Gilt künftig ebenfalls für Körperschaften öffentlichen Rechts und anderen KöSt-befreiten Körperschaften
Wien - Mit dem Sparpaket kommt auch bei Privatstiftungen die
generelle Steuerpflicht für Grundstücksveräußerungen, geht aus dem im
Internet veröffentlichten Gesetzesentwurf hervor. Damit werde dem
"Grundkonzept" der Stiftungsbesteuerung entsprochen, wonach sie für
Einkünfte, die in der Einkommenssteuer pauschal mit 25 Prozent
belastet würden, der Zwischenbesteuerung unterliegen.
Die im Zuge des Sparpakets beschlossenen Regeln sehen für den
Verkauf von Grundstücken einen pauschalen besonderen Steuersatz von
25 Prozent vor. Dieser müsse daher nun auch bei Privatstiftungen
gelten - analog zur 25-prozentigen Kapitalertragssteuer. Bisher sind
außerbetriebliche Grundstücksveräußerungen von eigen- und
gemischtnützigen "gläsernen"
Privatstiftungen nur in besonderen Fällen steuerpflichtig.
Die generelle Besteuerung von Grundstücksverkäufen soll laut
Gesetzesvorschlag auch Körperschaften öffentlichen Rechts und
Körperschaften, die nach § 5 oder anderen Bundesgesetzen von der
Körperschaftsteuerpflicht befreit sind, treffen. Diese Einkommen
sollen der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Ausgenommen sind
nur Grundstücke, die dem Betriebsvermögen eine Betriebes gewerblicher
Art zuzurechnen sind, sowie einzelne Betriebe, die zu einem generell
steuerbefreiten Betrieb gehören, etwa zu einem gemeinnützigen Verein. (APA)