Vermögens bis zur Ausweitung der Diversion oder zur Möglichkeit, auf Haftverhandlungen zu verzichten. Genützt wird der Entwurf auch für die Reparatur der Kopierkosten sowie klare Regelungen für die Sicherheit in Gerichtsgebäuden.
Bezirksgerichte nicht im Entwurf
Nicht enthalten ist die Schließung von Bezirksgerichten, nur die angekündigte Anhebung der Wertgrenze für die Bezirksgerichts-Zuständigkeit - von 10.000 auf 25.000 Euro - steht im Entwurf. Über die von ihr angestrebte Reduzierung von 141 auf 68 Standorte muss Ministerin Beatrix Karl erst mit den Ländern verhandeln.
Der Kritik an langen Verfahren will das Justizministerium im Bereich Wirtschaftskriminalität begegnen: Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei sollen von Anfang an Schwerpunkte setzen dürfen - also nicht mehr jedem Verdacht einer Straftat nachgehen müssen. Die Aufklärung von Straftaten, die keinen Einfluss auf die Strafehöhe hätten und das Verfahren in der Hauptsache verzögern würden, soll vorläufig eingestellt werden können. (APA)
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Das kann doch nicht ernst gemeint sein? Und ich dachte, der Tiefpunkt wäre mit Bandion-Ortner erreicht gewesen. Ich bin entsetzt!
Abgesehen davon, dass ich eine solche Regelung ablehne, weil das eine Einladung zur Korruption darstellt, drängen sich mir Fragen auf. zB: wie bitte soll der Beschuldigte "den gesamten Schaden" ersetzen müssen, wenn nicht mehr weiterermittelt wird?
Ich nehme an, die OeVP als Vertreter der reichen Wirtschaftskriminellen will endlich das deutsche System uebernehmen, wo sich Leute wie Ackermann mit einem Bruchteil eines Monatssalaers freikaufen koennen - es waere ja wirklich eine Frechheit, wenn die Reichen fuer ihre Verbrechen auch noch ins Gefaengnis muessten!
mehr als der hälfte der bezirksgerichte UND die ausweitung der diversion auf schwere vermögensdelikte und korruption(!!!) anzukündigen! DAS ist wirklich was für feinschmecker! ich bezweifle, das sowas einem kabarettisten einfallen würde......
keine gute Methode, zu Geld zu kommen.
Das erinnert mich an die wirtschaftlichen Überlegungen, als man die Inquisition eingeführt hatte, da wurde auch gerechnet, wie diese zu finanzieren sei. Letztendlich ist da herausgekommen, dass sich die Inquisition mit den Strafen und dem eingezogenen Vermögen selbst finanziert.
Nun haben wir wieder solche Zustände.
Es soll niemand glauben, dass Straffällige durch gemeinnützige Arbeit und Straffreiheit zu besseren Staatsbürgern erzogen werden sollen.
Es geht alles verstärkt in die Richtung, dass derjenige, der es sich finanziell leisten, durch Bezahlung einer Geldbusse komplett straffrei geht.
Wer es sich nicht leisten kann zu bezahlen, der wird verurteilt, weil eine Expressverurteilung für den Richter viel weniger Arbeit bedeutet als "außergerichtliche Tatausgleich" und Co..
Die Opfer schauen überhaupt durch die Finger.
Dass "kleine" Straftaten im Bereich "Wirtschaftskriminalität" nicht mehr verfolgt werden, ist ein Skandal der Sonderklasse.
Diese Bundesregierung fährt die Justiz an die Wand.
Wenn es tatsächlich um eine Ausweitung der Diversion geht, dann ist dagegen nichts einzuwenden.
Grundprinzip der Diversion ist, wenn Schaden und Verschulden nicht allzuhoch sind, und der Angeklagte seine Fehlleistung einsieht, dann KANN der Staat gegen Bezahlung einer Geldbuße von bis zu 360 TS (1 TS = 4,00 - 5.000,00 €) auf ein förmliches Strafverfahren verzichten. Man erhält eine zweite Chance.
Wiederholungstäter erhalten ohnehin kein Diversionsangebot, wenn Spezial- oder Generalprävention dagegensprechen, gibts auch sonst keine Diversion.
Das einzige, was mir missfällt, ist, dass die Diversion zunächst von der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft angeboten wird. Weisungsfreiheit für den StA ist schon lange fällig!
lg mensch
Diversion kann ich andenken, wenn die aktuellen Ermittlungsverfahren beendet sind und wenn gewählt wurde.
Das mutmaßlich und unschuldsvermutete Gesindel, gegen das zur Zeit ermittelt wird, hat keine Diversion verdient.
Achja! Und die Abkommen mit Liechtenstein und Schweiz sind der falsche Weg. Wozu haben wir einen Heeresnachrichtendienst?
Wär schon ein Spaß, die Geldgeilen aufzumischen. :)
wenn eine Partei, die angeblich besser wirtschaften kann, das Justizressort innehat.
Gefängnisplätze sind sehr teuer und damit einer postulierten "Law and Order-Politik" in wirtschaftlicher Hinsicht diametral positioniert.
Außerdem muss man ja diese "kostbaren" Gefängnisplätze für die sozial schwächeren Schichten freihalten - jene die beim H&M ein T-Shirt klauen.
Das sind nämlich keine Ladendiebe - das sind gewerbsmäßige Diebe und die Justiz ist hier angehalten, Flagge zu zeigen.
Die Verfahrensbeteiligung läuft doch eh nur nebenbei als Formalakt.
In Strafverfahren sind Opfer nur Zeugen- und auf die Zeugenaussage kann nicht wirklich verzichtet werden.
Wenn der Richter im Rahmen der Verhandlung zb Schadensersatz zuspricht- das passiert ja ohne zusätzlicher Ladung oder zustätzlicher Termine und Aussagen- dann frage ich mich, wo das Einsparungspotential sein soll. Das sind ein paar Minuten mehr in einer sowieso stattfindenen Verhandlung.
.... und der aktuell anstehenden Gerichtsprozesse.
Locker ein bis zwei zusätzliche Vollzugsanstalten, die nicht neu gebaut werden müssen - und auch noch Geldeinnahmen.
Das nenne ich die Zeichen der Zeit erkennen! ;-))
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