Berufung

AWD-Abfuhr im Rechtsstreit mit VKI

20. Februar 2012, 13:06

Gericht sieht Sammelklagen mittels Prozessfinanzierern als zulässig

Wien - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Rechtsstreit gegen den Finanzdienstleister AWD ein Urteil erwirkt, mit dem die Finanzierung von Sammelklagen über eine Erfolgsbeteiligung weiter möglich ist. Allerdings hat der AWD bereits Berufung gegen die Entscheidung des Handelsgerichts Wien angemeldet. Der VKI erwartet, dass die Frage "letztlich an den Obersten Gerichtshof (OGH) herangetragen wird", wie die Konsumentenschützer am Montag mitteilten.

Wie berichtet hat der VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - für 2.500 Geschädigte fünf Sammelklagen gegen die Finanzberatungsfirma AWD eingebracht, der "systematische Fehlberatung" beim Erwerb von Immofinanz- und Immoeast-Aktien vorgeworfen wird. Der AWD hatte daraufhin die Klagslegitimation des VKI mit der Begründung bestritten, dass die Finanzierung der Klagen gegen Erfolgsquote durch den deutschen Prozessfinanzierer Foris gegen ein gesetzliches Verbot der "Quota Litis" (Erfolgsquote) verstoße.

Diese Argumentation hat das HG Wien nun in erster Instanz verworfen: "Der Prozessfinanzierer ist kein 'Rechtsfreund' im Sinn des Gesetzes, die Vereinbarung einer Erfolgsquote ist daher zulässig", referieren die Konsumentenschützer die Argumentation der Handelsrichter. Selbst wenn ein Verbot bestünde könnten sich nur die Vertragspartner darauf berufen können, nicht aber Dritte. Der beklagte AWD könne jedenfalls "keinesfalls diesen Einwand erheben".

"Dieses Urteil ist nicht nur für die Sammelklagen gegen den AWD von wesentlicher Bedeutung, sondern für die Sammelklagen des VKI überhaupt", erklärte Peter Kolba, Chefjurist des VKI. "Nur aufgrund dieser Konstruktion (Klagsfinanzierung ohne Prozesskostenrisiko, Anm.) können es sich viele leisten, ihre Ansprüche nicht aufzugeben, sondern weiterzuverfolgen."

AWD bestätigt Berufung

AWD wird gegen das Urteil Berufung einlegen, bestätigte die Finanzberatungsfirma. Die grundsätzliche Frage der sogenannten "Aktivlegitimation" des VKI müsse einer "abschließenden rechtlichen Klärung" zugeführt werden", der VKI und AWD hätten sich auf ein solches Prozedere verständigt. (APA)

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sandromazzola2
00
heute

ist heute der 20. feber ?

johannes mayer1
06
20.2.2012, 20:39
Wer einem AWD Berater vertraut ist ein Fall für den Sachwalter!

Thoumääääs
54
20.2.2012, 20:18
Kenne das Drama aus meinem Bekanntenkreis:

Der VKI hat seine "Schützlinge" - also die für die er klagt - gezwungen, die Aktien zu verkaufen, um bei den Sammelklagen mitzumachen. Wenn jemand also beim Tiefststand von 26 Cent verkaufen musste, um mitzumachen, dann hat er einen wirklich schlechten Deal gemacht.
Hätte er die Aktien behalten, wären sie heute das 10fache wert! Das muss man sich einmal vorstellen!
Die mögliche Falschberatung durch den AWD ist die eine Sache - die mutwillige und noch dazu sehr dumme Falschberatung durch den VKI ist allerdings die viel größere Sünde.
Aktien steigen und fallen, dieses Basiswissen sollte man von jedem einfordern können, der mündig ist und somit Aktien kaufen darf. Was wenn die Aktie im Laufe der nächsten 2, 3 Jahre wieder auf 10€+ steigt?

onlooker
00
20.2.2012, 22:14
was war denn die aktie am anfang wert?

Bluestone
00

Hängt davon ab, wann Sie sie gekauft haben

http://aktien-portal.at/showcompa... html?id=49

onlooker
00
13.3.2012, 10:13
sie haben meine frage nicht verstanden, meine frage war, was war die aktie "am anfang wert"

Thoumääääs
00
21.2.2012, 15:28
Müsste ich nachfragen,

denke mal so zwischen 5 und 10€, aber eher bei 5€, da die Aktie noch eine Zeit lang gestiegen ist.

johann steiner
00
20.2.2012, 17:46

diese Berufung bringt nur Zeitgewinn, sehr unseriös die Arguementation von AWD.

