Kinderbuch

Zu viele Bären

22. Februar 2012, 16:52
  • Artikelbild
    foto: boje verlag

    Kenn Nesbitt, Troy Cummings, "Mehr Bär!"

    € 13,40 / 32 Seiten. Boje Verlag, Köln 2012

Mehr Bär! lautet der Titel der Story für Kinder ab dem vierten Lebensjahr

Die Vorgabe wurde nicht eingehalten: "Es war einmal eine Geschichte. Eine Geschichte, in der keine Bären vorkommen sollten - nicht ein einziger. Nirgendwo" , heißt es zu Beginn des Buches von Kenn Nesbitt und Troy Cummings. Nimmt man das ernst, dann haben beide auf ganzer Linie versagt.

Mehr Bär! lautet schon der Titel der Story für Kinder ab dem vierten Lebensjahr. Der Autor versucht zwar noch, die Stimme, die nach Bären ruft, zu ignorieren. Nach und nach zwängt sich aber ein Zotteltier nach dem anderen ins Buch. Anfangs ist es nur ein kleiner Babybär, dann folgt Mama Stella, später Papa Bär und Onkel Karl. Irgendwann sind es aber dann doch zu viele. "Es ist voll! Zu voll. So voll, dass die Bären anfangen zu streiten und sich gegenseitig von der Seite zu schubsen."

Der Autor zieht die Notbremse: Ein Bär nach dem anderen muss gehen, bis das Buch wieder bärfrei ist. Er wird bestimmen, was hineingehört, nämlich: "Mehr Hühner!" Erzählt wird die Geschichte aus der Warte des Autors in einer Art Zwiegespräch mit der Stimme, die immer nach mehr Bären verlangt. Das funktioniert so gut, dass man beim Vorlesen richtig in dieser Rolle aufgeht. Beim Lesetest mit der eigenen Tochter fand das Buch kein Ende. Welche Hühner braucht es? Wie viele? Fantasiehennen wurden entwickelt - und natürlich die Fortsetzung ausgerufen: "Mehr Hunde!" (Peter Mayr, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 18.2.2012)

Kommentar posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.