Die Leiter der Lawinenwarndienste von Tirol und Salzburg halten Sperren im freien Skigelände für illusorisch
Salzburg/Wien - Ein toter Urlauber auf einer Piste in Ischgl und der
Unfall des niederländischen Prinzen Johan Friso haben die Debatte um
die Lawinengefahr im freien wie im gesicherten Skiraum wieder aufleben
lassen. Die Leiter der Lawinenwarndienste von Tirol, Rudi Mair, und
Salzburg, Bernd Niedermoser, plädieren dabei für eine realistische
Sicht der Dinge: "Wir haben in den vergangenen 25 Jahren in Tirol drei
Lawinentote auf der Piste gehabt, das Ereignis ist extrem selten", sagt
Mair im Standard-Gespräch.
Auch Mairs Salzburger Pendant
Niedermoser sieht beim Pistenskifahren kein erhöhtes Lawinenrisiko.
Dass beispielsweise Seilbahngesellschaften gefährdete Pisten mit
Rücksicht auf die Wünsche der Gäste nicht sperren würden, hält
Niedermoser für ausgeschlossen. Ein Lawinentoter auf einer Piste sei
eine "Negativwerbung", die kein Skigebiet wolle.
Von einer
automatischen Sperre von Pisten - etwa ab Lawinenwarnstufe "4" , das
heißt "große" Lawinengefahr - hält Niedermoser nichts. Gefahrenstufe
"4" könne sowohl bei wenig Neuschnee als auch bei Nassschnee oder bei
Triebschnee "mit völlig unterschiedlichen Einzugsbereichen" ausgegeben
werden. Das Raster wäre viel "zu grob", meint Niedermoser. Eine
Pistenschließung ab einer bestimmten Warnstufe sei so, als ob man bei
"einer Glatteiswarnung automatisch alle Bundesstraßen" sperre.
Grundsätzlich
sind für die Sperre im gesicherten Bereich - also Straßen oder Pisten -
die Auftraggeber wie Straßenerhalter, Gemeinden oder Liftgesellschaften
zuständig. Da diese oft über zu wenig Fachwissen verfügen, werden sie
mit Fachleuten besetzten Lawinenkommissionen beraten.
Den freien
Skiraum bei Lawinengefahr mit Beschränkungen zu belegen halten Mair und
Niedermoser für nicht möglich und für nicht zielführend. Zum einen sei
dies allein schon aufgrund der Größe des Alpengebietes "de facto völlig
unmöglich", gibt Mair zu bedenken. Tirol beispielsweise sei rund 12.600
Quadratkilometer groß und "vollgestopft mit Bergen". Zum anderen würden
dann nicht gesperrte Berge den Skitourengehern eine nicht vorhandene
Sicherheit vorgaukeln. Sperren des freien Skigeländes hält er nur dort
für sinnvoll, wo etwa in Variantenabfahrten ausgelöste Lawinen
gesicherte Pisten bedrohten.
Gefahrengemeinschaft
Wer mit
Gleichgesinnten - ohne Bergführer - auf Skitour geht, tritt rechtlich
einer "Gefahrengemeinschaft" bei, erklärt Walter Würtl. In solchen
Gruppen, so der Ausbildungsleiter des Alpenvereins, haftet im Falle
eines Unfalls, einer Lawine oder einer Verschüttung keiner für die
Kameraden - solange man nicht nachweislich andere gegen ihren Willen
ins Gelände geführt hat: "Das entspricht dem natürlichen
Rechtsempfinden." Bergführer dagegen sind für Wohl und Wehe ihrer
Gruppe verantwortlich. Allerdings, so Würtl, "gibt es im Gelände eben
immer ein Restrisiko".
Im Falle eines (Lawinen-)Unglücks gilt am
Berg das Gleiche wie im Alltag: Helfen ist Pflicht - aber
Eigensicherung geht vor. "Niemand muss ins brennende Haus laufen",
umschreibt Würtl, "aber tut man es, kann man nicht nachher die im Haus
belangen." (Thomas Neuhold, Thomas Rottenberg, DER STANDARD;
Printausgabe, 20.2.2012)