"Einheitliches Vorhaben" statt Verfahrenstrennung
Salzburg - Zwei Jahre nach Auftauchen von Malversationen ist
in der Salzburger Osterfestspiel-Affäre weiterhin keine Anklage wegen
Untreue in Sicht. Die Oberstaatsanwaltschaft in Linz sprach sich
gegen eine Verfahrenstrennung aus. Deshalb hat sie den
Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Salzburg vom Oktober 2011
nicht genehmigt, wonach der Ex-Geschäftsführer der Osterfestspiele,
Michael Dewitte, und der ehemalige Technische Direktor der Salzburger
Festspiele, Klaus K., in einer ersten Tranche wegen eines Schadens
von 657.000 Euro angeklagt werden sollten. Nun wird wegen eines
inkriminierten Gesamtschadens von rund 3,1 Mio. Euro weiter
ermittelt.
"Ein zeitlicher Horizont für den Abschluss dieser Ermittlungen
kann ob der Komplexität derzeit nicht beurteilt werden", informiert
am Freitag die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Barbara
Feichtinger: Die Oberstaatsanwaltschaft habe ergänzende Ermittlungen
angeordnet, "um die zunächst beabsichtigte, getrennte Untersuchung
weiterer Sachverhaltskomplexe in ein einheitliches Vorhaben zu
integrieren".
Es werden noch Zeugen einvernommen, Konten
geöffnet und ein Buchsachverständigen-Gutachten zur Detailanalyse
eingeholt. Bisher wurden insgesamt 14 Personen
wegen Untreue oder Beitrags zur Untreue verdächtigt, gegen neun
von ihnen wurden die Ermittlungen eingestellt. (APA)