Wien  - Mit 1. März fallen nach dem Erkenntnis vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) jene Bestimmungen, die regeln, in welchem Fall Studiengebühren zu bezahlen sind. Während damit für die SPÖ die gesetzliche Grundlage wegfällt, um überhaupt Gebühren einzuheben, pocht Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) darauf, dass die autonomen Unis selbst über diese Frage entscheiden können - auch wenn im Gesetz keine Gebühren mehr vorgesehen sind. "Das Gesetz ist nicht Bedingung, nur Schranke", argumentiert er in einer aktuellen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl.

Unis dürfen nicht nur auf Grund der Gesetze handeln

In Berufung auf "die gesamte wissenschaftliche Lehre, die sich mit dieser Verfassungsbestimmung befasst hat" führt Töchterle aus, dass die Unis nicht nur "auf Grund" der Gesetze handeln dürfen. Durch das Universitätsgesetz 2002 werde diesen nämlich "eine über den traditionellen Rahmen hinausgehende Rechtsgestaltung ermöglicht". Es sei "unbestritten", dass das Universitätsgesetz ein "Rahmengesetz" sei. Es würden also nur Rahmenbedingugen vorgegeben, weshalb eine autonome Rechtsgestaltung der Universtitäten auch beim Thema Studiengebühren möglich sei. Die Universitäten hätten hier "Freiraum für Ergänzungen".

Studiengebühren in Satzung

Aus Sicht des Ministeriums sollen die Unis die Einhebung von Studiengebühren künftig in der Satzung festschreiben. Die jeweilige Satzung dürfte zwar nicht gegen bestehendes Recht verstoßen und müsste die verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte (Sachlichkeitsgebot, Willkürverbot) einhalten. "Sie darf aber das Gesetz dort ergänzen, wo dieses keine Regelung trifft", meint Töchterle.

Kuntzl: Unverantwortlicher Aufruf

SP-Wissenschaftssprecherin Kuntzl wertete die Einschätzungen Töchterles als "unverantwortlichen Aufruf". "Töchterle suggeriert den Universitäten damit eine Rechtssicherheit, die definitiv nicht besteht", so Kuntzl am Montag in einer Aussendung. Mit dem Wegfall einzelner Bestimmungen durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ab 1. März gebe es keine gesetzliche Basis für die Einhebung von Studienbeiträgen.

Während sich Töchterle auf das Rechtsgutachten von Verfassungsrechtler Heinz Mayer bezieht, wonach Unis die Einhebung von Studiengebühren in ihrer Satzung festschreiben können, beruft sich Kuntzl auf Jurist Theo Öhlinger. Dieser sage in einem Gutachten, dass die Beitragseinhebung ohne Rechtssicherheit nicht möglich sei.

SPÖ will Reperatur

"Entscheidend wird letztlich kein Gutachten, sondern die Rechtsprechung sein. Der Verfassungsgerichtshof zum Beispiel hat in vergleichbaren Fällen bereits anders entschieden", so Kuntzl. Sie lade Töchterle abermals dazu ein, "an der Reparatur des Gesetzes mitzuwirken und damit Rechtssicherheit für die Universitäten zu schaffen", denen andernfalls jährlich 35 Mio. Euro an Einnahmen entgingen.

ÖH erwartet Klagen und hohe Gerichtskosten

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) wirft Wissenschaftsminister Töchterle vor, "Realitätsverweigerung auf dem Rücken der Hochschulen und der Studierenden" zu betreiben. Öffentliche Unis müssten öffentlich finanziert werden. Indem er die Unis auffordere, Studiengebühren in deren Satzungen zu verankern, stehle er sich aus der Verantwortung, kritisierte die ÖH am Montag in einer Aussendung.

Außerdem ignoriere er, dass Rechtsgutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts und der Juristen Werner Hauser und Theo Öhlinger zu dem Schluss kommen, dass das autonome Einheben von Studiengebühren verfassungswidrig wäre. "Autonom eingehobene, das heißt nicht rechtmäßig eingehobene Gebühren, bringen den Universitäten nichts als Ärger: Klagen und hohe Gerichtskosten wären die Folge - darauf müssen sich die Unis und Töchterle einstellen", so die ÖH-Vorsitzende Janine Wulz (Grüne und Alternative StudentInnen, GRAS). (APA/red)