TKG-Novelle: Verbesserungen für Handykunden

17. Februar 2012, 12:01

Gesetz bekräftigt Anspruch auf Gratis-Papierrechnung, Laufzeit von Erstverträgen max. 2 Jahre

Am Dienstag nächster Woche (21. Februar) tritt das neue Telekommunikations-Gesetz (TKG) in Kraft, das für die Telefon- und Internetkunden einige Verbesserungen bringen wird. Das Gesetz schreibt u.a. ausdrücklich fest, was schon bisher galt, aber den Kunden oft vorenthalten wurde, nämlich den Anspruch auf eine kostenlose Papierrechnung. Für die Rechnungen gilt eine Einspruchsfrist von mindestens drei Monaten. Außerdem darf die Laufzeit von Erstverträgen künftig höchstens zwei Jahre betragen.

Anbieter müssen über Mindestqualität informieren

"Eben weil Telefon-und Datendienste einen immer größeren Stellenwert für jeden Einzelnen haben, wollen wir hier für die KonsumentInnen noch mehr Sicherheit schaffen", schreibt die zuständige Ministerin Doris Bures heute in einer Aussendung. So müssen die Anbieter von Datendiensten ihre Kunden künftig auch über die Mindestqualität ihrer Dienste informieren, z.B. die Übertragungsgeschwindigkeiten.

Kostenbeschränkungsverordnung

Am 1. Mai tritt außerdem die Kostenbeschränkungsverordnung der Telekom-Regulierungsbehörde RTR in Kraft. Die Verordnung erfolgt auf Basis einer Ermächtigung durch die TKG-Novelle. Ab dem Zeitpunkt gilt für die Mobilfunk-Datenübertragung eine Kostenbegrenzung von 60 Euro, Kunden können also nicht mit höheren Kosten belastet werden, wenn sie Download-Limits unabsichtlich überschreiten. Der durchschnittliche Streitwert bei Datendiensten betrage bei Schlichtungsverfahren in der RTR 650 Euro, heißt es in der Aussendung der Verkehrsministerin.

Kostenlose Mehrwertdienst-Sperre

Ab 21. Mai können Kunden einmal im Jahr kostenlos eine Sperre für alle Arten von Mehrwertdiensten und von Datendiensten veranlassen, wenn diese verbrauchsabhängig verrechnet werden. (APA)

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21 Postings
Die Kunden sind also unmündig und müssen geschützt werden...

Ich kenne keine andere Branche in der die Kunden so vor sich selbst geschützt werden, wie in der TK-Branche. Wenn ich mit dem Auto fahre gibt es ja auch keine gesetzliche Regelung dafür, dass ich zuviel Benzin verbrauche.

Ich finde es muss Kostentransparenz herrschen, keine Frage. Die Kunden müssen zu jedem Zeitpunkt genau wissen wieviel Kohle sie schon ausgegeben haben. Ein gesetztlich vorgeschriebenes Kostenlimit finde ich aber lächerlich.

ja, Konsumenten müssen geschützt werden!

Auf einer vernünftigen Basis.

Ihr Vergleich mit dem Benzintank ist allerdings unzulässig, weil der Tank am ehesten einem "Prepaidhandyvertrag" ähnelt. Sie kaufen sich ein "Guthaben" dass Sie dann verfahren. Ist der Tank leer müssen Sie ihn wieder "aufladen".

Ihr Vergleich hinkt (ich vermute, dass Sie das auch selber wissen)

Wo ist der unendlich grosser Benzin Tank?
Wo der unverschämter plötzlicher Kostenprung ab einem bestimmten Limit?
Und die Verbrauchsanzeige - die ist im Auto wenigstens brauchbar

In welchem anderen Geschäftszweig werden Kunden mit einer ähnlichen Methode abgezockt wie es die Mobilfunker in der Vergangenheit mit den Datenzusatzpaketen getan haben?

Wer noch vor Inkrafttreten der Verordung ein "Bill-Schock" bekommt hier ein interessanter Artikel: http://diepresse.com/home/rech... ein/733472

absolut zustimm...

die Frechheit waren ja die "Preissprünge", zuerst zahl ich für 3 GB (Hausnummer) 15 Euro und kaum bin ich drüber kosten mich die nächsten 3 GB gleich ein paar Hunderter/Tausender. Das steht einfach in keinem Verhältnis und plausibel kann kein Handynetzbetreiber den Preisunterschied erklären...

