Wiener Bäckerei

Erstmals Unternehmen wegen mangelnder Barrierefreiheit verurteilt

17. Februar 2012, 16:11

Zu 1.000 Euro Schadenersatz

Wien - Zum ersten Mal ist in Österreich ein Geschäftsmann verurteilt worden, weil sein Betrieb nicht barrierefrei zu erreichen ist. Medienberichten zufolge hatte ein Rollstuhlfahrer den Eigentümer einer Bäckerei in Wien geklagt. Dieser muss nun zwar Schadenersatz in der Höhe von 1.000 Euro leisten, die Barriere aber nicht beseitigen.

2008 wurde im Zuge eines Geschäftsumbaus das Lokal mit einer 15,5 Zentimeter hohen Stufe beim Eingang versehen. Der Seiteneingang verfügt zwar über eine Rampe, die mit 22 Prozent Steigung für den Rollstuhlfahrer aber nicht verwendbar ist. Schon während des Umbaus machte der Kunde, der im Rollstuhl sitzt, den Geschäftsmann darauf aufmerksam, dass damit gegen das Behindertengleichstellungsgesetz verstoßen würde. Als dennoch weitergebaut wurde, klagte der Mann und bekam Recht.

Schwäche des Gleichstellungsgesetzes

Dass der Bäckereibetreiber nun zwar 1.000 Euro zahlen, aber die Stufe nicht beseitigen muss, sei eine Schwäche des Behindertengleichstellungsgesetzes, sagte Volker Frey vom Klagsverband. "Aber man kann es nicht nur auf dieses Gesetz zurückführen. Man muss da genauso die Baubehörde ansprechen, die einfach seit Jahren davon gewusst hat und trotzdem den Bau zugelassen hat", so Frey gegenüber dem ORF.

Das Gericht hat mit dem Urteil jedenfalls klargestellt, dass Umbauten nach dem 1. Jänner 2006 barrierefrei sein müssen. Das Urteil ist rechtskräftig. (APA)

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Marlon62
02
21.2.2012, 08:27
Musste die ÖBB eigentlich auch schon zahlen,

weil einige S-Bahn Stationen (z.B.: Oberdöbling, Penzing) noch immer nicht barrierefrei sind?

Vorstadtmama
 
01
20.2.2012, 14:43
..so so ein böser Bäcker...

Der Sündenbock hat wohl nicht die richtigen Freunde im Rathaus. Ich kenne sogar nicht barrierefreie Garagen hier in Wien....

der schwitzbär der schwitzt sehr
01
17.2.2012, 20:25
interessehalber

11,5 Zentimenter sind unzumutbar, 22% Steigung auch

Wo sind die Grenzen der Zumutbarkeit denn angelegt ?

Sind nicht 100% = 45 Grad, sprich 22% = 9 Grad Steigung

Ich weiß, das sieht am Winkelmesser harmloser aus, als es ist

auf der anderen Seite, wie wäre es zulässig, eine 2 Meter lange Rampe auf den gehsteig hinauszubauen ?

Helft mir mal mit Praxisbeispielen, wie so etwas heute gelöst wird!

smartAss
 
00
21.2.2012, 16:35
kurz zusammen gefasst:

schwellen bis 3 cm sind ok. darüber hinaus sind rampen herzustellen, die muessen 6% bzw 10% maximalgefälle aufweisen.
ein häufiges problem - wie auch in diesem fall - ist, dass das niveau des EG idR um 10 bis 15 cm höher ist, als der umgebende gehsteig (früher war das in der bauordnung sogar gefordert!).
wenn sie dann eine rampe einbauen muessen können sie das manchmal am gehsteig machen (wenn der breit genug ist (achtung, zahleiche magistratsabteilungen reden mit), oder sie muessens im gebäude machen, das ist dann idR extrem aufwendig und teuer, da mit deckenauswechslungen verbunden.

funfan
00
17.2.2012, 19:48
Warum wird nur hier geklagt

Wann werden endlich auch jene Betriebe geklagt, welche die "Barrierefreiheit" beim Zugang zu Alkohol und Zigaretten für Jugendliche praktizieren. Solche gibt es in Hülle und Fülle und die brauchen keine Klage fürchten. Denn die Wirtschaft muss ja wohl leben. Nicht einmal in Schulen ist man in der Lage das Jugendschutzgesetz umzusetzen bzw. das Rauchverbot zu kontrollieren. Und bevor sich unser Familienminister mit einem einheitlichen österreichischen Jugendschutzgesetz auseinandersetzt, werden unsere Jugendlichen mit 15 alles saufen dürfen und wahrscheinlich auch tschicken nach belieben. Oder kann sich irgendwer vorstellen, dass irgendein Bundesland seine Jugendschutzgesetze im Sinne der Einheit verschärfen wird?

Aso?Echt!
104
17.2.2012, 14:21
SINNLOS

Komplett sinnlose Aktion.
Es klagt ein Mensch einen Anderen, viele Menschen bekommen dadurch "Arbeit", ein Gericht erlässt ein Urteil, und dann bezahlt der Verurteilte Geld.
Das "Übel" bleibt.
Wo ist der Sinn dieser Aktion?
Wer nimmt so klagende behinderte Menschen ernst?
Um die Sache scheints ja nicht gegangen zu sein...

