Ausschreibung beendet, Vorschlagsrecht offen
Wien - Die Ausschreibung für den vakanten Posten eines
Richters am Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist zu Ende, die Regierung
könnte also schon am nächsten Dienstag im Ministerrat ihren Vorschlag
beschließen. Aber offenbar ist koalitionsintern noch immer nicht
geklärt, ob SPÖ oder ÖVP das Nominierungsrecht haben. So finden sich
auf der Bewerberliste auch beiden Parteien genehme Kandidaten. Sollte
die ÖVP zum Zug kommen, könnte Markus Achatz, Steuerrechts-Professor
in Linz, dem pensionierten Peter Oberndorfer nachfolgen.
Nicht beworben hat sich, wie angekündigt, VfGH-Ersatzmitglied
Lilian Hofmeister. Sie galt als eine der Favoritinnen, sollte die SPÖ
einen Vorschlag erstatten. In diesem Fall dürfte der VfGH ein
weibliches Mitglied mehr bekommen: Denn den SPÖ-Frauen wurde bei der
letzten Nominierung - des WU-Vizerektors Michael Holoubek - zugesagt,
dass als nächstes eine Frau zum Zug kommt. In der Ausschreibung
beworben haben sich u.a. VfGH-Ersatzmitglied Gabriele
Kucsko-Stadlmayer, die Leiterin des Rechts-, Legislativ- und
Wissenschaftlichen Dienstes im Parlament, Ingrid Siess-Scherz, und
Anna Sporrer vom Verfassungsdienst.
Die Auseinandersetzungen um die jetzige Nominierung sind darauf
zurückzuführen, dass Oberndorfer aus Gesundheitsgründen früher als
geplant in Pension gegangen ist. Denn eigentlich hätte er gemeinsam
mit Hans Georg Ruppe den VfGH mit Jahresende - nach Erreichen der
Altersgrenze von 70 Jahren - verlassen sollen. Dann hätten SPÖ und
ÖVP gleichzeitig je einen Verfassungsrichter vorschlagen können.
Mit Achatz würde ein Ruppe-Schüler neuer Verfassungsrichter. Denn
der jetzige Vorstand des Instituts für Finanzrecht, Steuerrecht und
Steuerpolitik an der Linzer Johannes Kepler-Universität startete
seine Karriere nach dem Studium in Graz 1983 bis 1992 als
Universitätsassistent am Institut für Finanzrecht der Uni Graz bei
Ruppe. (APA)