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Wien - Mit dem Sparpaket kommt auch bei Privatstiftungen die generelle Steuerpflicht für Grundstücksveräußerungen, geht aus dem im Internet veröffentlichten Gesetzesentwurf hervor. Damit werde dem "Grundkonzept" der Stiftungsbesteuerung entsprochen, wonach sie für Einkünfte, die in der Einkommenssteuer pauschal mit 25 Prozent belastet würden, der Zwischenbesteuerung unterliegen.
Die im Zuge des Sparpakets beschlossenen Regeln sehen für den Verkauf von Grundstücken einen pauschalen besonderen Steuersatz von 25 Prozent vor. Dieser müsse daher nun auch bei Privatstiftungen gelten - analog zur 25-prozentigen Kapitalertragssteuer. Bisher sind außerbetriebliche Grundstücksveräußerungen von eigen- und gemischtnützigen "gläsernen" Privatstiftungen nur in besonderen Fällen steuerpflichtig.
Die generelle Besteuerung von Grundstücksverkäufen soll laut Gesetzesvorschlag auch Körperschaften öffentlichen Rechts und Körperschaften, die nach § 5 oder anderen Bundesgesetzen von der Körperschaftsteuerpflicht befreit sind, treffen. Diese Einkommen sollen der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Ausgenommen sind nur Grundstücke, die dem Betriebsvermögen eine Betriebes gewerblicher Art zuzurechnen sind, sowie einzelne Betriebe, die zu einem generell steuerbefreiten Betrieb gehören, etwa zu einem gemeinnützigen Verein. (APA)
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