Burgenland

"Private" Rotlicht-Kontrollen: Fünf Monate Haft für Polizisten

20. Februar 2012, 13:44

Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs und geschlechtlicher Nötigung nicht rechtskräftig

Eisenstadt - Im Landesgericht Eisenstadt ist am Montag der Prozess wegen Amtsmissbrauchs und geschlechtlicher Nötigung von Prostituierten gegen einen suspendierten Rotlicht-Ermittler fortgesetzt worden. Nach Anhörung weiterer Zeugen sprach ein Schöffensenat den 49-jährigen Polizisten schuldig und verurteilte ihn nicht rechtskräftig zu fünf Monaten bedingter Haft sowie 3.600 Euro Geldstrafe.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beamten mit 29-jähriger Polizei-Laufbahn vorgeworfen, abseits der offiziellen Überprüfungen von Lokalen der Rotlichtszene auch privat Bars besucht und im Alleingang "Kontrollen" durchgeführt zu haben. Dabei soll er eine Prostituierte im Intimbereich berührt haben. Bei "Mängeln" - wenn etwa auf der Kontrollkarte der Nachweis der erforderlichen regelmäßigen Untersuchungen fehlte - habe der Ermittler von einigen Frauen 50 Euro verlangt. Falls sie das Geld nicht hatten, soll er angeboten haben, auf die Einhebung der "Sicherheitsleistung" zu verzichten, wenn er sie dafür "begrapschen" könne.

"Bad Cop"

Der Beamte wies die Vorwürfe zurück und erklärte, er sei nie alleine in einem Etablissement gewesen. Der 49-Jährige vermutete hinter der Anzeige gegen ihn, die zu den Ermittlungen geführt hatte, den Zorn von Lokalbetreibern in der Rotlicht-Szene, weil er streng kontrolliert habe. Mit manchen Betreibern habe es sehr wohl Probleme gegeben.

Ein Vorgesetzter beschrieb den Ermittler als korrekten Beamten, der durch sein bisweilen schroffes Einschreiten besonders für einen Lokalbesitzer ein "rotes Tuch" gewesen sei. "Der Kollege hat den Dienst immer vollkommen korrekt und gesetzeskonform durchgeführt", erklärte der Polizeioffizier. Ginge es nach dem Filmklischee, wäre der 49-Jährige "sicher der Bad Cop".

"Der blästigt uns"

Zwei Betreiber von Bars beklagten sich im Zeugenstand über häufige Polizeikontrollen, nachdem der Fall bekanntgeworden sei. Eine Prostituierte schilderte in der kontradiktorischen Befragung, der Angeklagte habe sie einmal begrapscht. Der Ermittler habe mit den Frauen seine "Spielchen" gemacht: "Entweder zahlen wir die Strafe oder wir befriedigen ihn mit dem Mund oder sonst irgendwie."

Am heutigen, dritten Verhandlungstag prallten Pro und Kontra aufeinander: Ein früherer Kellner in einer Bar erzählte, der Polizist sei "ab und zu" auch allein ins Lokal gekommen. Er habe die Frauen kontrolliert und sei ihnen nachgegangen bis in die Aufenthaltsräume. "Zwei Damen sind zu mir gekommen und haben gesagt: Der belästigt uns", schilderte er bei seiner per Videokonferenz durchgeführten Einvernahme.

Alibi

Der Ermittler präsentierte seinerseits dem Gericht ein Alibi für den 8. Mai 2009, jenen Tag, an dem es laut einer der Zeuginnen zu einem der angeklagten Vorfälle gekommen sein soll. Er sei damals von 18.00 Uhr bis zwei, halb drei Uhr in der Früh bei eine Geburtstagsfeier gewesen. Seine Lebensgefährtin, die ihn begleitet hatte, bestätigte die Aussage des Beamten ebenso wie ein befreundetes Paar.

Während der Staatsanwalt eine angemessene Bestrafung forderte, verwies der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer auf zahlreiche widersprüchliche Aussagen der Belastungszeugen und plädierte für einen Freispruch im Zweifel. Der Schöffensenat fällte einen Schuldspruch: In Summe gesehen, habe der Senat "den hundertprozentigen Eindruck gewonnen, dass es Übergriffe in einer größeren Anzahl von Fällen gegeben hat", erklärte der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung.