Eine beliebige "Zahl" ab derer ein Warn-SMS/-Anruf/-Teilsperre ist aber sicher gesetzlich festzuhalten. Was genau in dem Gesetz formuliert ist weiß ich nicht, aber es wäre schlau diese beliebige Grenze gleich so einzubauen, dass es eine jährliche fixe Steigerung über Warenkorb oder ähnliches gibt, damit das Gesetz nicht alle paar Jahre überarbeitet werden muss.

Was hier fehlt, wie ich finde, ist es diese einseitigen AGB Änderungen zu unterbinden.

Einer der größten Aufreger letztes Jahr war doch, als auf einmal die 20 Euro Pauschale Jährlich eingeführt wurde.

Frei nach dem Motto, Zahl oder schleich dich. Tja, und wenn man zur Konkurrenz ging, kam man vom Regen in die Traufe, da diese das auch einführten.

Genau dieser Punkt fehlt. Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag. Punkt. Warum wurde das nicht ins Gesetz eingebracht, dass so etwas nicht mehr möglich ist? Am besten Rückwirkend!!

Waren unsere Politiker mal wieder zu feige? Ach ja, ich vergaß. Wie war das mit Telekom und Parteispenden. Da läuft ja grad ein Prozess.

Unnötiges Korruptes Politiker Pack.

PS.:
War die Laufzeit von Verträgen vorher nicht auf max. 18 Monate beschränkt? Nun sinds 24 Monate.

- und ich würde die momentan regierenden Politikern nicht mit der Selbstbedienungslandschaft unter der Ära Schüssel vergleichen. Die nicht vorhandene Moral damals, speziell in blau/orange gefärbt war ja ohne jegliches Beispiel in der zweiten Republik. Die Telekom war nicht der einzige Selbstbedienungsladen damals. Mit der ASFINAG konnte man auch schöne Geschäfte machen. War ja auch auf schwarzer Seite recht praktisch, dass Autobahnen neuerdings gerne betoniert werden, speziell die Betontrennwände waren eine tolle neue Sache damals. Für so manche/n Schottergrubenbesitzer/in damals. Und nicht nur damals....

- nicht alle Politiker sind korrupt und unnötig. Und das Experiment ohne demokratische Politik hatten wir ja schon mal...

- inwieferne meinen Sie dass die Politiker zu feige gewesen wären? Das ist eine Sache der Zuständigkeiten, gottseidank haben wir eine real existierende Demokratie mit entsprechenden Instanzen in der Verwaltung. Dh. das zuständige Ministerium kann und wird (so der das nicht eh schon selbstständig tut) den VKI beauftragen die Rechtslage zu prüfen, gegebenenfalls eine entsprechende Klage zu führen und dann werden Gerichte prüfen ob diese Klausel zulässig ist und inwieweit es da nicht zu einer verbotenen Kartellbildung gekommen ist.
Kann mir gut vorstellen, dass aber die Infrastrukturbetreiber solch eine Gebühr den Mobilfunkanbietern verrechnen und diese einfach nur weiter verrechnen.

- Die Vertragslaufzeit war überhaupt nicht reglementiert. Maximal durch das ABGB. Kann mich an meinen 3-Vertrag mit 36 Monaten Laufzeit erinnern.

- Die "Servicepauschalen" sind eine Frechheit und reine Abzockerei. Die Frage der Kartellbildung steht im Raum, da meines Wissens nach ja alle Vertragsanbieter diese eingeführt haben.

- Sie schreiben, dass ein Vertrag ein Vertrag ein Vertrag sei und dazu noch PUNKT. Gleichzeitig wollen Sie ein rückwirkendes Gesetz einführen. Das wiederspricht sich doch und klingt eher danach, dass alles was Ihnen persönlich zugute kommt in Ordnung ist, alles gegenteilige jedoch nicht. Das funktioniert gottseidank in unserem Rechtssystem nur mäßig und für Sie persönlich gar nicht.

Es gab keine einseitigen AGB-Änderungen...

da die Servicepauschalen nur für neue Verträge eingeführt wurde.
Andernfalls hätte man bei einer einseitigen, verschlechternden AGB-Änderung ein Sonderkündigungsrecht als Kunde/Kundin gehabt.

