Gericht sieht Sammelklagen mittels Prozessfinanzierern als zulässig
Wien - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Rechtsstreit gegen den Finanzdienstleister AWD ein Urteil erwirkt, mit dem die Finanzierung von Sammelklagen über eine Erfolgsbeteiligung weiter möglich ist. Allerdings hat der AWD bereits Berufung gegen die Entscheidung des Handelsgerichts Wien angemeldet. Der VKI erwartet, dass die Frage "letztlich an den Obersten Gerichtshof (OGH) herangetragen wird", wie die Konsumentenschützer am Montag mitteilten.
Wie berichtet hat der VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - für 2.500 Geschädigte fünf Sammelklagen gegen die Finanzberatungsfirma AWD eingebracht, der "systematische Fehlberatung" beim Erwerb von Immofinanz- und Immoeast-Aktien vorgeworfen wird. Der AWD hatte daraufhin die Klagslegitimation des VKI mit der Begründung bestritten, dass die Finanzierung der Klagen gegen Erfolgsquote durch den deutschen Prozessfinanzierer Foris gegen ein gesetzliches Verbot der "Quota Litis" (Erfolgsquote) verstoße.
Diese Argumentation hat das HG Wien nun in erster Instanz verworfen: "Der Prozessfinanzierer ist kein 'Rechtsfreund' im Sinn des Gesetzes, die Vereinbarung einer Erfolgsquote ist daher zulässig", referieren die Konsumentenschützer die Argumentation der Handelsrichter. Selbst wenn ein Verbot bestünde könnten sich nur die Vertragspartner darauf berufen können, nicht aber Dritte. Der beklagte AWD könne jedenfalls "keinesfalls diesen Einwand erheben".
"Dieses Urteil ist nicht nur für die Sammelklagen gegen den AWD von wesentlicher Bedeutung, sondern für die Sammelklagen des VKI überhaupt", erklärte Peter Kolba, Chefjurist des VKI. "Nur aufgrund dieser Konstruktion (Klagsfinanzierung ohne Prozesskostenrisiko, Anm.) können es sich viele leisten, ihre Ansprüche nicht aufzugeben, sondern weiterzuverfolgen."
AWD bestätigt Berufung
AWD wird gegen das
Urteil Berufung einlegen, bestätigte die
Finanzberatungsfirma. Die grundsätzliche Frage
der sogenannten "Aktivlegitimation" des VKI müsse einer "abschließenden
rechtlichen Klärung" zugeführt werden", der VKI und AWD hätten sich auf ein
solches Prozedere verständigt. (APA)