US-Behörden sehen weitere Belege für Internetpiraterie und Betrug
Die US-Behörden haben in mehreren weiteren
Punkten Anklage gegen Megaupload-Gründer Kim Schmitz und weitere
Verantwortliche des inzwischen geschlossenen Online-Speicherdienstes
erhoben. Die neuen Vorwürfe wegen Verletzung des Urheberschutzes und
Betrugs seien der bereits seit Jänner vorliegenden Anklageschrift
hinzugefügt worden, erklärte das US-Justizministerium am Freitag. Aus dieser geht demnach hervor, dass Megaupload sich
massiver Internetpiraterie schuldig gemacht hat, indem es das
Herunterladen von urheberrechtsgeschützten Werken ermöglichte.
Weniger User als angenommen
Laut US-Justizministerium hatte Megaupload 66,6 Millionen
registrierte Nutzer und nicht 180 Millionen, wie von dem Unternehmen
behauptet. Von diesen Nutzern hätten lediglich 5,86 Millionen jemals
Daten auf Megaupload.com oder Megavideo.com hochgeladen. Mehr als 90
Prozent der Nutzer hätten die Websites dagegen ausschließlich zum
Herunterladen von Filmen, Musik und Software genutzt.
Keine Maßnahmen gegen Verbreitung geschützter Filme
Die Anklage wirft dem Internetdienst auch vor, keinerlei Maßnahmen
gegen einen Nutzer ergriffen zu haben, der über sechs Jahre hinweg
immer wieder massiv gegen den Urheberschutz verstoßen habe. Dieser
habe 16.950 Datensätze auf den Websites des Unternehmens hochgeladen,
darunter Kopien urheberrechtsgeschützter Hollywood-Blockbuster. Diese
seien in der Folge von anderen Nutzern mehr als 34 Millionen Mal
abgerufen worden.
Schmitz soll 2010 42 Millionen Dollar verdient haben
Der deutsche Megaupload-Gründer Schmitz war vor einem Monat in
Neuseeland festgenommen worden. Die US-Behörden fordern seine
Auslieferung. Sie werfen Schmitz vor, allein im Jahr 2010 durch seine
Internetaktivitäten 42 Millionen Dollar (rund 32 Millionen Euro)
verdient zu haben. Megaupload bot seinen Nutzern an, Daten im
Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen.
Dies ist an sich nicht illegal. Allerdings wurde die Plattform auch
dazu genutzt, Raubkopien etwa von Musik, Filmen und Software zu
verbreiten. (APA/AFP)