(Generalisierungen passen nicht auf den Einzelfall!)

belgma
 
00
18.2.2012, 19:39

warum darf ein behinderter seine rechte nicht einklagen wie jeder andere auch?

es war auch sicher nicht absehbar, dass die stufe nicht beseitigt werden muss. ich denke, es ist sehr wohl um die sache gegangen.

Vorstadtmama
 
10
20.2.2012, 14:56
..ungleicher Wettkampf...

Ein Politiker (wahrscheinlich juristisch mit allen Wassern gewaschen) klagt einen kleinen Gewerbetreibenden. Er hätte sich auch einen der vielen finanziell stärkeren "Sünder" (z.B. einen Garagenbetreiber in der Nähe der Innenstadt) aussuchen können...

belgma
 
00
20.2.2012, 16:39

darf man jetzt nur mehr "gleichwertige" klagen?

was mach ich jetzt, wenn mir ein kleiner, armer student mit seinem rostigen 80er jahre polo ins auto kracht ... ich lass es durchgehn? weil das wäre ja ungleich, weil ich vielleicht eine rechtschutzversicherung hab und er nicht?

Vorstadtmama
 
00
21.2.2012, 08:36

Sowas regelt die Versicherung des Studenten. Du könntest natürlich die Gefühlsausbrüche des Studenten nach dem Unfall zum Anlass für eine Ehrenbeleidigungsklage nehmen und ihn so finanziell ruinieren....

belgma
 
00
21.2.2012, 12:37

vielleicht kann er sich aber den malus gar ned leisten?

es ist völlig unsinnig ... natürlich darf in einem rechtsstaat jeder jeden klagen, der sich nicht an bestehende gesetze hält.

vom hausverstand her wäre es sinnvoller gewesen, die stufe entfernen zu lassen als eine geldstrafe einzuheben. aber ich bin auch kein jurist.

Poldi Fesch
13
17.2.2012, 17:18
der Gruenkasperl

der das angeleiert hat, fuehlt sich cool. Wenn ich bislang noch ein bisserl erwogen habe, Gruen zu waehlen ist das hiermit auch gelaufen

Para Dox
11
17.2.2012, 15:31
Rückfall in die Barberei?

Jeder Mensch kann in unserem Land vor ein Gericht gehen; jedem steht der Klagsweg offen. Das unterscheidet u.a. die Zivilisation von der Barbarei.

Wenn, dann kannst du dich beim Gesetzgeber beschweren.

Vorstadtmama
 
00
20.2.2012, 14:58

Klar darf jeder jeden verklagen. Und das wird auch oft genug von juristisch Bewanderten gegen machtlose kleine Leute mißbraucht. Ein Politiker gegen einen Bäcker...

gast009
94
17.2.2012, 14:54

niemand kann ihn ernst nehmen, weil er seine behinderung benutzt um zu querulieren, ein wirklich schäbiges verhalten.
und er darf das ungestraft. bestraft werden die anderen. das ist nicht gerecht.

clara77
00
19.2.2012, 08:29

Er hat den Beklagten vor Einbringung der Klage mehrfach aufgefordert, den gesetzlichen Zustand herzustellen, was dieser aber nicht getan hat. Warum soll er daraufhin nicht sein Recht einklagen? Haette er besser Briefe ans Christkind schicken sollen?

Vorstadtmama
 
01
20.2.2012, 15:02
..der Bäcker ist nicht alleine schuldig...

Die Baubehörde hat den Umbau genehmigt. Zahlen muß nur der kleine Gewerbetreibende. Geklagt wurde von einem Politiker....

Toni54
74
17.2.2012, 12:43
Weitere Verfahren folgen

Ich selbst betreibe Verfahren gegen die "behindertenfeindlichen" Unternehmen
Pentahotels und Hofer/Tankstellen.
Dort werden € 1.000.- sicher nicht ausreichen!

Heavyweather
01
18.2.2012, 00:12

wegen ein paar Stufen? Für 1000€?
Einfach woanders hingehen wäre doch einfacher.

Alle Geschäfte die mir einfallen sind sowieso Barrierefrei.

Nathaniel Winerib
11
17.2.2012, 15:47

laecherlich!

gast009
51
17.2.2012, 14:21
querulant + querulant=?

vielleicht können sie sich ja zusammentun und damit noch größere aktionen starten. Dann haben sich zwei querulanten gefunden - wie schön.

clara77
00
19.2.2012, 08:30

Warum ist man ein Querulant, wenn man seine Rechte einklagt?

aufgeklärtbisheiter
00
17.2.2012, 13:48

Was passt bei den Hofer Tankstellen nicht?

frauauswien
23
17.2.2012, 10:31
???

also in meinem umfeld sind kaum betriebe/geschäfte "barrierefrei" zu erreichen, sogar beim nächstgelegenen, großen spar gibts 2 oder drei stufen, trafik, bäcker, fleischer, friseur, blumengeschäft usw usf. sind die jetzt alle klagbar, müssen die jetzt alle rampen anbringen (was in vielen fällen gar nicht möglich wäre)?

parapente
11
17.2.2012, 13:49
Schon einmal

an einen gewöhnlichen Platzregen gedacht?

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