1000 Kopfläuse können nicht irren
05
20.2.2012, 13:41
War echt froh...

... als ich den AWD-Vertreter endlich wieder aus meiner Wohnung hatte. OHNE Abschluss! (C:

01052004
17
20.2.2012, 16:38

awd- und gis-typen haben in den eigenen 4 wänden nix zu suchen - schadet dem seelenfrieden und dem börserl...

sandromazzola2
104
20.2.2012, 13:01
VKI

Seit 3 Jahren wart ich auf das Versprechen des VKI mir zu meinem Geld zu verhelfen..kann nicht einmal über meine Aktien verfügen...

mayflower2
00
21.2.2012, 09:09

Wer Aktien kauft,möchte das die Aktien möglichst rasch,möglichst hoch steigen.
Man nennt dies auch Gier.
Als Käufer von Aktien sollte man auch mit einen Totalverlust rechnen.

know your enemy
13
20.2.2012, 19:37
na jetzt werdens dem VKI aber nicht für ihre eigene blödheit die schuld geben, oder?

Ätzend
38
20.2.2012, 13:08

SIE haben dummerweise Aktien gekauft, sind jetzt sauer und regen sich auf, weil jemand ANDERER Ihnen nicht schnell genug hilft ? Zu "ihrem" Geld, das sie vorher selber zum Fenster rausgeworfen haben ? Diese Mentalität spricht für sich.

sandromazzola2
70
20.2.2012, 13:42
vki

ich ärgere mich wegen dem vki, weil ich diesem geglaubt habe, hab eh ein paar aktien nachgekauft

Buster Bluth
01
20.2.2012, 19:22

Sie sollten sich eventuell überlegen, ihre finanziellen Angelegenheiten einem Sachwalter zu übergeben.

sandromazzola2
00
20.2.2012, 20:35
vki

warum ?

wem kann ich sonst vertrauen wenn nicht dem vki ?

Thoumääääs
01
20.2.2012, 20:23
Wieso?

Das war das klügste das man machen konnte.

good vibration
01
20.2.2012, 15:45

auch kleine Heuschrecken sind keine intelligenten Lebewesen.

Saurer Zivi
17
20.2.2012, 12:03
das BMASK möge den VKI umgehend beauftragen, eine Sammelklage betreffend die reduzierten Prämien und Nicht-Ausstiegsmöglichkeit aus laufenden 5,5 Mio Bausparverträgen vorzubereiten.

Die staatliche Prämie wurde nämlich aus Verkaufsargument für einen leichten Abschluss missbraucht.

Hätten man die Konsumenten auf Total- bzw Teilausfall explizit hingewiesen, hätten viele, ich zb., das nie gezeichnet.

schniggschnagg
 
00
21.2.2012, 09:04
Ich hab einen Bausparer...

...der Gott sei Dank nur noch 1 Jahr läuft. Und in MEINEM Vertrag steht nix von garantierter Prämie... Haben Sie etwa Ihren Vertrag vor Abschluss nicht gelesen hm?

Peter_23
51
20.2.2012, 12:36
Selber (vorher) denken und nicht (nachher) jammern

Das hilft.

Andreas W
01
20.2.2012, 13:14
Wenn man mit etwas wirbt bzw sogar zusichert, hat man das auch einzuhalten!

Pacta sunt servanda!

Und diese Gesetzesaenderung gehoert auch mal nach dem Vertrauensgrundsatz hinterfragt, vl irgend wann vom VfGH, dauert halt wieder sehr lang.

know your enemy
20
20.2.2012, 19:38
na dann lesens doch den vertrag einmal durch, anstatt nur die überschriften auf dem folder zu lesen

garantiert ist gar nichts, und niemand hat einen vertrag gebrochen

aRoma
00
20.2.2012, 17:22
Pacta sunt servanda

Pacta sollte man vor dem Abschluss lesen, da steht nix von einer garantierten Prämie, weil die vom Staat und nicht von der Bausparkasse gezahlt wird!

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