Es gebe insgesamt sechs belastende Aussagen. Eine der Zeuginnen habe sich bereits "vom Milieu entfernt", es sei ihr sehr unangenehm gewesen, aussagen zu müssen. Zudem sei ihre Schilderung "außerordentlich glaubwürdig" gewesen. Das Verfahren geht nun wohl in die nächste Instanz: Der Ermittler legte über seinen Anwalt Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. (APA)

Kommentar posten
15 Postings
vallis rosarum
 
12
20.2.2012, 22:03
Der Typ darf nicht einmal entlassen werden! (nur 5 Monate)

Bevor ein öst Beamter entlassen wird, muss er schon ein schwereres Verbrechen verüben!

Heiliges Mittelalter.

max grünzweig
03
20.2.2012, 18:35

Manche glauben, weil sie Polizisten sind, dass sie sich alles erlauben können. Anstatt solch schwarze Schafe zu entfernen schützt man sie auch noch und sie dürfen ihren Dienst und ihre Schweinereien weiterhin ausüben. Nicht nur die Politiker sind korrupt, auch der kleine Beamte ist es.

www.Fehlurteil.at
05
20.2.2012, 16:42
der übliche Freibrief

Ja ja, die ach so gesetzeskonformen und korrekten Polizisten .... gleich nach denen kommen die ehrlichen und aufrichtigen Politiker und, nicht zu vergessen, keusche Geistliche.

nina yankow
05
20.2.2012, 16:01

für amtsmissbrauch und geschlechtliche nötigung 5 monate bedingt??

war ja auch nicht anders zu erwarten...

Walter Kaiser.
00
20.2.2012, 16:00
Sind die Vorwürfe wahr, dann finde ich die Strafe viel zu gering.

Sind sie hingegegn unwahr, dann ist er freizusprechen.

Wann wär er rausgeflogen? Ab 6 Monaten bedingt?

Stimmt das? Das würde die überaus geringe Strafe erklären.

Michael Tropper
00
20.2.2012, 15:29
"Der blästigt [sic!] uns"

Wohl eine freud'sche Fehlleistung des Redakteurs? Kam wohl beim Lesen dieses Satzes: "Entweder zahlen wir die Strafe oder wir befriedigen ihn mit dem Mund oder sonst irgendwie."
SCNR

Besserwisser
00
20.2.2012, 19:12
Ich hab schon überlegt, ob das eine neue Sexualpraktik ist,

die ich noch nicht kenne.

wurm83
 
00
20.2.2012, 15:04
interessant wäre gewesen

ob er die gleiche niedere strafe bekommen hätte wenn er etwas andres geklaut hätte (zigaretten aus der trafik zB.)

immerhin ist das nichts anderes als diebstahl einer dienstleistung...um genau zu sein ist es ncoh schlimmer weil es natürlich auch eine nötigung und amtsmißbrauch war!

wie ein der nötigung überführter dieb, weiterhin ein nützliches mitgleid der exekutive sein soll ist mir allerdings ein rätsel!

durch sien insiderwissen vielleicht...

Shoe Shine Pad
01
20.2.2012, 14:53
Aber der Hilmar Kabas ist doch gar nicht Polizist.

Oder?

TRockenmilch
05
20.2.2012, 14:44

jaja, die justiz schützt ihre verbrecher. oder so...

da soll sich noch jemand wundern warum justiz und exekutive in der bevölkerung so verhasst sind.

Pepi Onkel
00
20.2.2012, 14:12

Ab 6 Monaten hätte es auch berufliche Konsequenzen gegeben, aber so ....

tramezzino
00
20.2.2012, 15:12

deshalb...
ein witz, in einem privatunternehmen fliegst du sofort, nur im öffentlichen dienst kann man sich fast alles erlauben.

karli grassers grand malheur de kack
00
20.2.2012, 15:04
nein, ab einem jahr

reysa
00
20.2.2012, 14:09
-bedingter- haft

also 'nur' zu geldstrafe

Slimerhorst
08
20.2.2012, 13:57

Es handelt sich hier um geschlechtliche Nötigung. 5 Monate bedingt sind ein Hohn für alle Opfer, den Rechtsstaat und jeden der jemals zuvor wegen diesem Straftatbestand verurteilt wurde. Kündigung gibts auch keine, also darf der Kerl weiterhin Polizei spielen .. Eine Frechheit.

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