Deutsche Bundespräsidenten erhalten nach aktueller
Rechtslage nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt 199.000 Euro im Jahr.
Ob dieser sogenannte Ehrensold auch Christian Wulff zusteht, ist
ungewiss, denn er steht laut dem "Gesetz über die Ruhebezüge des
Bundespräsidenten" nur dann zu, wenn die Demission "aus politischen oder
gesundheitlichen Gründen" erfolgt (Paragraph 1). Wulffs Rücktritt
geschah aber - so die gängige Lesart - aus persönlichen Gründen.
Wulff könnte widersprechen, indem er erklärt, sein Amtsverzicht sei das
Resultat einer politischen Kampagne gegen seine Person. Dem steht
entgegen, dass der Staatsanwalt gegen Wulff wegen möglicher persönlicher
Straftaten ermittelt.
Neben dem Ehrensold stehen Bundespräsidenten weiter auch Büro und
Chauffeursdienst zu. Sein österreichischer Amtskollege dagegen muss sich
schlicht mit einer Pension begnügen.
Als ehemaliger Bundespräsident erhält Wulff keine Pension,
wohl hat er aber Anspruch auf eine Rente aus seiner Funktion als
ehemaliger niedersächsischer Ministerpräsident, allerdings erst in rund
acht Jahren: ab dem 60. Lebensjahr.
Auch mit einem Altersbezug als Ex-Landtagsabgeordneter kann er
frühestens mit 58 Jahren rechnen. Gänzlich ohne Einkommen ist aber Wulff
dennoch nicht: Er könnte als Ex-Ministerpräsident ein Übergangsgeld
beziehen: 7000 Euro monatlich.
Laut Grundgesetz muss binnen 30 Tagen die Bundesversammlung
zusammentreten. Dieses Verfassungsgremium besteht aus Bundestag und
Ländervertretern und hat als einzige Aufgabe die Wahl des Staatschefs.
Diese ist geheim: Wulff konnte sich 2010 als Kandidat von CDU, CSU und
FDP erst im 3. Wahlgang durchsetzen. (gian, DER STANDARD-Printausgabe, 18.02.2012)