Wien

Generalprokuratur übt vernichtende Kritik an Nichtauslieferung Alijews

20. Februar 2012, 14:41

Landesgericht habe Entscheidung "ohne hinreichende Begründung" getroffen - Dennoch keine Nichtigkeitsbeschwerde

Wien - Die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof übt vernichtende Kritik an der Begründung des Landesgerichts für Strafsachen, den kasachischen Ex-Botschafter Rachat Alijew nicht an Kasachstan auszuliefern. Der Beschluss vom 16. Juni 2011, Alijew nicht auszuliefern, sei "ohne hinreichende Begründung" erfolgt. Es hätte "konkreter Tatsachenannahmen" bedurft, um die Annahme einer Verfolgung Alijews in Kasachstan zu rechtfertigen, heißt es in einem Schreiben der Generalprokuratur an die Kanzlei Lansky, Ganzer und Partner.

Das Landesgericht Wien hatte am 16. Juni 2011 die Auffassung des zuständigen Staatsanwaltes bestätigt, dass dem Auslieferungsbegehren Kasachstans nicht Folge geleistet werden dürfe. Es könne "nicht ausgeschlossen" werden, dass der wegen Entführung zweier Bankmanager in Kasachstan verurteile Ex-Schwiegersohn des kasachischen Präsidenten Nursultan Nasarbajew in seiner Heimat politisch verfolgt werde.

Anwalt: "Bombe"

Anwalt Gabriel Lansky, der die Witwen zweier entführter und ermordeter kasachischer Bank-Manager vertritt, bezeichnet die Argumentation der Generalprokuratur als "Bombe". "Die österreichischen Behörden hätten das Auslieferungsverfahren "vier Jahre lang als Vorwand genommen, um nicht zu ermitteln und keine Beweise sichern zu müssen". Jetzt sei es quasi amtlich, dass dieses Verfahren "von Anfang an falsch und einseitig geführt wurde - und zwar zulasten der Opfer und zugunsten der Beschuldigten", kritisierte Lansky.

Die Generalprokuratur sieht jedoch keinen Anlass, Nichtigkeitsbeschwerde zu erheben, weil eine Aufhebung der Entscheidung des Landesgerichts unter das rechtliche Verschlechterungsverbot in derartigen Auslieferungsverfahren fallen würde. Aus diesem Grund wäre es lediglich von rechtstheoretischem Interesse, die aus dem Gesetz "ohne weiteres ersichtliche unrichtige Anwendung" des Auslieferungs- und Rechtshilfegesetzes (ARHG) und der Strafprozessordnung durch den Obersten Gerichtshof nochmals festzustellen. (APA)

Tirol6020
03
20.2.2012, 18:11
Rechtstheroretisches Interesse?!

Wie wäre es mit einer Anzeige wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs?
§ 78 Abs. 1 der StPO dazu: "Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet."
Seit Juni 11 wird wohl nichts verjährt sein?

Waran
00
20.2.2012, 16:23
Die Generalprokuratur

wäscht wieder einmal ihre Hände in Unschuld.
Schon wie bei dem Bawagprozess, bei dem das Urteil nur in unwichtigen Belangen aufgehoben wurde, wird jetzt diese Alijew-Geschichte kritisiert.
Wir haben ja eh juristisch richtig erkannt, aber...

Episteme
00
20.2.2012, 21:28

Kritik ist ja prinzipiell immer gut, so wie Österreich das bis jetzt betrieben hat verschwindet die Sache einfach in der Versenkung wenn niemand darüber redet. Allerdings frage ich mich, ob diese Kritik auch tatsächlich ein paar Steine ins Rollen bringt, oder einfach nur pro forma geäußert wurde. Da könnte man ja den Vorschlag von Tirol6020 aufgreifen.

Waran
01
20.2.2012, 23:11
Das war eine rein politische Entscheidung

und es wird gar nichts passieren!
Was passierte mit dem Staatsanwalt, der die Anzeige von Pilz gegen Strasser "irrtümlich" vergaß, damit sie verjähren konnte?
Was passierte mit diesem Soko-Leiter (Tierschützer), dessen Aussage vor Gericht ausreichend kommentiert (Sonja Arleth in ihrer schriftl. Begründung) wurde - ich glaube er wurde Leiter des LVT in Wien.
Was passierte mit dem Staatswanwalt, der "vergaß" zwei Hypo Alpe Adria-Manager als Beschuldigte zu führen, sodass ihre Verfehlungen verjähren konnte?
Wenn ich hier jetzt noch recherchieren würde (das waren nur Gedächtnisprotokolle), ich glaube 20 Postings könnte ich füllen.
Österreich ist eine Hochburg der Korruption und die Justiz ist nur noch willfähriger Erfüllungsgehilfe!

die naive
00
20.2.2012, 15:49
Lansky

gehört zwar nicht zur Sache; aber vertritt der nicht (auch) die ÖBB?

Nee-Chee
01
20.2.2012, 15:43
"Konkrete Tatsachenannahmen"?

Ex-Juntamitglied legt sich mit Diktator an? Wieviel Grips braucht man, um sich auszumalen, was da an Tatsachen passieren wird?
Der Betreffende ist zwar auch ein Ungustl erster Güte, aber ihn nicht auszuliefern sollte für einen westlichen Rechtsstaat eigentlich keine Frage sein.

Wieso ist die Generalprokuratur hier eigentlich tätig geworden? Das geht aus dem Artikel nicht hervor? So ganz von selber werden sie ja nicht beliebige Gerichtsentscheidungen prüfen?

Marcus Frischherz
00
21.2.2012, 08:42
Schaut so aus, als ob

Lansky als der Vertreter Kasachstans (oder der Witwen) das angestrengt hätte, denn sonst hätte der Satz, dass das Erkenntnis ihm zugestellt wurde, wenig Sinn gehabt.

Joseph EU
00
27.2.2012, 10:46
Lansky is immer auf Seiten....

der Machthaber, war auch mit demGolokowskow oder wie immer der von Lettland gesuchte mutmassliche Politmörder immer geheissen haben mag...dieser "Gady" wie er sich von Freunden nennen lässt ist zumindest sehr "spezial" in der Wahl seiner Klienten - ich würde ihm nicht die Hand geben...

alexia1
 
00
21.2.2012, 10:02
geht das endlich mal zu Ende?

Er vertritt die beiden Witwen, hab auch viele Infos darüber auf facebook unter tagdyr.net gelesen. Auf jeden Fall wollen wir hoffen, dass jetzt wirklich irgendwas passiert und der Fall endlich mal ein Ende nimmt...das wäre nicht nur im Sinne von den beiden Witwen, sondern auch in unserem Sinne...das ganze Hin und Her bringt uns doch keine Ruhe, außerdem fallen auch ziemlich viele Kosten für diese ganzen Ermittlungen usw... Ich will gar nicht wissen, wie es sein kann, dass so eine Person wie Aliyev immer noch auf freiem Fuß laufen kann, obwohl so viele Beweise gegen ihn sprechen. Da kann doch nur Geld im Spiel sein, oder?

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