Diversion auch bei Vermögens-, Amts- und Korruptionsdelikten in Zuständigkeit der Schöffengerichte - Zugriff auf Bankkonten erweitert
Justizministerin Beatrix Karl will die Diversion ausweiten: Laut Gesetzesentwurf sollen nicht-gerichtliche Lösungen künftig auch bei minder schweren Vermögens-, Amts- und Korruptionsdelikten, die in die Zuständigkeit der Schöffengerichte fallen, zulässig sein. Im Fall einer Diversion wird auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens verzichtet, dafür wird dem/der Beschuldigten eine Geldbuße, eine gemeinnützige Leistung oder eine Probezeit verhängt.
Karl möchte die Auweitung der Diversion an strengere Voraussetzungen knüpfen: Der Beschuldigte muss einen Betrag in Höhe einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen und die zu ersetzenden Verfahrenskosten bezahlen und den gesamten Schaden gutgemacht haben.
Gerichtstage entfallen
"Gewisse Einsparungen"
erwartet sich das Ministerium auch vom Entfall der Gerichtstage, die 2007 als Ersatz für
aufgelassene Bezirksgerichte eingeführt wurden.
Geld für Finanzermittlungen
Die Justiz bemüht sich aber auch darum, mehr Gelder aus Straftaten
aufzuspüren. Für den Ausbau der Finanzermittlungen soll das
Innenministerium 20 Prozent der gerichtlich für verfallen erklärten
Vermögenswerte erhalten.
Neu geregelt wird die Beschlagnahme
und Verwertung von Vermögensgütern aus Straftaten. Behörden sollen schon
Bank-Auskünfte bekommen, wenn es um die Sicherung der Werte geht - und
nicht erst um die Aufklärung einer Tat. Rasch verderbliche oder von
Wertverlust bedrohte Vermögensgüter sollen - wenn sie nicht mehr zum
Beweis nötig sind - schon vor Rechtskraft des Urteils veräußert werden
dürfen.
Sparen bei Haftverhandlungen
Gespart werden soll auch bei den Haftverhandlungen: Beschuldigte sollen bereits ab Beginn der U-Haft auf die im Gesetz vorgeschriebenen regelmäßigen Haftverhandlungen verzichten können. Offen bleibt aber die Möglichkeit des Antrages auf Enthaftung, über den weiterhin verhandelt werden muss, sofern die Staatsanwaltschaft Einwände hat.
Weniger Verständigungen und Ladungen und damit geringere Kosten soll eine Modifizierung der Opferrechte bringen. Opfer sollen darauf verzichten können, sich am Verfahren zu beteiligen und dafür über jeden Schritt informiert zu werden.
Mit der Reparatur der vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Gerichtsgebührenregelung sichert sich die Justiz die Einnahmen für vom Gericht oder mit Geräten des Gerichts angefertigte Kopien in Höhe von 0,60 Euro pro Seite. Denn auch diese hätten - mangels gesetzlicher Grundlage - ab Mitte des Jahres nicht mehr kassiert werden dürfen. Auf die Gebühren für selbst mit eigenen Geräten (Kamera, Scanner etc.) angefertigte Kopien muss die Justiz verzichten.
Mehr Sicherheit an den Gerichten soll die gesetzliche Absicherung von Hausordnungen und Hausverboten bzw. Zugangsregelungen (wie Ausweiskontrollen) bringen.
Ein Bündel an kleineren Maßnahmen enthält der Sparpakets-Entwurf des
Justizministeriums - vom Entfall der Gerichtstage über effizientere
Finanzermittlungen und Verwertung beschlagnahmten Vermögens bis zur
Ausweitung der Diversion oder zur Möglichkeit, auf Haftverhandlungen zu
verzichten. Genützt wird der Entwurf auch für die Reparatur der
Kopierkosten sowie klare Regelungen für die Sicherheit in
Gerichtsgebäuden.
Bezirksgerichte nicht im Entwurf
Nicht enthalten ist die Schließung von
Bezirksgerichten, nur die angekündigte Anhebung der Wertgrenze für die
Bezirksgerichts-Zuständigkeit - von 10.000 auf 25.000 Euro - steht im
Entwurf. Über die von ihr angestrebte Reduzierung von 141 auf 68
Standorte muss Ministerin Beatrix Karl erst mit den Ländern
verhandeln.
Der Kritik an langen Verfahren will das Justizministerium
im Bereich Wirtschaftskriminalität begegnen: Staatsanwaltschaft und
Kriminalpolizei sollen von Anfang an Schwerpunkte setzen dürfen - also
nicht mehr jedem Verdacht einer Straftat nachgehen müssen. Die
Aufklärung von Straftaten, die keinen Einfluss auf die Strafehöhe hätten
und das Verfahren in der Hauptsache verzögern würden, soll vorläufig
eingestellt werden können. (APA)