Es gab aber de facto keine reale Möglichkeit...

...dass dieses Sonderkündigungsrecht zu einer persönlichen Verbesserung oder zumindest zur Beibehaltung der Gesamtkosten führte, nachdem plötzlich alle Anbieter diese Pauschale einführten.

stimmt nicht

die Servicepauschale wurde nicht nur bei neuen Verträgen sondern auch bei bestehenden Verträgen eingeführt. dies weiß ich als jahrelanger UPC Kunde und Orange Kunde. Beide verträge habe ich schon einige Jahre und die Servicepauschale kam überall - das mit den neuen Verträgen ist schwachsinn! Und man hatte durchaus das Recht (zumindest bei UPC weiß ich es) zu sagen ich zahle nicht und kündige! aber wohin.....die Pauschale gibt es überall.

ist doch einfach

0€ für das gerät
mindestlaufzeit 24 monate - ab dann restwert der sich in weiterer laufzeit gestaffelt/monat auf 0€ senkt

lieber wäre mir - kleinere gebühr - dafür normalen ratenkauf des geräts mit der gesetzlichen 20% erstzahlung - würde viele vom "gratis-handy" abhalten

A1 erhöht Entgelte: Konsumenten können jetzt kündigen

http://www.arbeiterkammer.com/online/a1... 65761.html

Darüber steht noch nichts im Standard? Das wundert mich aber sehr ( und die Nina auch!)

... Das wundert mich aber sehr ..

vom vielen redundanten unsinn-posten kommst du halt nicht dazu artikel zu lesen und eventuell auch zu verstehen zu denen du senf absonderst.

A1 erhöht Festnetz-Tarife - 23. Jänner 2012 11:40

http://derstandard.at/132650345... etz-Tarife

mfg

Sehr gut!

Endlich werden Unmündige davor geschützt schlechte Verträge unterschreiben zu können (>24 Monats Bindungen).

Ebenfalls wird der Sternchen-Text "Mindestens 1KB/s bei 90% Verfügbarkeit pro Jahr" endlich alles restlos aufklären.

Damit noch nicht genug schreibt das neue Gesetz auch bereits bestehende Rechte auf eine Papierrechnung fest, grandios.

Ob man die Kostenbeschränkung wirklich wie im Link deuten kann als "Ab 1MB drüber gibts eine Sperre und der Betreiber darf 60€ einheben" wird sich weisen, lustig und zuzutrauen wäre ein derartiges Konstrukt den Involvierten allemal.

...das Recht auf eine kostenfreie Papierrechnung...

...halte ich tatsächlich für grandios.

Nichts hat mich mittelfristig mehr geärgert als für eine ordentliche Rechnung zahlen zu müssen.

Eine mögliche saubere, kundenfreundliche Lösung wäre gewesen, dass jeder der auf die Papierrechnung freiwillig verzichtet eine Gutschrift/einen Bonus/ein Gratishandy (nicht ernst gemeint ;-) ) bekommt.

Am nervigsten war ja, wenn die Rechnung ausschließlich an die "Stammemailadresse" des Handynetzanbieters geschickt wurde, weil die hab ich nie verwendet...

Aber Mehrwertdienste konnte ich jetzt schon kostenlos beschränken oder sperren lassen.!

...leider nicht alle...

keine Ahnung wie sie´s anstellen, aber es gibt auch nicht erkennbare Nummern, die sehr teuer sind anzurufen, bzw. zu smsen und da scheint diese Mehrwerttotalsperre nutzt nichts.

Ist diese neue Masche, wo´s entweder nur kurz läutet ohne Mobilboxnachricht und viele dann zurückrufen. Die Nummern schauen ganz "normal" aus. Und der fiesere Schmäh ist, dass jemand anruft den man nicht kennt, eine angenehme Frauenstimme spontan zu plaudern beginnt und im zweiten Satz ist das Gespräch abgebrochen. Keine weitere Nachricht, nichts. Möchte nicht wissen wieviele Männer da dann zurückrufen. Ist mir trotz Mehrwertnummernsperre schon mindestens 10 mal in einem Halbjahr passiert, zumindest 3 mal war´s nachweislich so...

Ah verstehe, na gott sei dank mit ist das noch nicht passiert.!

aber wer weiß auf welche gebühren dein betreiber noch gekommen wäre.

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